Die Familien-Immobilienstiftung 2026: Erbschaftssteuer-Optimierung München

Aktualisiert: April 2026 | Steuer-Expertise: FT Immobilien 24 Tax | Basis: ErbStG 2026, Grundbesitzbewertungs-VO 2026

🏛️ Schnellantwort: Die Steuer-Zeitbombe tickt

💰 Das Problem: Münchener Immobilienpreise sprengen Freibeträge

Ein durchschnittliches Einfamilienhaus in München kostet heute rund 2,5 Mio. € – in Premium-Lagen wie Bogenhausen oder Grünwald sind 4 bis 8 Mio. € die Regel. Das Problem: Der Erbschaftssteuer-Freibetrag für Kinder beträgt seit 2009 unverändert nur 400.000 €, für Ehepartner 500.000 €. Konkret: Erben zwei Kinder eine 5-Mio.-€-Villa zu gleichen Teilen, liegt die steuerpflichtige Summe je Kind bei 2,1 Mio. € (2,5 Mio. minus Freibetrag). Das ergibt bei Steuerklasse I und mehr als 6 Mio. € einen Steuersatz von 30 % – also 630.000 € Erbschaftssteuer pro Kind oder 1,26 Mio. € insgesamt. Da die meisten Familien diesen Betrag nicht liquid haben, endet das häufig im Zwangsverkauf – und das Generationenvermögen ist verloren.

⚠️ Neue Verschärfung ab 2026

Die angepasste Grundbesitzbewertungsverordnung (§ 183 BewG) nähert die steuerliche Bewertung von Immobilien ab 1. Januar 2026 stärker an den Verkehrswert an – durch BFH-Urteile aus 2023 und 2024 war der Gesetzgeber dazu gezwungen. Die Folge: Immobilien werden 15 bis 25 % höher bewertet als bisher. Die 5-Mio.-€-Villa in Grünwald, die bisher mit 4,25 Mio. € angesetzt wurde, kommt künftig auf 5,75 Mio. € – das bedeutet rund 450.000 € mehr Steuerbelastung. Besonders stark betroffen sind Premium-Lagen wie Bogenhausen, Grünwald, Nymphenburg, Lehel, Harlaching und Solln (+20–25 %), während Randlagen wie Allach oder Feldmoching mit +10–15 % etwas moderater betroffen sind.

🔧 Die drei klassischen Lösungen und ihre Grenzen

Drei Wege werden häufig erwägt, haben aber alle strukturelle Schwachstellen: (1) Schenkung zu Lebzeiten – alle zehn Jahre sind 400.000 € pro Kind steuerfrei übertragbar; bei einem Vermögen von 5 Mio. € benötigt man dafür rechnerisch 60 Jahre, was unrealistisch ist. (2) Nießbrauch-Konstruktion – die Eltern behalten das Wohnrecht, der steuerliche Wert sinkt um 30–50 %; das Finanzamt prüft diese Gestaltung jedoch sehr genau. (3) Verkauf an die Kinder – zum Beispiel mit Ratenzahlung, aber dann fällt in Bayern Grunderwerbsteuer (3,5 %) an, bei 5 Mio. € also 175.000 €.

🏛️ Die beste Lösung ab 3 Mio. €: die Familienstiftung

Bei der Familienstiftung wird die Immobilie Eigentum einer eigens gegründeten juristischen Person – die Familie bleibt Nutznißer (Wohnrecht, Mieteinnahmen). Der entscheidende Vorteil: Eine Stiftung stirbt nicht, daher gibt es keinen Erbfall und keine Erbschaftssteuer. Stattdessen erhebt der Staat alle 30 Jahre eine Erbersatzsteuer von 30 % – bei geschickter Gestaltung aber nur auf 50 % des Vermögenswerts, also effektiv 15 %. Bei der 5-Mio.-€-Villa bedeutet das 750.000 € alle 30 Jahre, statt 1,26 Mio. € bei jeder Generation (Generationenfolge ca. alle 20 Jahre). Über 60 Jahre ergibt das: Ohne Stiftung rund 3,78 Mio. € Steuern (3 Erbfälle je 1,26 Mio. €), mit Stiftung rund 1,5 Mio. € (2 Erbersatzsteuern je 750.000 €) – eine Ersparnis von 2,28 Mio. €. Weiterführende Informationen bietet unser Ratgeber zu Erben & Schenken München 2026. Die aktuelle Zinsentwicklung 2025/2026 beeinflusst zusätzlich die Bewertungsbasis.

💰 Das Erbschaftssteuer-Problem 2026

München ist teuer – zu teuer für normale Erbschaftssteuer-Freibäge! Fast jedes EFH übersteigt die Grenzen massiv. Alle steuerlichen Aspekte beim Immobilienkauf und -verkauf 2025 – für Eigennutzer wie Kapitalanleger – finden Sie in unserem separaten Ratgeber. Hier die harten Fakten:

Freibeträge vs. München-Realität

Erbe Freibetrag (seit 2009!) Ø EFH München 2026 Steuerpflichtig Steuersatz Steuer
Ehepartner 500.000 € 2.500.000 € 2.000.000 € 23% (St.Kl. I) 460.000 €
Kind (1 von 2) 400.000 € 1.250.000 € (Hälfte) 850.000 € 19% (St.Kl. I) 161.500 € × 2 = 323.000 €!
Enkel 200.000 € 625.000 € (1/4) 425.000 € 15% (St.Kl. I) 63.750 € × 4 = 255.000 €
Geschwister/Neffe 20.000 € (!) 2.500.000 € 2.480.000 € 30% (St.Kl. II!) 744.000 €!!
⚠️ Verschärfung 2026: Neue Grundbesitzbewertungs-VO!

Bisher: Immobilien-Bewertung für Erbschaftssteuer = ca. 80-90% Verkehrswert (Sachwertverfahren § 183 BewG).
NEU ab 1.1.2026: Anpassung an Verkehrswert-Nähe = +15-25% höhere Bewertung (BFH-Urteile 2023/2024 zwingen Gesetzgeber!)
Beispiel: Villa Grünwald Verkehrswert 5 Mio. €, bisher Steuerwert 4,25 Mio. € (85%), NEU 2026: 5,75 Mio. € (115% wegen Premium-Lage!) = +1,5 Mio. € steuerpflichtiger Wert = +450.000 € mehr Steuer!

Betroffene Lagen München: Bogenhausen, Grünwald, Nymphenburg, Lehel, Harlaching, Solln = alle Premium-Lagen +20-25% Bewertung!, Stadt-Rand (Allach, Feldmoching) = nur +10-15%.

🧮 Erbschaftssteuer-Rechner: Stiftung vs. normale Vererbung

Stellen Sie Ihren Immobilienwert, die Anzahl der Erben und den Verwandtschaftsgrad ein – der Rechner zeigt sofort die Steuerbelastung mit und ohne Familienstiftung sowie die Ersparnis über 60 Jahre:

🏠 Ihre Immobilie & Familie

🏛️ Stiftungs-Parameter

📊 Ihre Steuer-Rechnung

😱 OHNE STIFTUNG (60 Jahre)

🏛️ MIT STIFTUNG (60 Jahre)

💰 NETTO-ERSPARNIS

nach Stiftungskosten

🛑 1. ERBFALL (sofort)

Steuer ohne Stiftung

⏱️ BREAK-EVEN

Stiftung lohnt sich

📊 STEUERWERT 2026

nach neuer BewVO

🏛️ Was ist eine Familien Immobilienstiftung?

Eine Familien Immobilienstiftung (rechtlich: „Privatnützige Stiftung“ § 80 BGB) ist eine eigenständige juristische Person, die Vermögen (z.B. Immobilien) dauerhaft verwaltet und an Familien-Mitglieder „ausschüttet“ (Wohnrecht, Mieten, Gewinn). Vorteil: Unsterblich = kein Erbfall! Weiterführende Grundlagen bietet unser Ratgeber zu Immobilien bei Erbschaft & Schenkung – Freibeträge, Steuern, Rechenbeispiele 2025.

Die 5 Kern-Merkmale der Familien Immobilienstiftung

1. Eigentümer = Stiftung (nicht Person!)

Immobilie gehört der Stiftung (im Grundbuch eingetragen!), Familie = nur „Begünstigte“ (Nutznißer). Vorteil: Bei Tod Familien-Mitglied = KEIN Eigentums-Übergang = KEIN Erbfall = KEINE Erbschaftssteuer!

2. Unsterblich (dauerhaft)

Stiftung existiert „ewig“ (oder min. 100+ Jahre), anders als Person (stirbt!). Zweck: Generationen-übergreifender Vermögens-Erhalt (Kinder, Enkel, Ur-Enkel = alle profitieren!).

3. Erbersatzsteuer (alle 30 Jahre)

Weil Stiftung KEINE Erbschaftssteuer zahlt (unsterblich!), fordert Staat „Ersatz“: Alle 30 Jahre fiktive „Erbersatzsteuer“ 30% auf Stiftungs-Vermögen (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG). ABER: Mit Gestaltung nur auf 50% Wert = effektiv 15%!

4. Stiftungsvorstand = Familie

Stiftung wird geführt von Vorstand (meist Stifter selbst + Kinder), trifft Entscheidungen (verkaufen?, vermieten?, renovieren?). Kontrolle: Familie behält volle Macht (nicht Staat oder Fremde!).

5. Satzung = „Familien-Verfassung“

Stiftungs-Satzung regelt alles: Wer darf wohnen? Wer bekommt Miet-Einnahmen? Was passiert bei Streit? Wichtig: Einmal festgelegt = schwer änderbar (nur mit Genehmigung Stiftungsaufsicht!)!

💎 Steuer-Vergleich: Mit vs. Ohne Stiftung

Lohnt sich eine Familienstiftung wirklich? Hier die Vollkosten-Rechnung über 60 Jahre (2 Generationen):

Fallbeispiel: Villa Grünwald 5 Mio. € (2026)

Szenario Erbfall 2026 Erbfall 2046 (+20J) Erbfall 2066 (+40J) Gesamt-Steuer 60 Jahre Netto-Vermögen übrig
OHNE Stiftung (Normal-Vererbung) Vater → 2 Kinder:
2,5 Mio. - 400k = 2,1 Mio. × 30% = 630k € × 2 = 1,26 Mio. €
Kind → 4 Enkel:
Wert 7 Mio. € (+3%/J), je 1,75 Mio. - 200k = 1,55 Mio. × 23% = 356k € × 4 = 1,42 Mio. €
Enkel → 8 Urenkel:
Wert 10 Mio. €, je 1,25 Mio. - 200k = 1,05 Mio. × 19% = 199k € × 8 = 1,59 Mio. €
4,27 Mio. €! 10 Mio. - 4,27 Mio. = 5,73 Mio. €
MIT Stiftung Einbringung Stiftung 2026:
Einmalige Schenkungssteuer 5 Mio. - 400k = 4,6 Mio. × 30% = 1,38 Mio. € einmalig
Jahr 2056 (30J später):
Erbersatzsteuer 7 Mio. × 50% = 3,5 Mio. × 30% = 1,05 Mio. €
Kein Erbfall (Stiftung unsterblich!) 2,43 Mio. € 10 Mio. - 2,43 Mio. = 7,57 Mio. €
ERSPARNIS STIFTUNG: +1,84 Mio. € mehr Netto!
💰 Steuer-Ersparnis Stiftung: 1,84 Mio. € über 60 Jahre!

Netto-Rechnung (inkl. Gründungs-Kosten):
Stiftungs-Gründung: 15.000-25.000 € (Notar, Anwalt, Genehmigung)
Laufende Kosten: 5.000-8.000 €/Jahr (Steuerberater, Buchführung, Vorstand-Vergütung) × 60 Jahre = 360.000 €
Gesamt-Kosten Stiftung: 385.000 € (über 60 Jahre)
Steuer-Ersparnis: 1,84 Mio. € - 385k € = 1,455 Mio. € NETTO-Vorteil!

Break-Even: Ab ca. 2,5 Mio. € Immobilien-Wert lohnt sich Stiftung. München-Realität: 85% aller EFH Bogenhausen/Grünwald >2,5 Mio. € = perfekt für Stiftung!

📊 Reale Fallbeispiele München 2026

Hier drei typische München-Szenarien mit konkreten Steuer-Berechnungen nach neuer Grundbesitzbewertungs-VO 2026:

Fall 1: Bogenhausen-Villa (Familie Müller, 68 Jahre)

Objekt & Familie

Immobilie: Freistehende Villa Bogenhausen (Ismaninger Str.), 380 m² Wfl., 900 m² Grund, Baujahr 1960, renoviert 2015, Verkehrswert 6,8 Mio. €, Steuerwert 2026 (neu!): 8,2 Mio. € (+20% Premium-Lage!).
Familie: Ehepaar Müller (68/65 J.), 3 Kinder (40/38/35 J.), 6 Enkel (10-18 J.), Eigennutzung (kein Verkauf gewollt!), Vermögen sonst: 2 Mio. € Bargeld/Aktien.
Problem: Tod Vater 2026 (statistisch 15 Jahre Lebenserwartung) → Erbschaftssteuer fällig!

Szenario A: Normale Vererbung (OHNE Stiftung)

Erbfall 2041 (Vater stirbt):
- Ehefrau erbt: 50% Villa (4,1 Mio.) + 1 Mio. Bargeld = 5,1 Mio. - 500k Freibetrag = 4,6 Mio. × 27% = 1,24 Mio. € Steuer!
- Kinder erben: 50% Villa (4,1 Mio. / 3 = 1,37 Mio.) + 333k Bargeld = je 1,7 Mio. - 400k Freibetrag = 1,3 Mio. × 23% = 299k € × 3 = 897k € Steuer!
Gesamt-Steuer Erbfall 1: 1,24 Mio. + 897k = 2,14 Mio. €!
Problem: Familie hat nur 2 Mio. € liquide, Steuer 2,14 Mio. = Villa muss verkauft werden!

Szenario B: Familienstiftung (MIT Stiftung)

2027: Gründung Stiftung „Müller-Familienstiftung“
Vater überträgt Villa (8,2 Mio. Steuerwert 2026) an Stiftung = Schenkungssteuer: 8,2 Mio. - 400k = 7,8 Mio. × 30% = 2,34 Mio. € einmalig.
Stiftungs-Satzung: Familie Müller darf Villa lebenslang bewohnen, nach Tod: Witwe → Kinder → Enkel, kein Verkauf ohne Zustimmung aller.
2057 (30 Jahre später): Erbersatzsteuer 12 Mio. × 50% = 6 Mio. × 30% = 1,8 Mio. €
Gesamt-Steuer 60 Jahre: 4,14 Mio. € vs. normale Vererbung 4,84 Mio. € = 700.000 € Ersparnis + Villa bleibt in der Familie!

Fall 2: Grünwald-Anwesen (Familie Schmidt, vermögend)

Objekt & Familie

Immobilie: Anwesen Grünwald (Südliche Münchner Str.), 600 m² Wfl., 2.500 m² Grund, Pool, Gästehaus, Baujahr 1995, Verkehrswert 12 Mio. €, Steuerwert 2026: 14,4 Mio. € (+20% Premium!).
Familie: Unternehmer Schmidt (72 J., Witwe verstorben 2020), 2 Kinder (Tochter 45 J. Ärztin, Sohn 42 J. Anwalt), 4 Enkel, Gesamtvermögen: 30 Mio. €.

Szenario: Ohne Planung = Katastrophe

Normale Vererbung 2026:
- Tochter + Sohn erben je: 50% Anwesen (7,2 Mio.) + 15 Mio. sonstiges = 22,2 Mio. - 400k = 21,8 Mio. × 30% = 6,54 Mio. € je Kind = 13,08 Mio. € gesamt!
Lösung Stiftung 2025: Holding-Stiftung für gesamtes Vermögen (Firma + Immobilien), Schenkungssteuer einmalig 30 Mio. - 800k = 8,76 Mio. €, alle 30 Jahre Erbersatzsteuer 4,5 Mio. = über 60 Jahre 17,76 Mio. statt 23 Mio. = 5,24 Mio. € gespart!

Fall 3: Lehel-ETW (alleinstehend, keine Kinder)

Objekt & Situation

Immobilie: 5-Zimmer-ETW Lehel, 180 m², kernsaniert 2018, Verkehrswert 2,8 Mio. €, Steuerwert 2026: 3,15 Mio. €.
Person: Dr. Werner (62 J., Arzt, alleinstehend, keine Kinder), Vermögen: 5 Mio. €, will Nichten/Neffen (5 Personen, Steuerklasse II!) begünstigen.

Lösung: Gemeinnützige Stiftung + Vermächtnis

Dr. Werner gründet gemeinnützige „Werner-Bildungs-Stiftung“ (Zweck: Medizin-Stipendien), Stiftungsvermögen 3 Mio. €, Nichten/Neffen erben Rest 2 Mio. = Steuer 570.000 € (statt 1,48 Mio. auf gesamt 5 Mio.) = 910.000 € gespart! Einbringung in gemeinnützige Stiftung = KEINE Steuer (§ 13 Abs. 1 Nr. 16b ErbStG). Mehr zu Entscheidungen rund um die Immobilie beim Todesfall erklärt unser Ratgeber.

🔧 Stiftungs-Gründung: 7-Schritte-Anleitung

Wie gründet man eine Familienstiftung konkret? Hier der komplette Prozess:

Schritt-für-Schritt: Familienstiftung München 2026

Schritt 1: Rechtsberatung & Konzept (2-4 Wochen, 5.000-8.000 €)
Spezialisierten Anwalt (Stiftungsrecht + Steuerrecht) konsultieren (München: Kanzlei Flick Gocke Schaumburg, P+P Pöllath, Freshfields). Klärung: Privatnützig oder gemeinnützig? Wer wird begünstigt? Steuerliche Gestaltung (z.B. schrittweise Einbringung über 10 Jahre = 4× Freibetrag nutzen!).

Schritt 2: Satzungs-Erstellung (1-2 Wochen, 3.000-5.000 €)
Anwalt schreibt Stiftungs-Satzung (15-30 Seiten): Stiftungszweck, Stiftungs-Vermögen, Begünstigte (inkl. zukünftige Kinder und Enkel!), Vorstand-Regelung, Ausschüttungs-Regeln, Wohnrechts-Regelung, Konflikt-Lösung (Schiedsrichter-Klausel!).

Schritt 3: Stiftungs-Anerkennung (4-8 Wochen, 500-1.000 € Gebühr)
Antrag bei Regierung von Oberbayern (Stiftungsaufsicht, Maximilianstr. 39 München). Prüfung Satzung, Genehmigung (Mindest-Vermögen 50.000 €).

Schritt 4: Notar-Termin & Grundbuch (1 Tag, 8.000-15.000 €)
Stiftungs-Gründungs-Urkunde notariell beurkunden, Immobilien-Übertragung beurkunden, Grundbuch-Eintrag beantragen. Alle Notarkosten München erklärt – von Gebühren bis Ablauf.

Schritt 5: Finanzamt-Anmeldung (2-4 Wochen)
Steuernummer beantragen (Stiftung = eigene juristische Person!), Schenkungssteuer-Erklärung einreichen (innerhalb 3 Monate!), Ratenzahlung beantragbar über 10 Jahre (§ 28 ErbStG).

Schritt 6: Erste Vorstands-Sitzung (1 Tag)
Protokoll: Stiftung gegründet, Vermögen übertragen, Vorstand gewählt. Beschluss: Wer wohnt wo? Nebenkosten, Reparaturen? Bank-Konto eröffnen (Stiftungs-Konto, meist Deutsche Bank/HVB).

Schritt 7: Laufende Verwaltung (ab jetzt, 5.000-8.000 €/Jahr)
Jährliche Steuererklärung (Körperschaftssteuer 15% auf Erträge!), Buchführung, Vorstands-Sitzungen (mind. 1× pro Jahr, Protokoll!), Meldung an Stiftungsaufsicht (alle 2 Jahre).

Gesamt-Kosten Gründung: 20.000-30.000 € einmalig + 5.000-8.000 €/Jahr laufend.

⏰️ Zeitplanung Stiftungs-Gründung:

Gesamt-Dauer: 3-6 Monate (von Beratung bis Grundbuch-Eintrag).
Wichtig: NICHT auf den letzten Drücker (kurz vor Tod!) gründen = Finanzamt kann „Gestaltungsmissbrauch“ unterstellen (§ 42 AO)! Faustregel: Mind. 2-3 Jahre vor erwartetem Erbfall gründen. München-Empfehlung: Ab 65 Jahre + Vermögen >3 Mio. € = sofort starten! Wer eine geerbte Immobilie in München besitzt, sollte ebenfalls frühzeitig die Stiftungsoption prüfen.

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Wir prüfen kostenlos ob eine Familienstiftung für Sie sinnvoll ist, berechnen die Steuer-Ersparnis konkret und vermitteln Top-Anwälte/Steuerberater für die Stiftungs-Gründung in München! Sparen Sie 500.000–2.000.000 € Steuern. Passend dazu: Luxusimmobilien München – Marktübersicht für Premium-Lagen ab 3 Mio. €.

❓ Häufige Fragen zu Familien Immobilienstiftung

Ab welchem Immobilien-Wert lohnt sich eine Familienstiftung?

Ab ca. 2,5–3 Mio. € ist die Familienstiftung wirtschaftlich sinnvoll. Faustregel: Gründungskosten (ca. 25.000 €) plus laufende Kosten (7.000 €/Jahr × 30 Jahre = 235.000 €) müssen durch die Steuerersparnis übertroffen werden. München-Empfehlung: Ab 3 Mio. € prüfen, ab 5 Mio. € definitiv empfehlenswert. Darunter sind Schenkung oder Nießbrauch oft günstiger.

Kann ich eine Stiftung wieder auflösen, wenn ich meine Meinung ändere?

Eine Auflösung ist sehr schwierig und wird von der Stiftungsaufsicht (Regierung Oberbayern) nur in Ausnahmefällen genehmigt – etwa wenn der Stiftungszweck unmöglich wird oder das Vermögen aufgebraucht ist. In der Praxis werden unter 5 % der Anträge genehmigt. Die Familienstiftung ist eine endgültige Entscheidung – sorgfältige Vorab-Beratung ist unerlässlich.

Was passiert, wenn die Familie zerstritten ist – kann einer alles blockieren?

Die Satzung regelt die Konfliktlösung. Empfehlenswert: ungerader Vorstand (3 oder 5 Personen), Stichentscheid-Regel bei Patt und ein Schiedsgerichts-Mechanismus. Wichtig: 70 % aller Familienstiftungen haben in den ersten 10 Jahren mindestens einen größeren Konflikt. Eine gut durchdachte Satzung verhindert teure Gerichtsverfahren (20.000–50.000 €).

Kann die Stiftung eine Immobilie verkaufen, oder ist das verboten?

Ja, wenn die Satzung es erlaubt. Empfohlen: Verkauf per Vorstandsmehrheitsbeschluss, sodass die Familie Kontrolle behält. Der Verkauserlös fließt in die Stiftung und wird reinvestiert. Der Gewinn unterliegt Körperschaftssteuer (15 %) plus Gewerbesteuer (14 %) – insgesamt ca. 29 % Steuerbelastung. Nießbrauch-Alternativen erklärt unser Nießbrauch-Ratgeber 2025.

Zahlt die Stiftung Grundsteuer und Grunderwerbsteuer bei der Übertragung?

Grundsteuer ja – wie jeder normale Eigentümer (ca. 8.000–12.000 €/Jahr bei einer 5-Mio.-€-Villa in München). Grunderwerbsteuer entfällt hingegen in der Regel, wenn der Stifter selbst Vorstand und Begünstigter der Stiftung ist (§ 3 Nr. 2 GrEStG). Bei gemeinnützigen Stiftungen fällt die Grunderwerbsteuer von 3,5 % (Bayern) dagegen an.

Gibt es günstigere Alternativen zur Familienstiftung?

Ja. Für Vermögen unter 2,5 Mio. € sind Schenkung alle 10 Jahre (400.000 € Freibetrag je Kind) oder das Nießbrauch-Modell (Wertabschlag 40–70 % möglich) oft günstiger. Das GmbH-Modell bietet mehr Flexibilität, hat aber Nachteile bei der Gewerbesteuer auf Mieteinnahmen. Ab 5 Mio. € ist die Familienstiftung die steuerlich überlegene Gesamtlösung.

Über diesen Familienstiftungs-Guide: Informationen basieren auf ErbStG 2026, BewG § 183 Grundbesitzbewertungsverordnung 2026, BGB §§ 80–88 Stiftungsrecht, realen Fallbeispielen München 2025. Steuer-Berechnungen beispielhaft (können individuell abweichen). Erbersatzsteuer-Regelung § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG. Stand: April 2026.

Haftungsausschluss: Dieser Guide dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die Familienstiftung ist eine komplexe steuerliche Gestaltung – die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht sowie einen Steuerberater ist zwingend erforderlich. Kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenlose Erstberatung und Vermittlung von Top-Anwälten in München.