Aktualisiert: April 2026 | Expertenwissen: FT Immobilien 24 – Immobilienexperten München | Rechtsbasis: ErbStG, BGB, BewG, Bayerisches Landesamt für Steuern
1. Wie hoch ist die Erbschaftsteuer auf ein Haus in München 2026?
Erbschaftsteuer München: Die Steuer auf eine Erbschaft in München hängt vom Verkehrswert, dem Verwandtschaftsgrad und dem persönlichen Freibetrag ab. Beispiel: Ein
Kind erbt ein Einfamilienhaus in Bogenhausen mit Verkehrswert 2 Mio. €. Nach Abzug des Freibetrags von 400.000 € verbleiben 1,6 Mio. € steuerpflichtig, was zu rund 304.000 €
Erbschaftsteuer führt (19 %). Die Familienheim-Befreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG kann die Steuer vollständig entfallen lassen, wenn das Kind selbst einzieht (max. 200 m²) und
10 Jahre bleibt.
2. Was muss ich tun, wenn ich eine Immobilie in München geerbt habe?
Als Erbe sind fünf Schritte Pflicht: (1) Binnen 6 Wochen entscheiden, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen (§ 1944 BGB), (2) Erbschein beim Amtsgericht München beantragen oder
notarielles Testament vorlegen, (3) Grundbuchberichtigung veranlassen (innerhalb 2 Jahren gebührenfrei), (4) binnen 3 Monaten den Erbfall beim Erbschaftsteuer-Finanzamt anzeigen (§ 30
ErbStG), (5) Entscheidung über Selbstnutzung, Vermietung oder Verkauf treffen.
3. Kann ich ein geerbtes Haus in München steuerfrei verkaufen?
Erbschaftssteuer Optimierung München: Ein geerbtes Haus können Sie einkommensteuerfrei verkaufen, wenn die 10-jährige Spekulationsfrist nach § 23 EStG seit
Anschaffung durch den Erblasser abgelaufen ist – die Frist läuft beim Erben weiter, nicht neu an. Beispiel: Erblasser kaufte 2012, Erbfall 2026, Verkauf 2026 durch den Erben →
einkommensteuerfrei. Die Erbschaftsteuer auf den Erwerb bleibt davon unberührt und ist separat zu entrichten.
4. Wie lange dauert die Erbauseinandersetzung bei einer Münchner Immobilie?
Bei einvernehmlicher Erbengemeinschaft: 3–6 Monate (Erbschein 2–4 Monate Bearbeitungszeit am Amtsgericht München, dann notarieller Auseinandersetzungsvertrag und Grundbucheintragung).
Bei Streit über Verkauf oder Übernahme – etwa beim Verkauf nach Erbschaft in Pasing oder einem geerbten Haus in Pasing – kann eine Teilungsversteigerung das Verfahren auf 1–3 Jahre
verlängern. In komplexen Münchner Hochpreisfällen mit mehreren Objekten empfiehlt sich eine neutrale Mediation durch einen Immobilienexperten.
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🧮 Erbschaftssteuer Optimierung München-Rechner mit Sofortergebnis →München ist Deutschlands teuerstes Immobilienpflaster. Laut Gutachterausschuss München 2026 kostet ein durchschnittliches Einfamilienhaus in guter Lage 2–3 Mio. €, eine Eigentumswohnung 800.000–1,5 Mio. €. Das kollidiert hart mit den Erbschaftsteuer-Freibeträgen, die seit 2009 unverändert bei 500.000 € (Ehegatte), 400.000 € (Kind) und 200.000 € (Enkel) stehen. Eine echte Erbschaftssteuer-Reform 2026 mit höheren Freibeträgen ist trotz politischer Debatte bislang nicht beschlossen. Die Folge: Münchner Erben zahlen regelmäßig sechsstellige Erbschaftsteuer – oft so hoch, dass die geerbte Immobilie verkauft werden muss, um die Steuer überhaupt begleichen zu können. Besonders im gefragten Münchner Westen – etwa bei einem Verkauf nach Erbschaft in Pasing – treffen hohe Verkehrswerte auf starre Freibeträge. Wer eine Immobilie im Todesfall erbt, steht häufig vor existenziellen Entscheidungen unter Zeitdruck.
| Stadtgebiet | Ø ETW-Preis | Ø EFH-Preis | Erbschaftsteuer Kind (nach 400.000 € Freibetrag) |
|---|---|---|---|
| Altstadt-Lehel | 1,5–2,5 Mio. € | 4–8 Mio. € |
ETW: 165.000–399.000 € EFH: 684.000–1,64 Mio. € |
| Bogenhausen | 1,2–2 Mio. € | 3–6 Mio. € |
ETW: 118.000–304.000 € EFH: 494.000–1,19 Mio. € |
| Schwabing-West | 1–1,8 Mio. € | 2,5–5 Mio. € |
ETW: 90.000–266.000 € EFH: 399.000–950.000 € |
| Haidhausen | 0,9–1,5 Mio. € | 2–4 Mio. € |
ETW: 75.000–209.000 € EFH: 304.000–684.000 € |
| Nymphenburg | 1–1,7 Mio. € | 2,5–5 Mio. € |
ETW: 90.000–247.000 € EFH: 399.000–950.000 € |
| Pasing (Münchner Westen) | 0,6–1,1 Mio. € | 1,5–3 Mio. € |
ETW: 22.000–133.000 € EFH: 209.000–494.000 € |
| Grünwald (Umland) | 1,2–2 Mio. € | 3–8 Mio. € |
ETW: 118.000–304.000 € EFH: 494.000–1,64 Mio. € |
In Münchner Toplagen zahlen Erben regelmäßig 300.000–500.000 € Erbschaftsteuer für eine ETW und 1–2 Mio. € für ein EFH. Wer nicht über entsprechende Liquidität verfügt, muss die geerbte Immobilie oft verkaufen – ein Drama, wenn das Haus über Generationen Familienbesitz war. Die gute Nachricht: Mit der Familienheim-Befreiung (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG), einem fundierten Gegengutachten (§ 198 BewG) und der Stundung der Erbschaftsteuer (§ 28 ErbStG) lässt sich die Belastung häufig dramatisch senken. Wer frühzeitig planen wollte, kann zu Lebzeiten auch auf Schenkung ausweichen – dazu mehr am Ende.
Pasing zählt zu den gefragtesten Lagen im Münchner Westen – und ist ein Schwerpunkt vieler Erbfälle, weil hier über Jahrzehnte gewachsener Familienbesitz liegt. Wer einen Verkauf nach Erbschaft in Pasing plant oder ein geerbtes Haus in Pasing verkaufen möchte, profitiert zwar von moderateren Quadratmeterpreisen als in der Innenstadt – die Erbschaftsteuer fällt dennoch regelmäßig fünf- bis sechsstellig aus. Als erfahrener Erbschafts-Immobilienmakler für Pasing bewerten wir Ihr Objekt neutral, ermitteln den realistischen Verkehrswert als Basis für die Erbschaftsteuererklärung und begleiten Erbengemeinschaften im Münchner Westen bis zum Abschluss. Eine erste fundierte Einschätzung liefert unsere kostenlose Immobilienbewertung München in unter 2 Minuten.
Erbschaftsteuer München: Berechnen Sie in Sekunden Ihre individuelle Erbschaftsteuer auf Ihre Münchner Immobilie – mit korrekten Freibeträgen, allen Steuerklassen und dem Abzug eines bestehenden Nießbrauchs:
Rückblick-Rechner: Vergleichen Sie, wie viel Erbschaftsteuer Sie hätten sparen können, wenn der Erblasser die Immobilie zu Lebzeiten gestaffelt verschenkt hätte. Detaillierte Schenkungsstrategien finden Sie auf unserer Schenkungsseite.
Die Erbschaftsteuer in Deutschland richtet sich nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) und dem Bewertungsgesetz (BewG). Drei Faktoren bestimmen Ihre Steuerlast: (1) der vom Finanzamt festgestellte Grundbesitzwert, (2) Ihr Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und (3) der persönliche Freibetrag. Eine vertiefte Übersicht zu allen Freibeträgen und Rechenbeispielen mit Gegenüberstellung Erbschaft/Schenkung finden Sie in unserem Spezialratgeber.
| Erbe | Steuerklasse | Freibetrag | Beispiel München-ETW (1 Mio. €) |
|---|---|---|---|
| Ehepartner / eingetr. Lebenspartner | I | 500.000 € |
500.000 € stpfl. → 75.000 € Steuer (15 %) + Familienheim → meist 0 € |
| Kinder / Stiefkinder / Adoptivkinder | I | 400.000 € |
600.000 € stpfl. → 90.000 € Steuer (15 %) + Familienheim ≤ 200 m² → 0 € |
| Enkel (Eltern noch leben) | I | 200.000 € | 800.000 € stpfl. → 152.000 € Steuer (19 %) |
| Eltern / Großeltern (nur Erbfall!) | I | 100.000 € | 900.000 € stpfl. → 171.000 € Steuer (19 %) |
| Geschwister, Neffen, Nichten | II | 20.000 € | 980.000 € stpfl. → 294.000 € Steuer (30 %) |
| Nicht-Verwandte / Lebensgefährte | III | 20.000 € | 980.000 € stpfl. → 294.000 € Steuer (30 %) |
Wer den Erblasser unentgeltlich oder gegen geringes Entgelt gepflegt hat, kann zusätzlich zum persönlichen Freibetrag einen Pflegefreibetrag von bis zu 20.000 € steuerfrei erben. Dieser Erbschaftssteuer-Pflegefreibetrag gilt auch für Personen außerhalb der eigenen Familie – etwa pflegende Nachbarn oder Lebensgefährten – und ist gerade in München mit seinen hohen Steuerlasten ein wertvoller Hebel. Voraussetzung ist, dass die Pflegeleistung tatsächlich erbracht und glaubhaft gemacht wurde.
| Steuerpflichtiger Erwerb (nach Freibetrag) | Steuersatz | Münchner Erbfall-Beispiel (Kind) |
|---|---|---|
| Bis 75.000 € | 7 % | Kleinere ETW bis 475.000 € → meist Freibetrag deckt ab |
| 75.001–300.000 € | 11 % | ETW 700.000 € → 300.000 € stpfl. → 33.000 € Steuer |
| 300.001–600.000 € | 15 % | ETW 1 Mio. € → 600.000 € stpfl. → 90.000 € Steuer |
| 600.001–6 Mio. € | 19 % | EFH 2 Mio. € → 1,6 Mio. € stpfl. → 304.000 € Steuer |
| 6–13 Mio. € | 23 % | Villa Grünwald 8 Mio. € → 7,6 Mio. € stpfl. → 1,748 Mio. € Steuer |
| 13–26 Mio. € | 27 % | Luxusobjekt 20 Mio. € → 19,6 Mio. € stpfl. → 5,292 Mio. € Steuer |
| Über 26 Mio. € | 30 % | Palais 30 Mio. € → 29,6 Mio. € stpfl. → 8,88 Mio. € Steuer |
Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG erbt der Ehegatte die selbstgenutzte Wohnimmobilie komplett steuerfrei – unabhängig vom Wert! Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG gilt dasselbe für Kinder, allerdings begrenzt auf 200 m² Wohnfläche. Bedingung in beiden Fällen: Der Erbe zieht unverzüglich selbst ein und nutzt die Immobilie mindestens 10 Jahre als Hauptwohnsitz. München-Wirkung: Bei einem 2 Mio. € EFH in Bogenhausen mit 180 m² erspart das dem Kind die komplette Steuer von 304.000 € – vorausgesetzt, das Kind zieht ein und bleibt 10 Jahre. Bei Aufgabe der Selbstnutzung vor Ablauf (z. B. Verkauf) fällt die Steuer rückwirkend an (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 5 ErbStG).
Wie kann ich Erbschaftssteuer sparen? Nach dem Erbfall bleiben dem Erben weniger Gestaltungsmöglichkeiten als dem Erblasser zu Lebzeiten – aber die Hebel, die Sie noch haben, sind kräftig. Mit konsequenter Nutzung der folgenden sieben Strategien senken Münchner Erben ihre Steuerlast häufig um 50–100 %. Wichtig: Viele dieser Maßnahmen unterliegen engen Fristen (3 Monate Anzeigepflicht, 6 Wochen Ausschlagungsfrist, 30 Tage Einspruchsfrist gegen Feststellungsbescheid).
So funktioniert's: Der Erbe muss die geerbte Wohnimmobilie unverzüglich (Faustregel: innerhalb 6 Monaten) selbst beziehen und mindestens 10 Jahre als Hauptwohnsitz nutzen. Bei Ehegatten/Lebenspartnern gilt die Befreiung unbegrenzt, bei Kindern bis 200 m² Wohnfläche. Bei mehr als 200 m² wird nur der übersteigende Anteil besteuert.
München-Beispiel: EFH Nymphenburg, 2,5 Mio. €, 180 m², 1 Kind
• Ohne Befreiung: 2,1 Mio. € stpfl. → 399.000 € Erbschaftsteuer (19 %)
• Mit Familienheim-Befreiung: Wohnfläche ≤ 200 m² → 0 € Steuer
Ersparnis: 399.000 € (bei Einhaltung der 10-Jahres-Selbstnutzung)
⚠️ Fallstrick: Eine Vermietung oder der Verkauf vor Ablauf von 10 Jahren lässt die Steuer rückwirkend voll aufleben – außer bei zwingenden Gründen (Pflegebedürftigkeit, Tod).
So funktioniert's: Das Finanzamt bewertet Immobilien pauschal nach typisierten Verfahren (Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren). Seit dem Jahressteuergesetz 2022 liegen diese Bewertungen häufig 20–30 % über dem realen Marktwert. Sie haben zwei Wege, einen niedrigeren Wert durchzusetzen: Erstens ein öffentlich bestelltes Sachverständigengutachten (§ 198 BewG), zweitens der Nachweis durch einen tatsächlichen Verkauf innerhalb von 12 Monaten nach dem Erbfall (dann gilt der Kaufpreis als Verkehrswert). Die korrekte Bewertung einer Münchner Immobilie erfordert Expertise in Lage, Zustand und Markttrends.
München-Beispiel: ETW Haidhausen, Baujahr 1968, sanierungsbedürftig
• Finanzamt-Bewertung (Vergleichswert): 1,2 Mio. €
• Tatsächlicher Marktwert laut Gegengutachten (Sanierungsstau): 900.000 €
• Steuerersparnis für Kind: 300.000 € × 15 % = 45.000 €
• Gutachtenkosten: ca. 2.500–4.500 € → Netto-Nutzen: 40.000+ €
⏰ Fristen: 30 Tage Einspruchsfrist gegen den Feststellungsbescheid – Gutachten sollte binnen dieser Frist eingereicht werden.
So funktioniert's: Vom steuerlichen Erwerb werden abgezogen: Restschulden aus Immobilienfinanzierungen, Beerdigungskosten (Pauschale 10.300 € oder Einzelnachweis), Nachlassregelungskosten (Notar, Erbschein, Gutachter), Pflichtteilsansprüche anderer Erben sowie laufende Verbindlichkeiten des Erblassers (Handwerkerrechnungen, Steuernachzahlungen, Grundabgaben). Insoweit ist Erbschaftssteuer durchaus „absetzbar": Diese Posten mindern die Bemessungsgrundlage. Gerade bei Münchner Immobilien ergeben sich oft sechsstellige Abzugsposten.
München-Beispiel: EFH Schwabing 1,8 Mio. €, 1 Kind
• Restdarlehen auf der Immobilie: 350.000 €
• Beerdigungskosten & Notarkosten: 18.000 €
• Pflichtteil an weichenden Bruder: 225.000 €
• Bemessungsgrundlage: 1,8 Mio. − 593.000 = 1,207 Mio. €
• Nach Freibetrag 400.000 € → 807.000 € stpfl. → 153.330 € Steuer (19 %)
• Ohne Abzüge: 1,4 Mio. € stpfl. → 266.000 € Steuer
Ersparnis durch saubere Erfassung: 112.670 €
✅ Tipp: Alle Belege sammeln und lückenlos der Erbschaftsteuererklärung beifügen. Auch die Notarkosten für Erbschein und Erbauseinandersetzung in München sind voll abzugsfähig.
So funktioniert's: Wer eine vermietete Wohnimmobilie erbt und die Erbschaftsteuer nur durch Verkauf bezahlen könnte, hat nach § 28 Abs. 3 ErbStG Anspruch auf Stundung – bis zu 10 Jahre, zinslos. Das verhindert den Notverkauf unter Wert. Auch bei selbstgenutztem Wohneigentum kann Stundung nach § 28 Abs. 3 Satz 2 ErbStG gewährt werden, wenn die Zahlung den Erben zwingen würde, die Immobilie zu veräußern.
München-Beispiel: MFH Sendling 3 Mio. €, Kind erbt
• Erbschaftsteuer: 494.000 € (19 % auf 2,6 Mio. € nach Freibetrag)
• Kind hat Jahreseinkommen 80.000 €, keine Ersparnisse
• Ohne Stundung: Notverkauf der Immobilie, Verlust 10–15 % = 300.000–450.000 €
• Mit Stundung: 10 Jahre × 49.400 € aus den Mieteinnahmen → Immobilie bleibt im Familienbesitz
Wirtschaftlicher Vorteil: 300.000+ € (kein Notverkaufsabschlag)
⚠️ Voraussetzung: Antrag muss begründet und binnen der regulären Zahlungsfrist (i. d. R. 1 Monat nach Steuerbescheid) gestellt werden.
So funktioniert's: Für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke (nicht Gewerbe!) reduziert § 13d ErbStG den steuerlichen Wertansatz pauschal um 10 %. Die Voraussetzung ist, dass die Immobilie zum Zeitpunkt des Erbfalls zu Wohnzwecken vermietet ist und nicht zum Betriebsvermögen gehört. Das gilt für Mietwohnungen ebenso wie für Mehrfamilienhäuser. Wer überlegt, ein geerbtes Mehrfamilienhaus in München zu verkaufen, sollte diesen Abschlag vorab mit einberechnen.
München-Beispiel: MFH Obersendling 4 Mio. €, vermietet, 1 Kind
• Ansatz nach § 13d: 4 Mio. × 90 % = 3,6 Mio. € Bemessungsgrundlage
• Nach Freibetrag 400.000 € → 3,2 Mio. € stpfl. → 608.000 € Steuer (19 %)
• Ohne Abschlag: 3,6 Mio. € stpfl. → 684.000 € Steuer
Ersparnis: 76.000 €
✅ Kombinierbar: Mit Nachlassverbindlichkeiten-Abzug und Stundung kumulierbar. Bei sehr großen Vermögen kann zusätzlich die Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG greifen – an der in der Praxis allerdings die strengen Nachweispflichten kritisiert werden.
So funktioniert's: In einer Erbengemeinschaft ist jeder Miterbe nach seiner Quote erbschaftsteuerpflichtig – auch wenn die Immobilie noch nicht verteilt wurde. Bei der Auseinandersetzung gibt es drei Wege: (a) Ein Erbe übernimmt die Immobilie und zahlt die anderen aus (Ausgleichszahlung), (b) die Immobilie wird verkauft und der Erlös geteilt, (c) Teilungsversteigerung als letzte Option. Wichtig: Ausgleichszahlungen unter Miterben lösen keine Grunderwerbsteuer aus (§ 3 Nr. 3 GrEStG), sofern sie sich im Rahmen der Erbteile bewegen. Mehr zur Strategie finden Sie im Spezialratgeber Erbengemeinschaft auflösen München.
München-Beispiel: EFH Haidhausen 2,4 Mio. €, 3 Kinder
• Jedes Kind erbt 1/3 = 800.000 € → 400.000 € stpfl. → 60.000 € Steuer pro Kind
• Kind A übernimmt Haus, zahlt Kind B und C je 800.000 € aus
• Keine Grunderwerbsteuer auf die Ausgleichszahlungen (§ 3 Nr. 3 GrEStG)
• Liquiditätsherausforderung für Kind A: 1,6 Mio. € Auszahlung + 60.000 € Erbschaftsteuer
💡 Alternative: Gemeinsamer Verkauf + Teilung – spart Finanzierungskosten und vermeidet Konflikte bei großen Münchner Objekten.
So funktioniert's: Binnen 6 Wochen ab Kenntnis vom Erbfall (§ 1944 BGB) können Sie die Erbschaft beim Amtsgericht München oder notariell ausschlagen. Wer beim Amtsgericht München ein Erbe ausschlagen will, sollte die Frist strikt einhalten. Sinnvoll ist die Ausschlagung in drei Konstellationen: (a) Der Nachlass ist überschuldet, (b) die Immobilie ist sanierungsbedürftig und der Aufwand übersteigt den Wert, (c) eine Ausschlagung zugunsten der nächsten Generation nutzt deren Freibeträge (Enkel mit vorverstorbenem Elternteil: 400.000 €). Die Bewertung von Problemimmobilien im Erbfall sollte vor der Ausschlagung erfolgen.
München-Beispiel: ETW Neuperlach mit Sanierungsstau
• Verkehrswert laut Finanzamt: 380.000 €
• Tatsächlicher Sanierungsbedarf: 220.000 € (energetische Sanierung, Bad, Heizung)
• Realer Nettowert: 160.000 € – aber emotionale Belastung & Zeitaufwand hoch
• Entscheidung: Ausschlagung, Erbteil geht an erwachsene Enkelin mit eigenem Freibetrag 200.000 €
Ergebnis: Enkelin schlägt nicht aus, verkauft zügig – Gesamtvorteil in der Familie größer
⏰ Hart einzuhalten: 6-Wochen-Frist! Nach Ablauf gilt die Erbschaft als angenommen und Sie haften mit Ihrem Privatvermögen für Nachlassschulden.
Viele Münchner Erben stellen im Nachhinein fest: Eine Schenkung vor dem Erbe hätte einen Großteil der Steuerlast vermieden. Wer zu Lebzeiten handelt, kann Freibeträge mehrfach nutzen und etwa ein Haus an Kinder, Enkel oder Neffen überschreiben. Wenn Sie selbst Eigentümer sind und an die nächste Generation denken, lohnt ein Blick auf die Schenkungsstrategien mit allen Freibeträgen und Rechenbeispielen. Dort behandeln wir Kettenschenkung, Nießbrauchvorbehalt, 10-Jahres-Staffelung und die Vorteile einer Familienstiftung im Detail.
| Fehler | Typische Folge | Richtige Vorgehensweise |
|---|---|---|
| 1. 6-Wochen-Ausschlagungsfrist verpassen | Haftung mit Privatvermögen für Nachlassschulden | Sofort Nachlassübersicht erstellen, bei Überschuldung ausschlagen (notariell oder Amtsgericht München) |
| 2. Feststellungsbescheid nicht prüfen | Überhöhte Bewertung, 30.000–100.000 € zu viel Erbschaftsteuer | Binnen 30 Tagen Einspruch einlegen, Gegengutachten nach § 198 BewG einreichen |
| 3. Familienheim vor Ablauf 10 Jahre verkaufen | Rückwirkender Wegfall der Befreiung – bis zu 500.000 € Nachsteuer | 10 Jahre durchhalten oder zwingenden Grund (Pflege, Umzug beruflich) dokumentieren |
| 4. Nachlassverbindlichkeiten unvollständig erfassen | Verschenkte Abzüge (50.000–150.000 €) | Alle Rechnungen, Darlehensverträge, Pflichtteilsforderungen sammeln und belegen |
| 5. Steuerfalle Spekulationsfrist übersehen | Bei Verkauf des geerbten Hauses zusätzlich Einkommensteuer auf Veräußerungsgewinn | Anschaffungsdatum des Erblassers prüfen – bei > 10 Jahren einkommensteuerfrei (§ 23 EStG) |
Neben der Erbschaftsteuer selbst entstehen oft weitere, unterschätzte Kosten – besonders beim späteren Verkauf der geerbten Immobilie. Die Kaufnebenkosten in München (Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch) belaufen sich für den Käufer auf 8–10 %, was den erzielbaren Netto-Erlös indirekt beeinflusst.
Sie haben eine Immobilie in München geerbt und wissen nicht, was sie wirklich wert ist? Oder Sie haben z. B. 500.000 € geerbt, wohnen in München und fragen sich, wer Sie kompetent beraten kann? Bevor das Finanzamt Ihnen einen Wert zuweist, sollten Sie ihn selbst kennen. Unsere kostenlose Immobilienbewertung München liefert eine fundierte Einschätzung in unter 2 Minuten – als Basis für Erbschaftsteuererklärung, Gegengutachten, Erbauseinandersetzung oder Verkaufsentscheidung. Bei Abweichungen vom Finanzamt-Wert unterstützen wir Sie bei der Einholung eines Sachverständigengutachtens nach § 198 BewG und begleiten Münchner Erbengemeinschaften neutral bis zum Abschluss.
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Wie viel Erbschaftssteuer anfällt, hängt von Steuerklasse und Höhe des Erwerbs ab: In Steuerklasse I (Ehepartner, Kinder, Enkel) liegt der Satz zwischen 7 % und 30 %, in Steuerklasse II und III zwischen 15 % und 50 %. Wie viel Erbschaftssteuer Kinder zahlen, richtet sich nach dem Freibetrag von 400.000 € – darüber 7–19 %. Sparen können Sie über fünf Hebel: Familienheim-Befreiung (§ 13 ErbStG), Gegengutachten gegen den Finanzamtwert (§ 198 BewG), 10 %-Abschlag für vermietete Wohnungen (§ 13d), zinslose Stundung (§ 28) und den vollständigen Abzug von Nachlassverbindlichkeiten (§ 10 Abs. 5).
Geschwister – also auch Bruder oder Schwester – fallen in Steuerklasse II mit einem Freibetrag von nur 20.000 €. Der Steuersatz beginnt bei 15 % und steigt bis 43 %. Beispiel: Eine Schwester erbt eine Münchner ETW von 600.000 € → nach 20.000 € Freibetrag sind 580.000 € steuerpflichtig → 25 % = 145.000 € Erbschaftssteuer. Auch Nicht-Verwandte und Lebensgefährten haben nur 20.000 € Freibetrag (Steuerklasse III, 30–50 %). Wegen dieser hohen Last lohnt bei Geschwistern eine frühzeitige Schenkungsplanung besonders.
Ja. Nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG steht Personen, die den Erblasser unentgeltlich oder gegen geringes Entgelt gepflegt haben, ein Pflegefreibetrag von bis zu 20.000 € zu – zusätzlich zum persönlichen Freibetrag. Dieser Erbschaftssteuer-Pflegefreibetrag gilt unabhängig vom Verwandtschaftsgrad, also auch für pflegende Lebensgefährten, Nachbarn oder Freunde. Voraussetzung ist, dass die Pflege tatsächlich erbracht und nachvollziehbar dokumentiert wurde (Art, Dauer, Umfang).
Eine große Erbschaftssteuer-Reform 2026 mit höheren Freibeträgen ist trotz anhaltender politischer Debatte bislang nicht beschlossen. Die Freibeträge stehen seit 2009 unverändert (500.000 € Ehegatte, 400.000 € Kind, 200.000 € Enkel). Spürbar bleibt jedoch die Wirkung des Jahressteuergesetzes 2022: Die Immobilienbewertung fällt seither höher aus, was die steuerpflichtigen Werte – gerade in München – nach oben treibt. Wer sparen will, sollte daher weiterhin auf Familienheim-Befreiung, Gegengutachten und Lebzeit-Schenkungen setzen.
Innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis vom Erbfall müssen Sie das zuständige Erbschaftsteuer-Finanzamt schriftlich informieren (§ 30 ErbStG). Für München ist das Finanzamt München Abteilung Erbschaftsteuer zuständig. Die Anzeige ist formlos möglich und unabhängig davon, ob am Ende Steuer anfällt. Auch Banken und Versicherungen melden dem Finanzamt nach § 33 ErbStG automatisch die Vermögenswerte des Erblassers – Ihre eigene Anzeige bleibt dennoch Pflicht. Verspätungen führen zu Verspätungszuschlägen und Schätzungen zu Ihren Ungunsten.
Jeder Miterbe zahlt individuell nach seinem Erbteil – auch wenn die Immobilie noch ungeteilt ist. Beispiel: 3 Kinder erben ein EFH mit 2,4 Mio. € in Pasing zu gleichen Teilen. Jedes Kind hat einen steuerpflichtigen Erwerb von 800.000 € (abzgl. 400.000 € Freibetrag = 400.000 € stpfl.) und zahlt 60.000 € Erbschaftsteuer (15 %). Die Steuer wird nicht erst mit der Erbauseinandersetzung fällig, sondern bereits mit dem Erbfall. Miterben können eine gemeinschaftliche Erbschaftsteuererklärung abgeben, was die Koordination vereinfacht.
Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG erben Kinder das elterliche Wohnhaus steuerfrei, wenn sie es unverzüglich selbst beziehen und mindestens 10 Jahre als Hauptwohnsitz nutzen. Die Befreiung ist auf 200 m² Wohnfläche begrenzt – bei größeren Häusern wird der übersteigende Anteil anteilig besteuert. Beispiel: EFH Nymphenburg mit 240 m² Wohnfläche, Verkehrswert 2,4 Mio. € → 200/240 = 83,3 % steuerfrei, 16,7 % (400.000 €) steuerpflichtig → nach Freibetrag 0 € Steuer. Wird die Selbstnutzung vor Ablauf der 10 Jahre aufgegeben (Vermietung, Verkauf), fällt die Steuer rückwirkend an – außer bei zwingendem Hinderungsgrund (Pflegebedürftigkeit, Tod).
Die Bearbeitungszeit am Nachlassgericht des Amtsgerichts München (Pacellistraße 5) beträgt regulär 6–16 Wochen – abhängig von Komplexität, Vollständigkeit der Unterlagen und Auslastung. Beschleunigung ist möglich durch: notariell beurkundetes Testament (kann den Erbschein ersetzen!), vollständige Einreichung aller Urkunden (Sterbeurkunde, Geburtsurkunden, Familienstammbuch, Testament) und klare eidesstattliche Versicherung. Kosten in Bayern: gestaffelt nach Nachlasswert – bei 1 Mio. € ca. 1.800 € Gerichtsgebühr, plus Notar für die eidesstattliche Versicherung (ca. 500–800 €). Alternative: Bei unstreitiger Erbfolge reicht oft das Europäische Nachlasszeugnis oder das notarielle Testament.
Nur, wenn die 10-jährige Spekulationsfrist (§ 23 EStG) seit Anschaffung durch den Erblasser nicht abgelaufen ist – die Frist läuft beim Erben weiter, nicht neu an. Beispiel: Erblasser kaufte 2018, verstorben 2026, Sie verkaufen 2026 → nur 8 Jahre gehalten → Veräußerungsgewinn einkommensteuerpflichtig. Verkauf erst 2029 → steuerfrei. Ausnahme: Wurde die Immobilie in den zwei Kalenderjahren vor Verkauf plus im Verkaufsjahr vom Erblasser oder Erben selbst bewohnt, ist sie ebenfalls einkommensteuerfrei (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG). Die Erbschaftsteuer ist davon getrennt und immer fällig.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB) und ist ein reiner Geldanspruch – keine Beteiligung an der Immobilie. Als Erbe müssen Sie den Pflichtteil binnen 3 Jahren nach Kenntnis erfüllen. Gerade bei Münchner Hochpreis-Immobilien kann das zu Liquiditätsengpässen führen. Steuervorteil: Die Pflichtteilsverbindlichkeit mindert als Nachlassverbindlichkeit Ihre eigene Erbschaftsteuer (§ 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG). Beispiel: EFH Bogenhausen 3 Mio. €, Sie als Alleinerbe, weichender Bruder fordert Pflichtteil 750.000 € → Ihr steuerpflichtiger Erwerb sinkt auf 2,25 Mio. € → Steuerersparnis 142.500 € (19 %). Kapitalbeschaffung entweder durch Bankdarlehen oder Teilverkauf der Immobilie.
Ja – bei Immobilienerwerb gewährt das Finanzamt nach § 28 Abs. 3 ErbStG auf Antrag eine zinslose Stundung bis zu 10 Jahre, wenn die Steuer nur durch Veräußerung der geerbten Wohnimmobilie aufgebracht werden könnte. Für vermietete Wohnimmobilien gilt die Stundung uneingeschränkt, für selbstgenutzte nur bei wirtschaftlicher Notwendigkeit. Der Antrag muss vor Ablauf der regulären Zahlungsfrist gestellt und begründet werden (Einkommens- und Vermögensnachweise). Diese Regelung ist speziell für München wichtig, wo viele Erben bei sechsstelliger Steuerschuld sonst zum Notverkauf gezwungen wären.
Ja, wenn der vom Finanzamt festgestellte Wert 10 % oder mehr über dem tatsächlichen Marktwert liegt. Das passiert häufig bei Münchner Objekten mit Sanierungsstau, ungünstigen Schnitten, Erbbaurecht oder in Randlagen. Kosten öffentlich bestelltes Sachverständigengutachten: ca. 2.000–5.000 €. Typische Steuerersparnis in München: 20.000–100.000 €. Einspruchsfrist gegen den Feststellungsbescheid: 30 Tage ab Zustellung. Alternative Methode: Verkauf der Immobilie innerhalb 12 Monaten nach dem Erbfall – dann gilt der tatsächlich erzielte Kaufpreis als Verkehrswertnachweis und das Finanzamt muss umbewerten.
Wenn sich die Miterben nicht einigen, bleibt als letzte Option die Teilungsversteigerung (§§ 180 ff. ZVG). Jeder Miterbe kann sie beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Nachteile: Verfahren dauert 1–3 Jahre, Erlös liegt oft 15–30 % unter dem freihändigen Verkaufspreis, hohe Gerichtskosten. Besser: Neutrale Mediation durch erfahrene Immobilienexperten, die Marktwert-Gutachten, Auseinandersetzungsvorschläge und ggf. einen gemeinsamen Verkauf koordinieren. Details im Ratgeber Immobilie im Streitfall.
In den meisten Fällen: ja. Bei einer Lebzeit-Schenkung erneuern sich Freibeträge alle 10 Jahre (§ 14 ErbStG), im Erbfall nur einmalig. Zudem reduziert ein Nießbrauchvorbehalt den Schenkungswert oft um 30–50 %. Rechenbeispiel: Bei einem 2 Mio. € EFH und zwei Kindern hätte der Erblasser mit dreifach gestaffelten Schenkungen über 30 Jahre die Immobilie komplett steuerfrei übertragen können. Für Münchner Eigentümer, die noch zu Lebzeiten planen möchten, bietet unser Ratgeber zu Freibeträgen, Schenkungsstrategien und Rechenbeispielen den vollständigen Überblick.
Quellen & rechtliche Grundlagen: §§ 1–37 ErbStG (insb. § 13 Abs. 1 Nr. 4b/4c Familienheim, § 13 Abs. 1 Nr. 9 Pflegefreibetrag, § 13d Verschonungsabschlag Mietwohnungen, § 16 Freibeträge, § 19 Steuertarif, § 28 Abs. 3 Stundung, § 28a Verschonungsbedarfsprüfung, § 30 Anzeigepflicht, § 33 Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer), §§ 176–198 BewG (Bewertung, Gegengutachten), §§ 1922, 1944, 2303, 2325 BGB (Erbfall, Ausschlagung, Pflichtteil), § 23 EStG (Spekulationsfrist), § 3 Nr. 3 GrEStG (Grunderwerbsteuerbefreiung bei Erbauseinandersetzung), Bayerisches Landesamt für Steuern (Erbschaftsteuer-Finanzämter Bayern), Gutachterausschuss München Immobilienmarktbericht 2026, Bundesministerium der Finanzen (BMF-Erlasse zur Immobilienbewertung).
Haftungsausschluss: Dieser Ratgeber dient ausschließlich Informationszwecken und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Alle Rechenbeispiele sind vereinfacht dargestellt. Steuerliche Auswirkungen hängen von der individuellen Situation ab und können im Einzelfall abweichen. FT Immobilien 24 ist ein Münchner Immobilienunternehmen, kein Steuerberater oder Rechtsanwalt. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen Steuerberater. Stand: April 2026.
