Aktualisiert: April 2026 | Lesezeit: 12 Min. | Basis: §§ 1922–1944 BGB (Erbfolge), §§ 1–37 ErbStG, §§ 176–198 BewG, GBO (Grundbuchordnung), Statistisches Bundesamt Sterbetafel 2024/2025
Was passiert, wenn man das Grundbuch nicht ändert nach dem Tod?
Rechtlich sind Sie als Erbe sofort Eigentümer – auch ohne Grundbuch-Änderung (§ 1922 BGB, Gesamtrechtsnachfolge). Aber: Ohne Berichtigung können Sie die Immobilie nicht verkaufen, belasten oder übertragen. Zudem drohen Bußgelder nach § 82 GBO. Die Grundbuch-Berichtigung ist in den ersten 2 Jahren kostenlos (nur Auslagen) – danach fallen Gebühren an. Eine kostenlose Immobilienbewertung klärt vorab den Wert für alle Entscheidungen.
Was ist besser, Haus verschenken oder überschreiben?
„Überschreiben" ist juristisch eine Schenkung – beides dasselbe. Der Vorteil gegenüber Vererben: Freibeträge (400.000 € Kind, 500.000 € Ehegatte) erneuern sich alle 10 Jahre. Dazu: Nießbrauch sichert Wohnrecht, mindert Steuerlast um 30–60 %. Nachteil: Kontrollverlust und 10-Jahres-Pflichtteilsergänzung. Alle Freibeträge und Rechenbeispiele finden Sie in unserem Ratgeber Erbschaft & Schenkung 2025 (siehe weiterführende Themen unten).
Was passiert mit der Immobilie bei Tod?
Die Immobilie geht automatisch auf die Erben über (Gesamtrechtsnachfolge, § 1922 BGB). Bei mehreren Erben entsteht eine Erbengemeinschaft. Innerhalb von 6 Wochen müssen Sie entscheiden: annehmen oder ausschlagen. Dann: Erbschein beantragen, Grundbuch umschreiben, Erbschaftsteuer prüfen. Drei Optionen: selbst nutzen, vermieten oder verkaufen.
Was muss ich nach dem Todesfall des Eigentümers im Grundbuch beachten?
Das Grundbuch wird nicht automatisch berichtigt – Erben müssen aktiv handeln. Nötig: Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll beim Grundbuchamt einreichen. Die ersten 2 Jahre sind gebührenfrei (§ 60 KostO). Bei Erbengemeinschaft: alle Erben werden eingetragen. Tipp: Notarielles Testament spart den Erbschein (Kosten 0,5 % des Nachlasswerts = bei 800.000 € ca. 4.000 €).
Ist man verpflichtet, das Grundbuch zu berichtigen?
Ja – § 82 GBO verpflichtet Erben zur Berichtigung. Das Grundbuchamt kann die Vorlage eines Erbscheins erzwingen und bei Nichtbefolgung Zwangsgeld bis 25.000 € verhängen. In der Praxis wird das selten sofort durchgesetzt, aber: Ohne Berichtigung sind Verkauf, Beleihung und Übertragung unmöglich. Handeln Sie innerhalb der 2-Jahres-Frist – danach wird es teuer.
Kann ein Verstorbener im Grundbuch stehen bleiben?
Faktisch ja, rechtlich problematisch. Das Grundbuch wird nicht automatisch aktualisiert – der Verstorbene bleibt eingetragen, bis Erben die Berichtigung beantragen. Folgen: Keine Rechtsgeschäfte möglich, kein Verkauf, keine Kreditaufnahme. Bei den aktuellen Münchner Immobilienpreisen von Ø 750.000–1,2 Mio. € kann jedes Jahr Verzögerung Tausende kosten.
Der Todesfall löst eine Kaskade rechtlicher Fristen aus, die keine Verzögerung dulden. Die kritischste: 6 Wochen für die Erbausschlagung (§ 1944 BGB). Verstreicht sie, gilt das Erbe als angenommen – inklusive aller Schulden. In München mit Immobilienwerten von Ø 750.000–1,2 Mio. € und oft noch laufenden Krediten kann diese Entscheidung existenziell sein.
| Schritt | Frist | Kosten | Konsequenz bei Versäumnis |
|---|---|---|---|
| Erbe annehmen/ausschlagen | 6 Wochen | 30 € (Nachlassgericht) | Gilt als angenommen – auch mit Schulden |
| Erbschein beantragen | Keine gesetzliche Frist | 0,5 % des Nachlasswerts | Kein Grundbuch, kein Verkauf möglich |
| Grundbuch berichtigen | 2 Jahre gebührenfrei | 0 € (dann: 0,5 % des Immobilienwerts) | Zwangsgeld bis 25.000 €, kein Verkauf |
| Erbschaftsteuer-Erklärung | 3 Monate (nach Aufforderung) | — | Schätzung durch Finanzamt (meist höher!) |
| Immobilienwert ermitteln | Sofort empfohlen | 0 € (Makler) – 5.000 € (Gutachten) | Falsche Steuerbasis, Streit in Erbengemeinschaft |
Die Grundbuch-Berichtigung ist nach § 82 GBO Pflicht – das Grundbuchamt kann Zwangsgeld verhängen. Der Ablauf: Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll beim Grundbuchamt einreichen. Bei Erbengemeinschaft: Alle Erben werden eingetragen. Wichtig: Die ersten 2 Jahre sind gebührenfrei – danach fallen 0,5 % des Immobilienwerts an Gebühren an.
0 €
Grundbuch-Berichtigung (2 J.)
~4.000 €
Erbschein (bei 800k Nachlass)
25.000 €
Max. Zwangsgeld (§ 82 GBO)
Tipp
Notar-Testament spart Erbschein
Seit dem Jahressteuergesetz 2022 werden Immobilien 20–30 % höher bewertet – bei Freibeträgen, die seit 2009 unverändert sind. In München mit durchschnittlich 800.000–1,2 Mio. € pro Immobilie überschreiten viele Erbschaften die Freibeträge deutlich. Die Steuerklasse und der Verwandtschaftsgrad bestimmen den Steuersatz:
| Verwandtschaft | Freibetrag | Steuerklasse | Steuersatz | Familienheim |
|---|---|---|---|---|
| Ehegatte/Lebenspartner | 500.000 € | I | 7–30 % | Steuerfrei (10 J. Eigennutzung) |
| Kinder | 400.000 € | I | 7–30 % | Steuerfrei (≤200 m², 10 J.) |
| Enkel | 200.000 € | I | 7–30 % | Keine Befreiung |
| Eltern (Erbfall) | 100.000 € | I | 7–30 % | Keine Befreiung |
| Geschwister | 20.000 € | II | 15–43 % | Keine Befreiung |
| Sonstige (Partner o. Trauschein) | 20.000 € | III | 30–50 % | Keine Befreiung |
Bei Ehegatte/Kind: komplett steuerfrei (10 Jahre Eigennutzung, Wohnfläche ≤200 m² bei Kindern). Keine Verkaufskosten. Aber: laufende Kosten (Grundsteuer, Nebenkosten, Instandhaltung) müssen tragbar sein.
Regelmäßige Einnahmen (München: 18–25 €/m² Neuvermietung). Werbungskosten und AfA senken Steuerlast. Aber: Vermieterpflichten, Leerstandsrisiko, energetische Sanierung (GEG 2024). Erbschaftsteuer fällt trotzdem an.
Schnelle Liquidität, Erbengemeinschaft auflösen. Spekulationssteuer: Haltedauer des Erblassers wird angerechnet (§ 23 EStG). Maklerkosten 3,57 %, Notar ca. 1 %. Erbschaftsteuer bleibt unberührt.
Berechnen Sie die Erbschaftsteuer auf Ihre Immobilie – mit Freibeträgen, Familienheim-Befreiung und Nießbrauch-Option:
Immobilienwert: 800.000 €
– Restschuld: 0 €
= Netto-Nachlasswert: 800.000 €
– Freibetrag: 400.000 €
Steuerpflichtig: 400.000 €
Steuersatz: 15 %
60.000 €
Bei Familienheim-Befreiung: 0 €
💡 Tipp: Prüfen Sie die Familienheim-Befreiung – 10 Jahre Eigennutzung kann 60.000 € Steuer sparen!
Die Babyboomer-Generation (Jahrgang 1955–1969) tritt in die Phase ein, in der Immobilien-Erbschaften massiv zunehmen. Die Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes zeigt: In den nächsten 10–15 Jahren verdoppelt sich die Zahl der Immobilien-Erbfälle – bei gleichzeitig steigenden Bewertungen und unveränderten Freibeträgen.
| Kennzahl | Wert | Trend |
|---|---|---|
| Todesfälle Deutschland/Jahr | ~1.020.000 (2024) | ↑ steigend (Babyboomer) |
| Davon mit Immobilienbesitz | ~510.000 (ca. 50 %) | ↑ steigend |
| Erbschaftsteuer-Aufkommen | ~11,8 Mrd. € (2024) | ↑ +8 % ggü. Vorjahr |
| Ø Erbschaftshöhe mit Immobilie | ~385.000 € (bundesweit) | ↑ steigend |
| Ø Erbschaft München (mit Immobilie) | ~780.000 € | ↑ deutlich steigend |
| Erbengemeinschaften mit Immobilie | ~180.000/Jahr | → stabil hoch |
| Lebenserwartung (65 J., Männer) | 82,7 Jahre (Sterbetafel 2024) | ↑ leicht steigend |
| Lebenserwartung (65 J., Frauen) | 85,8 Jahre (Sterbetafel 2024) | ↑ leicht steigend |
Quellen: Statistisches Bundesamt, Periodensterbetafel 2022/2024, BMF Erbschaftsteuer-Statistik 2024, DIW Erbschaftsstudie 2024.
Basis für alles: Erbschaftsteuer, Zugewinnausgleich, Erbteilberechnung, Verkaufsentscheidung. Ohne Wert keine fundierte Entscheidung. Kostenlose Erstbewertung spart 2.000–5.000 € Gutachterkosten.
Gebührenfrei in den ersten 2 Jahren. Bei 800.000-€-Immobilie spart das ~4.000 € Grundbuchgebühren. Ohne Berichtigung: kein Verkauf, keine Beleihung möglich.
Ehegatte und Kinder: 10 Jahre Eigennutzung = komplett steuerfrei. Bei 800.000-€-Immobilie spart das 60.000+ € Erbschaftsteuer. Aber: Wer vor 10 Jahren auszieht, zahlt rückwirkend nach!
Finanzamt-Bewertungen liegen oft 10–20 % über dem tatsächlichen Verkehrswert. Gegengutachten (2.000–5.000 €) kann 10.000–50.000 € Steuerersparnis bringen. Lohnt sich fast immer!
Jeder Monat Stillstand kostet: Grundsteuer, Nebenkosten, Instandhaltung – in München 10.000–15.000 €/Jahr. Einvernehmlicher Verkauf erzielt 20–30 % mehr als Teilungsversteigerung.
Im Erbfall laufen drei kritische Fristen gleichzeitig: 6 Wochen für die Ausschlagung, 2 Jahre für kostenlose Grundbuch-Berichtigung, 3 Monate für die Steuererklärung nach Aufforderung. Dazu: laufende Kosten der Immobilie (Grundsteuer, Heizung, Versicherung = 800–1.500 €/Monat), Kreditraten und steigende Bewertungen für die Erbschaftsteuer. Jedes Jahr Warten kann 5.000–15.000 € zusätzliche Steuerlast bedeuten, weil Freibeträge seit 2009 gleich geblieben sind, während Immobilienwerte jährlich um 3–5 % steigen. Der erste Schritt kostet nichts: Ermitteln Sie den Marktwert Ihrer geerbten Immobilie.
6-Wochen-Frist, kostenlose Grundbuchberichtigung, Familienheimprivileg und 60.000 € Steuerersparnis – kompakt in gut 6 Minuten erklärt.
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Über 3.200 Eigentümer in München haben unsere kostenlose Immobilienbewertung bereits genutzt – viele davon im Erbfall. Eine neutrale Wertermittlung ist die Grundlage für jede Entscheidung: Erbschaftsteuer-Berechnung, Erbteil-Bewertung, Verkaufspreis-Ermittlung oder Gegengutachten beim Finanzamt. 78 % unserer Erb-Mandanten sparen durch eine professionelle Bewertung mindestens 10.000 € an Steuern oder Streitkosten.
Tiefer einsteigen? Hier sind die 12 Ratgeber, die Eigentümer und Käufer in München am häufigsten lesen:
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Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge (§§ 1924 ff. BGB): Erben erster Ordnung sind Kinder und Ehegatte. Der Ehegatte erbt neben Kindern 50 % (bei Zugewinngemeinschaft), Kinder teilen die andere Hälfte. Ohne Kinder: Ehegatte 75 %, Eltern 25 %. Ohne Ehegatte und Kinder: Eltern → Geschwister → entferntere Verwandte → Fiskus.
6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls und Ihrer Berufung als Erbe (§ 1944 BGB). Bei Auslandsbezug: 6 Monate. Die Ausschlagung muss beim Nachlassgericht erklärt werden (persönlich oder notariell beglaubigt). Kosten: ca. 30 €. Sinnvoll bei: Überschuldung, hohem Sanierungsstau, belasteter Erbengemeinschaft. Achtung: Ausschlagung gilt für den gesamten Nachlass.
Kosten: 0,5 % des Nachlasswerts (doppelte Gebühr: Gericht + eidesstattliche Versicherung). Bei 800.000 € = ca. 4.000 €. Alternativen: Notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll ersetzt den Erbschein beim Grundbuchamt und bei Banken. Tipp: Notarielles Testament kostet 500–1.500 € (zu Lebzeiten), spart aber 4.000+ € im Erbfall.
Familienheim-Befreiung (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b/c ErbStG): Ehegatte erbt komplett steuerfrei bei Eigennutzung für 10 Jahre (keine Flächenbegrenzung). Kinder: steuerfrei bei ≤200 m² Wohnfläche und 10 Jahren Eigennutzung. Wer vor Ablauf der 10 Jahre auszieht, zahlt die Steuer rückwirkend nach – Ausnahme: zwingende Gründe (Pflegebedürftigkeit).
Die Haltedauer des Erblassers wird angerechnet (§ 23 EStG). War die Immobilie mehr als 10 Jahre im Besitz des Verstorbenen → steuerfrei. Bei Eigennutzung des Erblassers im Verkaufsjahr + 2 Vorjahre → ebenfalls steuerfrei. Nur bei vermieteten Immobilien innerhalb der 10-Jahres-Frist fällt Spekulationssteuer auf den Veräußerungsgewinn an.
Der Kredit geht mit der Immobilie auf die Erben über (§ 1967 BGB). Die Erben haften als Gesamtschuldner für die Restschuld. Optionen: Kredit weiterführen (Zinskonditionen prüfen), Sondertilgung/Ablösung aus Erlös bei Verkauf, oder Ausschlagung des gesamten Erbes. Tipp: Restschuldversicherung des Erblassers prüfen – oft wird der Kredit damit getilgt.
Das Finanzamt bewertet nach BewG (§§ 176–198): Vergleichswertverfahren (ETW, EFH), Ertragswertverfahren (MFH, Gewerbe) oder Sachwertverfahren (Sonderobjekte). Seit JStG 2022 sind die Bewertungen 20–30 % höher. Erben können ein Gegengutachten vorlegen (§ 198 BewG), wenn der tatsächliche Verkehrswert niedriger ist. Kosten: 2.000–5.000 € – Ersparnis oft 10.000–50.000 €.
Der Pflichtteil beträgt 50 % des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB). Beispiel: Ehegatte erbt alles per Testament, Kind wird enterbt → Kind hat Pflichtteilsanspruch auf 25 % des Nachlasswerts (bar, nicht als Immobilienanteil). Bei 800.000-€-Immobilie = 200.000 € sofort fällig. Oft muss die Immobilie dafür verkauft oder belastet werden.
Ja – Vermietung ist eine Option, aber mit Erbschaftsteuer verbunden (Freibeträge gelten). In München erzielen Bestandswohnungen 18–25 €/m² Neuvermietung. Vorteile: laufende Einnahmen, Wertsteigerung. Nachteile: Vermieterpflichten, energetische Sanierung (GEG 2024), Mietpreisbremse, Instandhaltungsrücklagen. Bei Erbengemeinschaft: alle müssen zustimmen.
FT Immobilien 24 begleitet Erben in München seit über 20 Jahren: Kostenlose Immobilienbewertung als Basis für Steuererklärung und Erbteil-Berechnung, neutrale Vermittlung in Erbengemeinschaften, professionelle Vermarktung zum Bestpreis, Koordination mit Nachlassgerichten, Steuerberatern und Notaren. Provision aus Verkaufserlös – keine Vorabkosten.
Quellen & Grundlagen: §§ 1922–1944 BGB (Erbfolge, Ausschlagung), §§ 2032–2057a BGB (Erbengemeinschaft), § 2303 BGB (Pflichtteil), § 1967 BGB (Erbenhaftung), §§ 1–37 ErbStG (Erbschaftsteuer), § 13 Abs. 1 Nr. 4b/c ErbStG (Familienheim), §§ 176–198 BewG (Immobilienbewertung), § 198 BewG (Gegengutachten), § 82 GBO (Grundbuchberichtigungspflicht), § 23 EStG (Spekulationssteuer), Statistisches Bundesamt Periodensterbetafel 2022/2024, BMF Erbschaftsteuer-Statistik 2024, DIW Berlin Erbschaftsstudie 2024, Gutachterausschuss München 2025.
Haftungsausschluss: Dieser Ratgeber dient ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Für verbindliche Auskünfte konsultieren Sie einen Fachanwalt für Erbrecht oder Steuerberater. Nutzen Sie unsere kostenlose Immobilienbewertung als neutrale Entscheidungsgrundlage. Stand: April 2026.
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