Aktualisiert: Mai 2026 | Rechtsstand: §198 BewG / ErbStG 2026 | Region: München & Bayern | Erfahrung: 20 Jahre Münchner Bewertungspraxis
§198 BewG erlaubt Eigentümern und Erben, einen niedrigeren Verkehrswert nachzuweisen als den vom Finanzamt typisiert berechneten Grundbesitzwert. Grundlage ist ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten oder ein marktgerechter Kaufvertrag nahe dem Bewertungsstichtag. Anerkannt werden Gutachten öffentlich bestellter Sachverständiger oder DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Personen.
| §198 BewG München – Kurzantwort 2026 | |
|---|---|
| Was ist §198 BewG? | Nachweis eines niedrigeren Immobilienwerts gegenüber dem Finanzamt |
| Wann lohnt sich das? | Wenn Marktwert 10–25 % unter Finanzamtsbewertung liegt |
| Typische Steuerersparnis München | 15.000–80.000 € |
| Wer darf Gutachten erstellen? | ö.b.u.v. oder DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige |
| Frist Einspruch Steuerbescheid | 1 Monat |
| Dauer Gutachten | 4–8 Wochen |
| Kosten | 2.500–4.500 € (Standard) · 4.500–8.000 € (MFH) |
| Wichtigster Fehler | Einspruchsfrist verstreichen lassen |
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⚖️ Marktrealität München 2026
Bei Münchner Durchschnittspreisen von 8.500 €/m² in guten Lagen und Bodenrichtwerten bis 3.000 €/m² übersteigen viele Nachlässe die Freibeträge deutlich. Eine fundierte Erst-Einschätzung entscheidet, ob sich ein Verkehrswertgutachten lohnt – oder ob die Finanzamtsbewertung fair ausfällt.
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Die Finanzämter bewerten Immobilien für Erbschaft- und Schenkungsteuer im Massenverfahren mit Bodenrichtwerten, typisierten Liegenschaftszinssätzen und pauschalierter Restnutzungsdauer. In München führt das regelmäßig zu Werten über dem realen Marktwert, weil objektspezifische Eigenschaften – Bauschäden, Sanierungsstau, Nießbrauch, Erhaltungssatzung – im typisierten Verfahren unberücksichtigt bleiben. §198 BewG ist der Hebel, um diese Übersteuerung der wirtschaftlichen Einheit abzuwenden.
| Objektart | Typische Überbewertung Finanzamt | Hauptursache |
|---|---|---|
| Vermietete Altbauwohnung | 10–20 % | Mietpreisbremse, Restnutzungsdauer |
| Mehrfamilienhaus mit Mietbindung | 15–30 % | Typisierter Liegenschaftszinssatz |
| Sanierungsbedürftiges EFH | 10–25 % | GEG-Sanierungskosten, Energieklasse |
| Nießbrauchbelastete ETW | 25–50 % | Lebenslange Belastung |
| Erhaltungssatzungs-Gebiet | 8–18 % | Sanierungs-Genehmigungspflicht |
| Modernisierte ETW Premiumlage | 0–5 % | FA-Bewertung meist marktgerecht |
Quelle: Eigene Marktbeobachtung FT Immobilien 24, München 2024–2026, abgeglichen mit Gutachterausschuss München.
| Nachweisart | Rechtsgrundlage | Kosten / Aufwand | Anerkennung FA |
|---|---|---|---|
| Sachverständigen-Gutachten | §198 Abs. 2 BewG | 2.500–4.500 € · 4–8 Wo | Hoch (Standardfall) |
| Gutachterausschuss München | §192 ff. BauGB | 2.000–5.000 € · 3–6 Mo | Sehr hoch |
| Kaufvertrag ±12 Monate | §198 Abs. 3 BewG | Nur Notarkosten | Hoch, wenn marktgerecht |
Der Bundesfinanzhof hat klargestellt: Wer kein öffentlich bestellter oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger ist, gilt nicht als qualifizierter Gutachter im Sinne des §198 BewG – auch dann nicht, wenn es sich um einen Architekten mit Bewertungs-Zusatzqualifikation handelt. Das Finanzamt darf das Gutachten verwerfen, ohne ein Gegengutachten einzuholen.
Seit 2009 sind beide Qualifikationswege rechtlich gleichgestellt (§36a GewO, bestätigt LG Hechingen 1 OH 19/15). Achten Sie auf den Zusatz „DIN EN ISO/IEC 17024“ plus DAkkS-akkreditierte Zertifizierungsstelle. Tiefer einsteigen können Sie auf der Themenseite Immobiliensachverständiger München.
Lehel, Haidhausen, Schwabing-West, Glockenbach: Sanierungen genehmigungspflichtig – wertmindernd.
Bodenrichtwert-Sprünge zwischen Mikrolagen: bis 1.500 €/m² Differenz auf 200 Metern.
Stadt München seit 2015 ausgewiesenes Gebiet – drückt Ertragswerte real um 12–25 %.
Öl-/Gasheizungen vor 1991: Austauschpflicht. Sanierungskosten 30.000–120.000 €/Objekt.
Kirchliche & städtische Erbpachtflächen v. a. in Süd/Ost – reduzieren Verkehrswert deutlich.
Verkehrslärm-Zonen, Einflugschneise, U-/S-Bahn-Nähe – im typisierten Verfahren ignoriert.
Vertiefend zu den lokalen Faktoren: Erhaltungssatzung München · Heizungsgesetz GEG 2024 · Münchner Immobilienmarkt 2026.
Transparenz erhöht Vertrauen: Wir empfehlen ein Gutachten nur, wenn es wirtschaftlich Sinn macht. Bei Grenzfällen ist oft eine kostenlose Marktwert-Einschätzung ausreichend – mehr dazu auf Immobilienbewertung München.
Sechs Eingaben – sechs konkrete Outputs: Finanzamtswert, geschätzter Marktwert, Steuer ohne und mit Gutachten, Steuerersparnis und ROI. Hinweis: Orientierungswerte gemäß §§14, 16, 19 ErbStG, ersetzt keine steuerliche Einzelfallprüfung.
Berechnung gemäß Freibeträge §16 ErbStG, Steuersätze §19 ErbStG, Anrechnung Vorschenkungen §14 ErbStG. Keine steuerliche Beratung.
Kostenlose Ersteinschätzung anfordern →FT Immobilien 24 ist kein zertifizierter Gutachter, sondern Münchner Marktspezialist mit über 20 Jahren Erfahrung im Hochpreissegment. Unsere Rolle:
Sie haben in München eine Immobilie geerbt oder eine Schenkung erhalten und sind unsicher, ob die Finanzamtsbewertung realistisch ist? In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir Objekttyp, Lage, Belastungen und steuerliche Konstellation – und geben eine ehrliche Einschätzung, ob ein §198-Gutachten wirtschaftlich Sinn macht. In Zusammenarbeit mit zertifizierten Sachverständigen, falls erforderlich.
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§198 BewG ist die Öffnungsklausel im Bewertungsgesetz. Sie erlaubt dem Steuerpflichtigen, gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen, dass der tatsächliche Verkehrswert einer geerbten oder geschenkten Immobilie niedriger ist als der typisierte Grundbesitzwert, und so Erbschaft- oder Schenkungsteuer zu sparen.
Sobald die Finanzamtsbewertung mehr als 10–15 % über dem realen Marktwert liegt und die Differenz die Freibeträge übersteigt. Typische Münchner Fälle: vermietete Altbauten, Sanierungsstau, Nießbrauch/Wohnrecht, Erhaltungssatzungs-Gebiete. Faustregel: Bei Differenz ab 50.000 € lohnt sich das Gutachten wirtschaftlich fast immer.
Nur öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (§36 GewO) oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige einer DAkkS-akkreditierten Stelle. Architekten-, Bausachverständigen- oder Makler-Gutachten werden vom Finanzamt regelmäßig zurückgewiesen (BFH II R 61/11).
Standard-ETW oder EFH: 2.500–4.500 € inkl. MwSt. Mehrfamilienhäuser oder Gewerbe: 4.500–8.000 €. Wertabhängige Honorare liegen bei 0,5–1,5 % des ermittelten Marktwerts. Im Münchner Hochpreissegment amortisiert sich das Gutachten typisch durch eine Steuerersparnis von 15.000–80.000 €.
Nach Vorliegen aller Unterlagen und Ortstermin: 4–8 Wochen. Bei Gutachten des Gutachterausschusses München: 3–6 Monate. Die Einspruchsfrist gegen den Steuerbescheid beträgt nur 1 Monat. Daher Einspruch fristgerecht einlegen und Gutachten im Einspruchsverfahren nachreichen.
Maßgeblich ist der Todestag des Erblassers (bei Schenkung der Schenkungstag). Das Gutachten muss exakt auf diesen Wertermittlungsstichtag bewerten, nicht auf das Auftragsdatum. Bei Abweichung um mehrere Monate erkennen Finanzämter das Gutachten in der Regel nicht mehr an.
Ja, gemäß §198 Abs. 3 BewG kann ein im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustande gekommener notarieller Kaufvertrag innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Bewertungsstichtag den niedrigeren gemeinen Wert nachweisen, vorausgesetzt der Kaufpreis ist marktgerecht und nicht durch Verwandtschaft beeinflusst.
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 €. Kinder und Stiefkinder: 400.000 € pro Elternteil. Enkel: 200.000 € (wenn Eltern noch leben). Eltern bei Erbfall: 100.000 €. Geschwister, Nichten und Neffen, Sonstige: 20.000 €. Stand §16 ErbStG 2026.
Ehegatten erben das selbstgenutzte Familienheim steuerfrei, wenn sie es 10 Jahre selbst bewohnen. Kinder unter den gleichen Bedingungen bis maximal 200 m² Wohnfläche. Bei Verkauf, Vermietung oder Auszug innerhalb der 10 Jahre wird die Steuerbefreiung nach §13 ErbStG nachträglich aufgehoben.
Sofort innerhalb 1 Monat schriftlich Einspruch einlegen, das stoppt die Bestandskraft. Im Einspruchsverfahren kann das Gutachten nachgereicht werden. Bei verstrichener Frist nur noch in Ausnahmefällen (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unverschuldeter Säumnis) möglich.
Grundbuchauszug (max. 3 Monate alt), Flurkarte, Baulastenverzeichnis, Baupläne und Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Energieausweis, Mietverträge, Hausgeld- und Instandhaltungsnachweise, WEG-Protokolle der letzten 3 Jahre, ggf. Erbbaurechtsvertrag.
Nein. FT Immobilien 24 ist Münchner Maklerunternehmen mit 20 Jahren Marktexpertise im Hochpreissegment. Für §198-Gutachten vermitteln wir an nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige unseres Netzwerks und begleiten den Prozess marktanalytisch.
Grundsätzlich ja, sofern die Zertifizierungsstelle DAkkS-akkreditiert ist. Achten Sie auf den Zusatz „nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert“ UND eine bei der DAkkS akkreditierte Stelle. Privat ausgestellte „Zertifikate“ ohne DAkkS-Akkreditierung werden von Münchner Finanzämtern regelmäßig abgelehnt.
Der Steuerbescheid wird nach Ablauf der einmonatigen Einspruchsfrist bestandskräftig. Eine nachträgliche Änderung ist nur per Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unverschuldeter Versäumnis möglich oder per Antrag nach §173 AO bei neuen Tatsachen – beides juristisch anspruchsvoll und selten erfolgreich.
Ja, im laufenden Einspruchsverfahren ist die Nachreichung jederzeit möglich, solange der Einspruch nicht entschieden ist. Bewertungsstichtag bleibt der Todestag des Erblassers – das Gutachten kann also auch Monate nach dem Steuerbescheid erstellt werden, muss aber rückwirkend auf den Stichtag bewerten.
Es gibt keine gesetzliche Mindestabweichung. Praktisch akzeptieren Finanzämter Abweichungen ab etwa 5 %, sofern das Gutachten methodisch sauber und nachvollziehbar begründet ist. Sehr große Abweichungen (über 40 %) werden besonders kritisch geprüft und gelegentlich durch Gegenstellungnahmen angefochten.
Bei Ablehnung des Gutachtens können Sie Klage beim Finanzgericht einreichen. Voraussetzung ist methodische Qualität des Gutachtens. Erfahrungsgemäß werden in München 70–80 % der ISO-17024-Gutachten ohne Klage akzeptiert; bei Klage liegt die Erfolgsquote ebenfalls hoch, sofern das Gutachten BFH-Standards entspricht.
Ja, alle Mitglieder der Erbengemeinschaft sind einspruchsberechtigt. Sinnvoll ist ein gemeinsamer schriftlicher Einspruch, da der Grundbesitzwert einheitlich festgestellt wird (gesonderte Feststellung). Ein einzelner Erbe kann den Einspruch auch für alle einlegen, sofern er bevollmächtigt ist.
Das Gutachten muss die wirtschaftliche Einheit insgesamt bewerten – eine getrennte Bewertung selbstgenutzter und vermieteter Teile ist nicht zulässig. Bei MFH mit gemischter Nutzung wird das Ertragswertverfahren angewendet, eigengenutzte Teile werden mit fiktiver Marktmiete angesetzt.
Nein. Ein Verkehrswertgutachten nach §198 BewG erfordert zwingend einen Ortstermin (Objektbesichtigung), Aufnahme der baulichen Substanz, Prüfung von Mietverträgen und Bauakten. Reine Online-Bewertungen oder algorithmische Wertermittlungen werden vom Finanzamt nicht akzeptiert.
Nein. Maklerbewertungen sind Marketinginstrumente ohne juristische Bindungswirkung und werden vom Finanzamt im Rahmen des §198 BewG nicht anerkannt. Anerkannt sind ausschließlich Gutachten des Gutachterausschusses oder öffentlich bestellter/DIN-EN-ISO-17024-zertifizierter Sachverständiger.
Ein Gegengutachten ist nicht erforderlich, wenn das vorgelegte Gutachten formale oder methodische Mängel hat – das Finanzamt kann es dann direkt zurückweisen (R B 198 Abs. 4 ErbStR). Bei substantiellen Zweifeln am Wert beauftragt das Finanzamt jedoch gelegentlich eine eigene Stellungnahme oder zieht den Gutachterausschuss hinzu.
⚖️ Zeit ist Geld – und Steuerersparnis
Die Einspruchsfrist beträgt nur 1 Monat. Wer diese Frist verstreichen lässt, zahlt im Münchner Hochpreissegment regelmäßig 30.000–80.000 € zu viel. 20 Jahre Münchner Erbschafts-Bewertungspraxis und ehrliche Marktanalyse aus einer Hand.
Methodische Grundlagen: Bewertungsgesetz §§9, 179, 182–198 BewG, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG §§13, 14, 15, 16, 19), Baugesetzbuch §§192–199 BauGB, Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021), Erbschaftsteuer-Richtlinien R B 198, BFH-Rechtsprechung (u. a. II R 61/11), gleichlautende Erlasse der Länder vom 7.12.2022 (BStBl. I 2022, S. 1671), Marktdaten Gutachterausschuss München / BORIS Bayern, eigene Erfahrungswerte aus 20 Jahren Münchner Maklerpraxis FT Immobilien 24.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen Steuerberater, Rechtsanwälte und Finanzämter. Der interaktive Rechner liefert Orientierungswerte ohne Anspruch auf Verbindlichkeit.
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