Immobilienbewertung bei Erbschaft München: §198 BewG Verkehrswertgutachten 2026

Aktualisiert: Mai 2026  |  Rechtsstand: §198 BewG / ErbStG 2026  |  Region: München & Bayern  |  Erfahrung: 20 Jahre Münchner Bewertungspraxis

Definition §198 BewG

§198 BewG erlaubt Eigentümern und Erben, einen niedrigeren Verkehrswert nachzuweisen als den vom Finanzamt typisiert berechneten Grundbesitzwert. Grundlage ist ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten oder ein marktgerechter Kaufvertrag nahe dem Bewertungsstichtag. Anerkannt werden Gutachten öffentlich bestellter Sachverständiger oder DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Personen.

§198 BewG München – Kurzantwort 2026
Was ist §198 BewG? Nachweis eines niedrigeren Immobilienwerts gegenüber dem Finanzamt
Wann lohnt sich das? Wenn Marktwert 10–25 % unter Finanzamtsbewertung liegt
Typische Steuerersparnis München 15.000–80.000 €
Wer darf Gutachten erstellen? ö.b.u.v. oder DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige
Frist Einspruch Steuerbescheid 1 Monat
Dauer Gutachten 4–8 Wochen
Kosten 2.500–4.500 € (Standard) · 4.500–8.000 € (MFH)
Wichtigster Fehler Einspruchsfrist verstreichen lassen

📱 Auf dem Smartphone seitlich wischen, um alle Spalten zu sehen

📌 §198 BewG bei Erbschaft München – Kernfakten
  • §198 BewG = Öffnungsklausel im Bewertungsgesetz (gemeiner Wert vs. typisierter Grundbesitzwert)
  • Bewertungsstichtag = Todestag des Erblassers (Schenkung: Schenkungstag)
  • Nachweisarten: Sachverständigen-Gutachten, Gutachterausschuss, Kaufvertrag ±12 Monate (§198 Abs. 3 BewG)
  • Architekten-Gutachten ohne ISO 17024 sind nicht ausreichend (BFH II R 61/11)
  • Freibeträge 2026: 500.000 € Ehegatten / 400.000 € Kinder / 200.000 € Enkel
  • Steuersätze Klasse I: 7–30 % · Klasse II: 15–43 % · Klasse III: 30–50 %
  • Anzeigepflicht Erbschaft beim Finanzamt: 3 Monate
  • Im Münchner Hochpreissegment ist die Finanzamtsbewertung oft 10–25 % überhöht

⚖️ Marktrealität München 2026

Bei Münchner Durchschnittspreisen von 8.500 €/m² in guten Lagen und Bodenrichtwerten bis 3.000 €/m² übersteigen viele Nachlässe die Freibeträge deutlich. Eine fundierte Erst-Einschätzung entscheidet, ob sich ein Verkehrswertgutachten lohnt – oder ob die Finanzamtsbewertung fair ausfällt.

1. Sofort prüfen: Lohnt sich Ihr §198-Gutachten?

Direktantwort: Ein §198-Gutachten ist in München meist sinnvoll, wenn mindestens zwei der folgenden acht Punkte zutreffen. Bei vier oder mehr Treffern ist die wirtschaftliche Empfehlung eindeutig positiv.
Acht Indikatoren für ein §198-Gutachten
  • ✅ Finanzamtswert wirkt deutlich zu hoch
  • ✅ Immobilie ist vermietet (Mietpreisbremse / Kappungsgrenze)
  • ✅ Sanierungsstau vorhanden (Heizung, Dach, Fenster, GEG-Pflicht)
  • ✅ Nießbrauch oder Wohnrecht im Grundbuch eingetragen
  • ✅ Erhaltungssatzung oder Milieuschutzgebiet
  • ✅ Verkaufspreise in der Umgebung rückläufig
  • ✅ Objekt liegt außerhalb absoluter Premiumlagen
  • ✅ Erbschaftsteuerlast voraussichtlich über Freibetrag

👉 Treffen 2 oder mehr Punkte zu, lohnt sich eine professionelle Prüfung wirtschaftlich fast immer.

2. §198 BewG: Die Öffnungsklausel im Detail

Direktantwort: §198 BewG ist die gesetzliche Öffnungsklausel im Bewertungsgesetz. Sie erlaubt dem Steuerpflichtigen, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen als den nach §§ 179, 182–196 BewG typisierten Grundbesitzwert.
Gemeiner Wert vs. Grundbesitzwert Der gemeine Wert nach §9 BewG entspricht inhaltlich dem Verkehrswert nach §194 BauGB – der Preis im gewöhnlichen Geschäftsverkehr. Der Grundbesitzwert wird vom Finanzamt typisiert per Bedarfsbewertung im Massenverfahren errechnet.

Die Finanzämter bewerten Immobilien für Erbschaft- und Schenkungsteuer im Massenverfahren mit Bodenrichtwerten, typisierten Liegenschaftszinssätzen und pauschalierter Restnutzungsdauer. In München führt das regelmäßig zu Werten über dem realen Marktwert, weil objektspezifische Eigenschaften – Bauschäden, Sanierungsstau, Nießbrauch, Erhaltungssatzung – im typisierten Verfahren unberücksichtigt bleiben. §198 BewG ist der Hebel, um diese Übersteuerung der wirtschaftlichen Einheit abzuwenden.

3. Harte Daten: Finanzamtswert vs. realer Marktwert in München

Direktantwort: Aus 20 Jahren Münchner Maklerpraxis ergeben sich folgende typische Überbewertungen durch das typisierte Finanzamtsverfahren – abhängig von Objekttyp und Sonderlage.
Objektart Typische Überbewertung Finanzamt Hauptursache
Vermietete Altbauwohnung 10–20 % Mietpreisbremse, Restnutzungsdauer
Mehrfamilienhaus mit Mietbindung 15–30 % Typisierter Liegenschaftszinssatz
Sanierungsbedürftiges EFH 10–25 % GEG-Sanierungskosten, Energieklasse
Nießbrauchbelastete ETW 25–50 % Lebenslange Belastung
Erhaltungssatzungs-Gebiet 8–18 % Sanierungs-Genehmigungspflicht
Modernisierte ETW Premiumlage 0–5 % FA-Bewertung meist marktgerecht

Quelle: Eigene Marktbeobachtung FT Immobilien 24, München 2024–2026, abgeglichen mit Gutachterausschuss München.

4. Drei zulässige Nachweisarten nach §198 BewG

Direktantwort: Zugelassen sind (1) Gutachten des Gutachterausschusses, (2) Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen, (3) notarieller Kaufvertrag innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Bewertungsstichtag (§198 Abs. 3 BewG). Auszüge aus der Kaufpreissammlung reichen explizit nicht aus.
Nachweisart Rechtsgrundlage Kosten / Aufwand Anerkennung FA
Sachverständigen-Gutachten §198 Abs. 2 BewG 2.500–4.500 € · 4–8 Wo Hoch (Standardfall)
Gutachterausschuss München §192 ff. BauGB 2.000–5.000 € · 3–6 Mo Sehr hoch
Kaufvertrag ±12 Monate §198 Abs. 3 BewG Nur Notarkosten Hoch, wenn marktgerecht

5. Wer ein BFH-festes Gutachten erstellen darf

Direktantwort: Anerkannt sind nur öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (§36 GewO, IHK München, HypZert) oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige einer DAkkS-akkreditierten Stelle (DEKRA, TÜV, Sprengnetter). Architekten- oder Makler-Gutachten werden regelmäßig zurückgewiesen.
⚠️ BFH-Rechtsprechung II R 61/11

Der Bundesfinanzhof hat klargestellt: Wer kein öffentlich bestellter oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger ist, gilt nicht als qualifizierter Gutachter im Sinne des §198 BewG – auch dann nicht, wenn es sich um einen Architekten mit Bewertungs-Zusatzqualifikation handelt. Das Finanzamt darf das Gutachten verwerfen, ohne ein Gegengutachten einzuholen.

Seit 2009 sind beide Qualifikationswege rechtlich gleichgestellt (§36a GewO, bestätigt LG Hechingen 1 OH 19/15). Achten Sie auf den Zusatz „DIN EN ISO/IEC 17024“ plus DAkkS-akkreditierte Zertifizierungsstelle. Tiefer einsteigen können Sie auf der Themenseite Immobiliensachverständiger München.

6. Ablauf eines §198-Gutachtens in München

Direktantwort: Der Prozess läuft in fünf klar abgegrenzten Schritten ab. Typische Gesamtdauer vom Steuerbescheid bis zur Bescheidänderung: 4–10 Wochen.
  1. Steuerbescheid prüfen – Grundbesitzwert mit eigenem Marktgefühl und Nachbarverkäufen abgleichen.
  2. Einspruch binnen 1 Monat einlegen – schriftlich beim Lagefinanzamt, formlos möglich.
  3. Unterlagen zusammenstellen – Grundbuch, Bauakte, Mietverträge, Energieausweis, WEG-Protokolle.
  4. Verkehrswertgutachten erstellen lassen – zertifizierter Sachverständiger, Stichtag = Todestag.
  5. Gutachten beim Finanzamt nachreichen – im laufenden Einspruchsverfahren, geringerer Bescheid folgt.

7. Münchner Besonderheiten bei §198 BewG

Direktantwort: München weist sieben Sonderfaktoren auf, die in typisierten Finanzamtsverfahren regelmäßig zu Überbewertung führen – und damit Gutachten besonders wirtschaftlich machen.
🏘️ Erhaltungssatzungen

Lehel, Haidhausen, Schwabing-West, Glockenbach: Sanierungen genehmigungspflichtig – wertmindernd.

💰 Hochpreisniveau

Bodenrichtwert-Sprünge zwischen Mikrolagen: bis 1.500 €/m² Differenz auf 200 Metern.

📑 Mietpreisbremse

Stadt München seit 2015 ausgewiesenes Gebiet – drückt Ertragswerte real um 12–25 %.

🔥 GEG-Sanierungsdruck

Öl-/Gasheizungen vor 1991: Austauschpflicht. Sanierungskosten 30.000–120.000 €/Objekt.

📝 Erbpacht

Kirchliche & städtische Erbpachtflächen v. a. in Süd/Ost – reduzieren Verkehrswert deutlich.

🏙️ Mikrostandorte

Verkehrslärm-Zonen, Einflugschneise, U-/S-Bahn-Nähe – im typisierten Verfahren ignoriert.

Vertiefend zu den lokalen Faktoren: Erhaltungssatzung München · Heizungsgesetz GEG 2024 · Münchner Immobilienmarkt 2026.

8. Wann sich ein §198-Gutachten nicht lohnt

Direktantwort: Ein Gutachten ist häufig wirtschaftlich unnötig, wenn die Freibeträge nicht überschritten werden, ein marktgerechter Kaufvertrag bereits vorliegt oder die Finanzamtsbewertung nur geringfügig über dem Marktwert liegt.
Kein §198-Gutachten empfohlen wenn…
  • die Erbschaftsteuer-Freibeträge ohnehin nicht überschritten werden,
  • die Immobilie bereits verkauft wurde und ein marktgerechter Kaufvertrag (§198 Abs. 3 BewG) vorliegt,
  • die Finanzamtsbewertung weniger als 5 % über dem realen Marktwert liegt,
  • sehr kleine Nachlasswerte (unter 100.000 €) betroffen sind,
  • das Familienheim ohnehin nach §13 ErbStG steuerfrei vererbt wird,
  • keine steuerliche Belastung entsteht.

Transparenz erhöht Vertrauen: Wir empfehlen ein Gutachten nur, wenn es wirtschaftlich Sinn macht. Bei Grenzfällen ist oft eine kostenlose Marktwert-Einschätzung ausreichend – mehr dazu auf Immobilienbewertung München.

9. ⭐ Erbschaftsteuer-Gutachten-Rechner: Lohnt sich Ihr Gutachten?

Sechs Eingaben – sechs konkrete Outputs: Finanzamtswert, geschätzter Marktwert, Steuer ohne und mit Gutachten, Steuerersparnis und ROI. Hinweis: Orientierungswerte gemäß §§14, 16, 19 ErbStG, ersetzt keine steuerliche Einzelfallprüfung.

200.000 €3.000.000 €
0 €500.000 €+

Ihr §198-BewG-Szenario

Finanzamtswert (typisiert)
900.000 €
Realistischer Marktwert
810.000 €
Freibetrag
400.000 € (Klasse I)
Steuer OHNE §198-Gutachten
~55.000 €
Steuer MIT §198-Gutachten
~45.100 €
Steuerersparnis
~9.900 €
Wirtschaftlichkeit Gutachten
Lohnt sich (ROI 2,5-fach)
AI-Empfehlung: Bei Ihrer Konstellation lohnt sich ein §198-Gutachten wirtschaftlich. Empfohlen: zertifizierter Sachverständiger (DIN EN ISO/IEC 17024), Einspruch fristgerecht binnen 1 Monat einlegen, Gutachten im Einspruchsverfahren nachreichen.

Berechnung gemäß Freibeträge §16 ErbStG, Steuersätze §19 ErbStG, Anrechnung Vorschenkungen §14 ErbStG. Keine steuerliche Beratung.

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern →

10. Warum FT Immobilien 24

FT Immobilien 24 ist kein zertifizierter Gutachter, sondern Münchner Marktspezialist mit über 20 Jahren Erfahrung im Hochpreissegment. Unsere Rolle:

  • Markt-Ersteinschätzung auf Basis aktueller Münchner Transaktionsdaten und Kaufpreissammlung
  • Vorprüfung, ob sich ein §198-Gutachten wirtschaftlich lohnt
  • Vermittlung an nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige unseres Netzwerks
  • Begleitung bei Einspruchsverfahren in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater
  • Verkaufsoption, falls Veräußerung als Nachweis nach §198 Abs. 3 BewG sinnvoll ist

Über FT Immobilien 24 · Unser Versprechen · Kundenstimmen.

🏛️
20 Jahre Münchner Praxis
Bogenhausen, Schwabing, Unterföhring
§198 BewG & ImmoWertV
Erbschafts-Praxis seit 2008
4,9 / 5 Sterne
3.141 Klienten, 823 Verkäufe

11. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Sie haben in München eine Immobilie geerbt oder eine Schenkung erhalten und sind unsicher, ob die Finanzamtsbewertung realistisch ist? In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir Objekttyp, Lage, Belastungen und steuerliche Konstellation – und geben eine ehrliche Einschätzung, ob ein §198-Gutachten wirtschaftlich Sinn macht. In Zusammenarbeit mit zertifizierten Sachverständigen, falls erforderlich.

⚖️ Erbschafts-Ersteinschätzung anfordern

Ehrliche Einschätzung der Münchner Marktwerte · Empfehlung Gutachten ja/nein · Vermittlung zertifizierter Sachverständiger – kostenlos und unverbindlich.

Rückruf binnen 2 Stunden (Mo–Fr 9–19 Uhr)  |  🤝 Diskret & vertraulich  |  ⭐ 4,9/5 Sterne

12. FAQ §198 BewG Erbschaft München (22 Fragen)

Was ist §198 BewG?

§198 BewG ist die Öffnungsklausel im Bewertungsgesetz. Sie erlaubt dem Steuerpflichtigen, gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen, dass der tatsächliche Verkehrswert einer geerbten oder geschenkten Immobilie niedriger ist als der typisierte Grundbesitzwert, und so Erbschaft- oder Schenkungsteuer zu sparen.

Wann lohnt sich ein Verkehrswertgutachten bei Erbschaft in München?

Sobald die Finanzamtsbewertung mehr als 10–15 % über dem realen Marktwert liegt und die Differenz die Freibeträge übersteigt. Typische Münchner Fälle: vermietete Altbauten, Sanierungsstau, Nießbrauch/Wohnrecht, Erhaltungssatzungs-Gebiete. Faustregel: Bei Differenz ab 50.000 € lohnt sich das Gutachten wirtschaftlich fast immer.

Wer darf ein §198-BewG-Gutachten erstellen?

Nur öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (§36 GewO) oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige einer DAkkS-akkreditierten Stelle. Architekten-, Bausachverständigen- oder Makler-Gutachten werden vom Finanzamt regelmäßig zurückgewiesen (BFH II R 61/11).

Was kostet ein §198-Gutachten in München?

Standard-ETW oder EFH: 2.500–4.500 € inkl. MwSt. Mehrfamilienhäuser oder Gewerbe: 4.500–8.000 €. Wertabhängige Honorare liegen bei 0,5–1,5 % des ermittelten Marktwerts. Im Münchner Hochpreissegment amortisiert sich das Gutachten typisch durch eine Steuerersparnis von 15.000–80.000 €.

Wie lange dauert ein §198-Gutachten?

Nach Vorliegen aller Unterlagen und Ortstermin: 4–8 Wochen. Bei Gutachten des Gutachterausschusses München: 3–6 Monate. Die Einspruchsfrist gegen den Steuerbescheid beträgt nur 1 Monat. Daher Einspruch fristgerecht einlegen und Gutachten im Einspruchsverfahren nachreichen.

Welcher Stichtag gilt für die Bewertung?

Maßgeblich ist der Todestag des Erblassers (bei Schenkung der Schenkungstag). Das Gutachten muss exakt auf diesen Wertermittlungsstichtag bewerten, nicht auf das Auftragsdatum. Bei Abweichung um mehrere Monate erkennen Finanzämter das Gutachten in der Regel nicht mehr an.

Reicht ein Kaufvertrag statt Gutachten?

Ja, gemäß §198 Abs. 3 BewG kann ein im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustande gekommener notarieller Kaufvertrag innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Bewertungsstichtag den niedrigeren gemeinen Wert nachweisen, vorausgesetzt der Kaufpreis ist marktgerecht und nicht durch Verwandtschaft beeinflusst.

Welche Freibeträge gelten 2026 bei Erbschaft?

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 €. Kinder und Stiefkinder: 400.000 € pro Elternteil. Enkel: 200.000 € (wenn Eltern noch leben). Eltern bei Erbfall: 100.000 €. Geschwister, Nichten und Neffen, Sonstige: 20.000 €. Stand §16 ErbStG 2026.

Wann ist das Familienheim steuerfrei?

Ehegatten erben das selbstgenutzte Familienheim steuerfrei, wenn sie es 10 Jahre selbst bewohnen. Kinder unter den gleichen Bedingungen bis maximal 200 m² Wohnfläche. Bei Verkauf, Vermietung oder Auszug innerhalb der 10 Jahre wird die Steuerbefreiung nach §13 ErbStG nachträglich aufgehoben.

Was tun wenn der Steuerbescheid bereits ergangen ist?

Sofort innerhalb 1 Monat schriftlich Einspruch einlegen, das stoppt die Bestandskraft. Im Einspruchsverfahren kann das Gutachten nachgereicht werden. Bei verstrichener Frist nur noch in Ausnahmefällen (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unverschuldeter Säumnis) möglich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Grundbuchauszug (max. 3 Monate alt), Flurkarte, Baulastenverzeichnis, Baupläne und Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Energieausweis, Mietverträge, Hausgeld- und Instandhaltungsnachweise, WEG-Protokolle der letzten 3 Jahre, ggf. Erbbaurechtsvertrag.

Ist FT Immobilien 24 selbst zertifizierter Gutachter?

Nein. FT Immobilien 24 ist Münchner Maklerunternehmen mit 20 Jahren Marktexpertise im Hochpreissegment. Für §198-Gutachten vermitteln wir an nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige unseres Netzwerks und begleiten den Prozess marktanalytisch.

Erkennt jedes Finanzamt ISO-17024-Gutachten an?

Grundsätzlich ja, sofern die Zertifizierungsstelle DAkkS-akkreditiert ist. Achten Sie auf den Zusatz „nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert“ UND eine bei der DAkkS akkreditierte Stelle. Privat ausgestellte „Zertifikate“ ohne DAkkS-Akkreditierung werden von Münchner Finanzämtern regelmäßig abgelehnt.

Was passiert bei Fristversäumnis?

Der Steuerbescheid wird nach Ablauf der einmonatigen Einspruchsfrist bestandskräftig. Eine nachträgliche Änderung ist nur per Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unverschuldeter Versäumnis möglich oder per Antrag nach §173 AO bei neuen Tatsachen – beides juristisch anspruchsvoll und selten erfolgreich.

Kann man nachträglich ein Gutachten einreichen?

Ja, im laufenden Einspruchsverfahren ist die Nachreichung jederzeit möglich, solange der Einspruch nicht entschieden ist. Bewertungsstichtag bleibt der Todestag des Erblassers – das Gutachten kann also auch Monate nach dem Steuerbescheid erstellt werden, muss aber rückwirkend auf den Stichtag bewerten.

Wie hoch darf die Wertabweichung sein?

Es gibt keine gesetzliche Mindestabweichung. Praktisch akzeptieren Finanzämter Abweichungen ab etwa 5 %, sofern das Gutachten methodisch sauber und nachvollziehbar begründet ist. Sehr große Abweichungen (über 40 %) werden besonders kritisch geprüft und gelegentlich durch Gegenstellungnahmen angefochten.

Was passiert bei Ablehnung durch das Finanzamt?

Bei Ablehnung des Gutachtens können Sie Klage beim Finanzgericht einreichen. Voraussetzung ist methodische Qualität des Gutachtens. Erfahrungsgemäß werden in München 70–80 % der ISO-17024-Gutachten ohne Klage akzeptiert; bei Klage liegt die Erfolgsquote ebenfalls hoch, sofern das Gutachten BFH-Standards entspricht.

Können mehrere Erben gemeinsam Einspruch einlegen?

Ja, alle Mitglieder der Erbengemeinschaft sind einspruchsberechtigt. Sinnvoll ist ein gemeinsamer schriftlicher Einspruch, da der Grundbesitzwert einheitlich festgestellt wird (gesonderte Feststellung). Ein einzelner Erbe kann den Einspruch auch für alle einlegen, sofern er bevollmächtigt ist.

Was passiert bei teilweise vermieteten Immobilien?

Das Gutachten muss die wirtschaftliche Einheit insgesamt bewerten – eine getrennte Bewertung selbstgenutzter und vermieteter Teile ist nicht zulässig. Bei MFH mit gemischter Nutzung wird das Ertragswertverfahren angewendet, eigengenutzte Teile werden mit fiktiver Marktmiete angesetzt.

Ist ein Online-Gutachten für §198 BewG zulässig?

Nein. Ein Verkehrswertgutachten nach §198 BewG erfordert zwingend einen Ortstermin (Objektbesichtigung), Aufnahme der baulichen Substanz, Prüfung von Mietverträgen und Bauakten. Reine Online-Bewertungen oder algorithmische Wertermittlungen werden vom Finanzamt nicht akzeptiert.

Reicht eine Maklerbewertung für das Finanzamt?

Nein. Maklerbewertungen sind Marketinginstrumente ohne juristische Bindungswirkung und werden vom Finanzamt im Rahmen des §198 BewG nicht anerkannt. Anerkannt sind ausschließlich Gutachten des Gutachterausschusses oder öffentlich bestellter/DIN-EN-ISO-17024-zertifizierter Sachverständiger.

Kann das Finanzamt ein Gegengutachten verlangen?

Ein Gegengutachten ist nicht erforderlich, wenn das vorgelegte Gutachten formale oder methodische Mängel hat – das Finanzamt kann es dann direkt zurückweisen (R B 198 Abs. 4 ErbStR). Bei substantiellen Zweifeln am Wert beauftragt das Finanzamt jedoch gelegentlich eine eigene Stellungnahme oder zieht den Gutachterausschuss hinzu.

⚖️ Zeit ist Geld – und Steuerersparnis

Die Einspruchsfrist beträgt nur 1 Monat. Wer diese Frist verstreichen lässt, zahlt im Münchner Hochpreissegment regelmäßig 30.000–80.000 € zu viel. 20 Jahre Münchner Erbschafts-Bewertungspraxis und ehrliche Marktanalyse aus einer Hand.

Verwandte Themen aus dem Cluster Immobilienbewertung München

Methodische Grundlagen: Bewertungsgesetz §§9, 179, 182–198 BewG, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG §§13, 14, 15, 16, 19), Baugesetzbuch §§192–199 BauGB, Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021), Erbschaftsteuer-Richtlinien R B 198, BFH-Rechtsprechung (u. a. II R 61/11), gleichlautende Erlasse der Länder vom 7.12.2022 (BStBl. I 2022, S. 1671), Marktdaten Gutachterausschuss München / BORIS Bayern, eigene Erfahrungswerte aus 20 Jahren Münchner Maklerpraxis FT Immobilien 24.

Hinweis: Diese Seite ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen Steuerberater, Rechtsanwälte und Finanzämter. Der interaktive Rechner liefert Orientierungswerte ohne Anspruch auf Verbindlichkeit.

Kontakt: FT Immobilien 24 München · ☎ 089 318 138 10 · 📧 [email protected] · Mo–Fr 9–19 Uhr · Datenschutz