Aktualisiert: Mai 2026 | Lesezeit: 12 Min. | Ihr Partner: Immobilienmakler München | Basis: §§ 1363–1390 BGB (Zugewinnausgleich), § 180 ZVG (Teilungsversteigerung), § 3 GrEStG, § 23 EStG, Gutachterausschuss München | Scheidung Immobilienbewertung München
Was passiert mit der Immobilie bei einer Scheidung?
Scheidung Immobilienbewertung München: Es gibt drei Hauptoptionen: Verkauf und Erlös teilen, ein Partner zahlt den anderen aus und behält das Haus, oder Realteilung in zwei Wohneinheiten. Bei 40 % aller Scheidungen in München gehört eine Immobilie zum Vermögen (Durchschnittswert 750.000–1,2 Mio. €). Ohne Einigung droht eine Teilungsversteigerung mit 20–30 % Wertverlust.
Wie lange hat man Wohnvorteil nach einer Scheidung?
Der Wohnvorteil wird dem im Haus verbleibenden Partner als geldwerter Vorteil auf den Unterhalt angerechnet. In der Trennungszeit gilt ein „angemessener" Wohnwert, nach der Scheidung der volle Mietwert. Alternativ kann ein Nießbrauch oder Wohnrecht vereinbart werden – besonders bei Kindern sinnvoll.
Was passiert mit dem Haus bei Trennung, das nicht abbezahlt ist?
Scheidung Immobilienbewertung München: Beide Partner haften weiterhin als Gesamtschuldner – die Bank kann beide in Anspruch nehmen, unabhängig von der Trennung. Lösungen: Schuldübernahme durch einen Partner (Bank muss zustimmen), Umschuldung oder Verkauf und Ablösung des Kredits aus dem Erlös. Die Vorfälligkeitsentschädigung beträgt typisch 1–3 % der Restschuld.
Was passiert mit meinem Zugewinn, wenn ich das Haus vor der Ehe gekauft habe?
Das Haus selbst bleibt Ihres – nur die Wertsteigerung während der Ehe wird als Zugewinn geteilt. Beispiel: Kaufpreis 2015 für 500.000 €, Wert 2025 bei 800.000 € → 300.000 € Zugewinn, davon 150.000 € Ausgleichsanspruch. Bei Erbschaft oder Schenkung gelten Sonderregeln (privilegierter Erwerb).
Hat meine Ex-Frau Anspruch auf mein Haus?
Auf das Haus selbst nicht – maßgeblich ist der Grundbucheintrag. Aber: Im gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft) hat sie Anspruch auf die Hälfte der Wertsteigerung während der Ehe. Bei Gütertrennung (Ehevertrag) entfällt dieser Anspruch. Bei gemeinsamer Grundbucheintragung gehört ihr ohnehin die Hälfte.
Kann ich mein Haus verlieren, wenn ich mich scheiden lasse?
Wenn Sie alleiniger Eigentümer sind: Nein, das Haus bleibt Ihres. Aber: Sie müssen eventuell den Zugewinnausgleich zahlen – und wenn Sie das nur durch Verkauf können, verlieren Sie es faktisch. Bei gemeinsamem Eigentum kann der Partner eine Teilungsversteigerung erzwingen (§ 180 ZVG). Deshalb: Frühzeitig beraten lassen und faire Lösung finden.
Scheidung Immobilienbewertung München: Bei 40% aller Scheidungen in München gehört eine Immobilie zum Vermögen. Durchschnittswert: 750.000-1,2 Mio. € → Die größte finanzielle Herausforderung der Trennung. Drei Hauptoptionen: Verkauf (50/50 Teilung), Auszahlung (einer übernimmt), oder Realteilung (beide behalten Anteile).
| Regelung | Details | Wichtig |
|---|---|---|
| Zugewinnausgleich | 50% Wertzuwachs während Ehe wird ausgeglichen | Gilt bei gesetzlichem Güterstand |
| Beide im Grundbuch | Beide müssen Verkauf/Übertragung zustimmen | Blockade möglich |
| Nur einer Eigentümer | Trotzdem Zugewinnausgleich, aber leichter zu regeln | Mehr Handlungsspielraum |
| Kreditschulden | Beide haften gesamtschuldnerisch (meist) | Trennung von Kreditvertrag! |
| Verkehrswert München | Gutachten erforderlich für Zugewinnausgleich | Neutrale Bewertung wichtig |
Im gesetzlichen Güterstand (Standard ohne Ehevertrag) wird Zugewinn während der Ehe 50/50 geteilt. Nicht das Vermögen selbst, sondern nur der ZUWACHS!
Beispiel: Ehepaar München-Schwabing
Ehemann:
Anfangsvermögen bei Hochzeit (2015): 0 €
Endvermögen bei Trennung (2025): 800.000 € (Immobilie)
→ Zugewinn: 800.000 €
Ehefrau:
Anfangsvermögen bei Hochzeit (2015): 50.000 € (Barvermögen)
Endvermögen bei Trennung (2025): 80.000 € (Konto + Auto)
→ Zugewinn: 30.000 €
Differenz der Zugewinne:
800.000 € - 30.000 € = 770.000 €
Hälfte davon: 385.000 € Ausgleichsanspruch der Ehefrau
→ Ehemann muss 385.000 € zahlen ODER Haus verkaufen.
| Konstellation | Wer bekommt was? | Berechnung |
|---|---|---|
| Haus gemeinsam gekauft 2018 für 600k, jetzt 900k wert | Je 150k Zugewinn, ausgeglichen → Verkauf 50/50 | Je 450.000 € Erlös (minus Kosten) |
| Haus gehörte A vor Ehe (Anfangsvermögen), jetzt mehr wert | Wertsteigerung wird geteilt, nicht Haus selbst | A zahlt B Hälfte der Wertsteigerung |
| Haus geerbt während Ehe | Zählt NICHT zum Zugewinn (privilegierter Erwerb, § 1374 Abs. 2 BGB) | Partner hat KEINEN Anspruch |
| Gütertrennung vereinbart | KEIN Zugewinnausgleich, nur Grundbuch zählt | Wem's gehört, behält es |
Scheidung Immobilienbewertung München: Verkauf ist oft die sauberste Lösung: Klare Trennung, beide erhalten Geld, keine weiteren Verbindungen. In München durchschnittliche Verkaufszeit: 8-16 Wochen. Die aktuellen Münchner Immobilienpreise machen den Verkauf besonders attraktiv.
| Phase | Schritte | Dauer |
|---|---|---|
| 1. Vorbereitung |
• Einigung auf Verkauf (beide Eigentümer) • Wertgutachten einholen (FT Immobilien 24) • Unterlagen zusammen (Grundbuch, Energieausweis, Grundrisse) |
2-4 Wochen |
| 2. Maklerbeauftragung |
• Maklervertrag (beide unterschreiben!) • Exposé erstellen • Fotos, Vermarktungsstrategie |
1-2 Wochen |
| 3. Vermarktung |
• Inserate online (ImmoScout, Immowelt) • Besichtigungen (15-25 Interessenten typisch) • Angebote prüfen |
4-8 Wochen |
| 4. Verkauf |
• Kaufvertrag Notar • Beide Ehepartner müssen unterschreiben • Kaufpreiszahlung auf Treuhandkonto |
3-6 Wochen |
| 5. Abwicklung |
• Kredit ablösen • Restbetrag 50/50 aufteilen • Schlüsselübergabe |
2-4 Wochen |
Bei Scheidungsimmobilien ist neutraler Makler essenziell! Wir vertreten beide Parteien fair, vermitteln bei Meinungsverschiedenheiten (Preis, Renovierung, Besichtigungszeiten) und sorgen für reibungslosen Ablauf. Provision wird aus Verkaufserlös bezahlt → Keine Vorabkosten für Sie.
Einer möchte Haus behalten → Muss anderen Partner auszahlen. In München bei Ø Immobilienwert 900k = 450.000 € Auszahlung nötig (bei 50/50 Eigentum).
| Finanzierungsweg | Ablauf | Voraussetzungen |
|---|---|---|
| Umschuldung Bestandsdarlehen | Bank erhöht Kredit um Auszahlbetrag, Partner wird aus Kreditvertrag entlassen | Bonität für gesamten Kredit alleine, Einkommen 4.000-6.000 € netto |
| Zweiter Kredit (Konsumkredit) | Zusätzlicher Kredit für Auszahlung, parallel zum Immobilienkredit | Sehr hohe Bonität, meist höhere Zinsen (5-8%) |
| Eigenkapital | Auszahlung aus vorhandenem Vermögen (Erbe, Sparguthaben) | 450.000 € verfügbar → selten realistisch |
| Ratenzahlung | Vereinbarung mit Ex-Partner, z.B. 50.000 €/Jahr über 9 Jahre | Ex-Partner muss zustimmen, Absicherung Grundschuld |
| Haus verkaufen | Auszahlung nicht möglich → Verkauf einziger Weg | Keine weiteren Voraussetzungen |
Situation: Ehepaar, Haus Wert 900.000 €, Restschuld Kredit 300.000 €
Eigenkapital im Haus: 600.000 € (je 300.000 € Anteil)
Frau möchte Haus behalten.
Option 1: Komplettauszahlung
Auszahlung Mann: 300.000 €
Neuer Kredit nötig: 300.000 € + 300.000 € (Alt) = 600.000 € gesamt
Monatliche Rate (3,5% Zins, 2% Tilgung): 2.750 €
→ Benötigtes Nettoeinkommen: mind. 6.000 €
Option 2: Ratenzahlung über 10 Jahre
300.000 € ÷ 10 Jahre = 30.000 €/Jahr = 2.500 €/Monat
+ Bestandskredit 1.375 €/Monat
= Gesamt 3.875 €/Monat
→ Benötigtes Nettoeinkommen: mind. 8.000 €
Fazit: Für die meisten nicht stemmbar → Haus verkaufen.
Überschreibung = Eigentumsübertragung von einem Partner auf den anderen. Notar + Grundbuch erforderlich.
| Kostenart | Berechnung | Bei 900k Wert |
|---|---|---|
| Notarkosten | Ca. 1,0% vom Übertragungswert | 9.000 € |
| Grundbuchkosten | Ca. 0,5% vom Übertragungswert | 4.500 € |
| Grunderwerbsteuer Bayern | 3,5% ABER oft befreit! | 0 € oder 31.500 € |
| Gesamt | — | 13.500 € (ohne GrESt) |
Grunderwerbsteuer entfällt meist bei Übertragung im Rahmen von Scheidung/Trennung zwischen Ehepartnern (§ 3 GrEStG). Voraussetzungen: Innerhalb angemessener Frist nach Trennung (2-3 Jahre), im Zusammenhang mit Vermögensauseinandersetzung. → Spart 31.500 € bei 900k Immobilie!
Realteilung = Haus wird baulich geteilt in zwei separate Wohnungen. Jeder Ehepartner erhält eine ETW. Nur möglich bei:
Umbau: 50.000-150.000 € (neue Küche, Bad, Trennwände, separate Eingänge)
Architekt/Statiker: 8.000-15.000 €
Notar (Teilungserklärung): 1.500-3.000 €
Grundbuch: 500-1.000 €
Gesamt: 60.000-170.000 €
Vorteil: Beide behalten Immobilie (Wertsteigerung, Vererbung an Kinder möglich)
Nachteil: Hohe Kosten, weiterhin "Nachbarn", oft emotional schwierig
Wenn keine Einigung möglich, kann jeder Miteigentümer Teilungsversteigerung beantragen (§ 180 ZVG). Gericht versteigert Immobilie zwangsweise. Alle Details zu Immobilien im Streitfall und Teilungsversteigerung finden Sie in unserem Spezialratgeber.
| Aspekt | Details |
|---|---|
| Antrag | Beim Amtsgericht München, Abteilung Zwangsversteigerung |
| Dauer | 12-24 Monate bis Versteigerungstermin |
| Kosten | 5.000-15.000 € (Gutachter, Gerichtskosten, Anwalt) |
| Erlös | Meist 20-30% unter Marktwert! |
| Verteilung | Nach Eigentumsanteilen (meist 50/50), nach Abzug Kosten & Kredit |
Alle verlieren: Immobilie unter Wert weg, hohe Kosten, langer Prozess, emotionale Belastung. Besser: Gütliche Einigung mit Mediator oder freihändiger Verkauf über Makler (FT Immobilien 24). Wir erzielen 20-30% höhere Preise als Versteigerung!
Problem: Beide haften als Gesamtschuldner, Bank kann BEIDE in Anspruch nehmen. Trennung ändert nichts am Kreditvertrag!
| Szenario | Lösung |
|---|---|
| Einer behält Haus | Schuldübernahme: Bank muss zustimmen, anderen aus Kredit entlassen. Bonität prüfen! Alternativ: Umschuldung zu anderer Bank. |
| Haus wird verkauft | Kredit aus Verkaufserlös ablösen. Vorfälligkeitsentschädigung möglich (1-3% Restschuld). Restbetrag aufteilen. |
| Beide bleiben im Kredit | Notlösung: Beide zahlen weiter je 50%. Risiko: Einer zahlt nicht → Schufa-Eintrag für beide! |
| Einer zahlt alleine | Privatrechtliche Vereinbarung: Zahler kann Regress beim Partner nehmen. Aber: Bank kennt das nicht, holt sich Geld von beiden. |
Scheidung Immobilienbewertung München: Neutrales Gutachten ist Basis für faire Aufteilung. Beide Partner müssen Wert akzeptieren → Professioneller Gutachter sinnvoll.
| Bewertungsart | Kosten | Geeignet für |
|---|---|---|
| Makler-Einschätzung | Kostenlos (FT Immobilien 24) | Schnelle Orientierung, unverbindlich |
| Verkehrswertgutachten | 2.000-5.000 € | Gerichtsfest, bei Streit, Finanzamt |
| Kurzgutachten | 500-1.500 € | Einvernehmliche Scheidung, Banken |
| Stadtteil | ETW Ø €/m² | EFH Ø |
|---|---|---|
| Bogenhausen | 12.500-15.000 | 1,2-2,5 Mio. |
| Schwabing | 10.500-13.000 | 1,0-1,8 Mio. |
| Sendling | 8.500-10.500 | 750k-1,2 Mio. |
| Steuerart | Fällt an? | Sparen durch |
|---|---|---|
| Spekulationssteuer | NEIN wenn Eigennutzung im Verkaufsjahr + 2 Vorjahre | Einer zieht ein, nach 3 Jahren steuerfrei verkaufen |
| Grunderwerbsteuer | NEIN bei Übertragung zwischen Ehepartnern | Spart 3,5% in Bayern → 31.500 € bei 900k |
| Schenkungssteuer | NEIN wenn Gegenleistung (Auszahlung) | Überschreibung gegen Zahlung = kein Geschenk |
Sind minderjährige Kinder betroffen, kann das Familiengericht dem betreuenden Elternteil ein befristetes Wohnrecht zusprechen (§ 1568a BGB). Das Kindeswohl hat Vorrang: Stabilität, Schulnähe und soziales Umfeld werden berücksichtigt. Der andere Partner muss trotzdem ausgezahlt werden – aber der Zeitpunkt kann sich verschieben. Bei einem Todesfall eines Elternteils greifen zusätzlich erbrechtliche Regelungen.
Nein, aber: Wenn beide im Grundbuch, muss Einigung erzielt werden. Ohne Einigung droht Teilungsversteigerung. Verkauf ist oft fairste und einfachste Lösung.
Wer im Grundbuch steht! Bei beiden: je 50% (oder andere Anteile). Zugewinnausgleich kommt zusätzlich, unabhängig vom Grundbuch.
Ja, via Teilungsversteigerung. Aber: Erlös oft 20-30% unter Wert, hohe Kosten, 12-24 Monate Dauer. Gütliche Einigung besser!
Verkehrswert bei Trennung minus Wert bei Eheschließung = Zugewinn. Differenz der Zugewinne beider Partner wird halbiert. Höherer Zugewinn zahlt an niedrigeren.
Anwälte: 4.000-10.000 € (beide), Gericht: 1.000-3.000 €, Gutachten: 500-5.000 €, Makler: 3,57%, Notar Überschreibung: 1,5%. Gesamt oft 20.000-50.000 €.
München: 3-6 Monate (Bewertung, Vermarktung, Notartermin). Verzögerungen durch Uneinigkeit, Kredit-Ablösung, emotional schwierige Situation.
Ja, wenn beide im Kreditvertrag. Bank kennt Trennung nicht. Lösung: Schuldübernahme durch einen Partner oder Verkauf.
Nein! Wenn beide Eigentümer: Beide müssen zustimmen UND beide müssen Kaufvertrag unterschreiben. Ohne Zustimmung: Teilungsversteigerung.
Mediation versuchen. Wenn erfolglos: Teilungsversteigerung beantragen. Oder: Anwalt → Klage auf Zustimmung (6-12 Monate).
Aus Verkaufserlös (beide zahlen je 50%). Provision ca. 3,57% vom Kaufpreis. Alternative: Einer zahlt alleine, dafür höherer Anteil am Erlös.
Temporär ja, aber geklärt werden muss: Wer zahlt laufende Kosten? Nutzungsentschädigung für Partner? Langfristig: Regelung finden (Auszahlung oder Verkauf).
Gericht kann Wohnrecht für betreuenden Elternteil zusprechen (Kindeswohl). Meist befristet bis Kinder volljährig. Partner muss trotzdem ausgezahlt werden.
Ja, sind getrennte Ansprüche. Zugewinnausgleich ist Vermögensauseinandersetzung, Unterhalt ist laufendes Einkommen. Beide parallel möglich.
Nein! Erbschaft während Ehe zählt NICHT zum Zugewinn (privilegierter Erwerb). Nur Wertsteigerung muss geteilt werden.
KEIN Zugewinnausgleich! Wem Haus gehört (Grundbuch), behält es. Sehr ungünstig für Hausfrau/-mann ohne Eigentum!
Nur wenn Partner zustimmt (selten) oder Partner verschuldet ist (Zugewinn bereits ausgeglichen). Sonst: Auszahlung Pflicht!
Wem's gehört, behält es. ABER: Partner hat Zugewinnausgleich-Anspruch auf Wertsteigerung! Kann Auszahlung aus anderem Vermögen verlangen.
Selten. Kosten 60-170k, emotional schwierig (Nachbarn), Wertverlust durch Teilung. Nur bei sehr großen Häusern und gutem Verhältnis.
"Unter Wasser" = Kredit höher als Wert. Verkauf: Restschuld bleibt, muss aus anderem Vermögen gezahlt werden. Oder: Beide zahlen Kredit weiter ab.
JA! FT Immobilien 24 ist neutral, vermittelt zwischen Parteien, erzielt Marktpreis, organisiert alles. Keine emotionale Verstrickung → reibungsloser Ablauf.
FT Immobilien 24 ist Ihr neutraler Partner bei Immobilien-Scheidungen. Wir vertreten beide fair, vermitteln professionell und erzielen Marktpreise. Kostenlose Erstberatung für beide Parteien.
Quellen & Grundlagen: §§ 1363–1390 BGB (Zugewinnausgleich), § 1568a BGB (Ehewohnung), § 180 ZVG (Teilungsversteigerung), § 3 Nr. 4 GrEStG (Grunderwerbsteuer-Befreiung Ehepartner), § 23 EStG (Spekulationssteuer), Gutachterausschuss München Immobilienmarktbericht 2025, OLG München Rechtsprechung Zugewinnausgleich, Bundesnotarkammer.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie einen Fachanwalt für Familienrecht. Stand: Mai 2026.
Tiefer einsteigen? Hier sind die 12 Ratgeber, die Eigentümer und Käufer in München am häufigsten lesen:
Kein Login, keine E-Mail – sofort frei zugänglich
