Aktualisiert: Juni 2026 | Expertenwissen: FT Immobilien 24 – Immobilienexperten München | Marktbasis: Gutachterausschuss München, ErbStG, BGB, EStG
1. Wie verkaufe ich ein geerbtes Haus in Aubing-Lochhausen-Langwied?
Wer ein geerbtes Haus in Aubing-Lochhausen-Langwied verkaufen möchte, geht in sieben Schritten vor: Erbschein oder Testament klären, Grundbuch berichtigen,
Verkehrswert ermitteln, Spekulationsfrist (§ 23 EStG) prüfen, Erbengemeinschaft abstimmen, vermarkten, notariell verkaufen. In Aubing-Lochhausen-Langwied erzielen Einfamilienhäuser
2026 rund 7.000–10.200 €/m², Eigentumswohnungen 6.200–9.000 €/m². Ein Erbschaftsimmobilienmakler für Aubing-Lochhausen-Langwied übernimmt Bewertung, Vermarktung und
die Moderation der Miterben.
2. Was macht ein Erbschaftsimmobilienmakler in Aubing-Lochhausen-Langwied?
Ein Erbschafts-Immobilienmakler für Aubing-Lochhausen-Langwied ist auf den Verkauf nach Erbschaft am westlichen Stadtrand spezialisiert: neutrale
Verkehrswertermittlung als Basis für die Erbschaftsteuererklärung, Vermarktung in Aubing, Lochhausen, Langwied und Neuaubing und Moderation von Erbengemeinschaften bis zum Notartermin
– auch bei Sanierungsstau, großem Grundstück oder Streit unter Miterben.
3. Was ist meine geerbte Immobilie in Aubing-Lochhausen-Langwied wert?
Der Wert hängt von Lage, Baujahr und Zustand ab. 2026 liegen die Quadratmeterpreise laut Marktdaten bei rund 7.200 €/m² (Eigentumswohnung) und 7.700 €/m²
(Haus) – in gewachsenen Aubinger Lagen und Freiham-nah höher (bis 10.200 €/m²), in Neuaubing und am Westkreuz darunter. Der Bezirk gilt als günstigster Münchens – mit dem
größten Wertsteigerungspotenzial durch Freiham. Unser Verkaufsrechner liefert in Sekunden eine erste Spanne.
4. Muss ich beim Verkauf nach Erbschaft in Aubing-Lochhausen-Langwied Steuern zahlen?
Beim Verkauf nach Erbschaft in Aubing-Lochhausen-Langwied fällt keine Einkommensteuer an, wenn die 10-jährige Spekulationsfrist (§ 23 EStG) seit Anschaffung durch den
Erblasser abgelaufen ist – die Frist läuft beim Erben weiter, nicht neu an. Die Erbschaftsteuer selbst ist davon getrennt; Freibeträge, Familienheim-Befreiung und Steuerklassen
erklären wir im Ratgeber zur Erbschaftsteuer im Münchner Hochpreissegment.
⚡ Immobilie in Aubing-Lochhausen-Langwied geerbt? Ermitteln Sie in 10 Sekunden Ihren Verkaufserlös – vor dem ersten Maklergespräch.
🧮 Verkaufserlös-Rechner Aubing-Lochhausen-Langwied mit Sofortergebnis →Aubing-Lochhausen-Langwied ist Münchens westlichster Bezirk – mit 25,46 km² flächenmäßig einer der größten und zugleich am dünnsten besiedelten der Stadt. Hier prägen gewachsene Ortskerne, viel Eigenheim-, Reihen- und Mehrfamilienhausbestand, die Aubinger Lohe und die Badeseen Langwieder See und Lußsee das Bild – ländlicher Charakter am Übergang zum Umland. Genau dieser über Generationen gewachsene Familienbesitz auf oft großen Grundstücken macht den Verkauf nach Erbschaft in Aubing-Lochhausen-Langwied besonders häufig. Die Nachfrage steigt spürbar: Mit Freiham, dem größten Neubaugebiet Münchens, entsteht direkt nebenan ein kompletter neuer Stadtteil – samt geplanter U5-Verlängerung bis 2030. Das macht Bestandsobjekte attraktiv und treibt die Werte. 2026 liegen die Quadratmeterpreise laut Marktdaten bei rund 7.200 €/m² für Eigentumswohnungen und 7.700 €/m² für Häuser. Als Erbschaftsimmobilienmakler für Aubing-Lochhausen-Langwied ermitteln wir den realistischen Verkehrswert als Basis für die Erbschaftsteuererklärung und begleiten Erbengemeinschaften neutral bis zum Abschluss.
| Mikrolage | Ø ETW-Preis (€/m²) | Ø Haus-Preis (€/m²) | Lage-Charakter |
|---|---|---|---|
| Aubing (Ortskern, S3/S4) | 7.200–8.500 | 7.800–10.200 | Gewachsen, beste Lage |
| Freiham-Nähe (Neubau) | 7.500–9.000 | 8.000–9.500 | Modern, Wachstum, U5 ab 2030 |
| Lochhausen / Langwied (S3) | 6.800–8.000 | 7.500–8.800 | Ländlich, Badeseen, EFH |
| Siedlung Gößweinsteinplatz | 6.800–8.000 | 7.500–8.600 | 1930er-Ensemble, denkmalgeschützt |
| Neuaubing / Am Westkreuz | 6.200–7.500 | 7.000–8.200 | Einstiegspreise, Großsiedlung |
Geerbte Häuser stehen hier oft auf großen Grundstücken aus den 1950er–1970er Jahren mit Sanierungsstau – dafür mit erheblichem Teilungs- und Nachverdichtungspotenzial (Bodenrichtwert Ø 3.500 €/m²). Gerade durch die Freiham-Entwicklung steigt der Bauland-Druck. Beides wird bei der Erbschaftsteuer-Bewertung des Finanzamts oft nicht korrekt abgebildet. Die gute Nachricht: Wie die Immobilienbewertung im Erbfall nach § 198 BewG funktioniert, erläutern wir im Detail – ein realistisches Verkehrswert-Gutachten senkt häufig zugleich die Erbschaftsteuer und sichert beim Grundstück den korrekten Höchstpreis.
Aubing-Lochhausen-Langwied ist ein Familien-Stadtteil mit dörflicher Identität und hoher Standorttreue – die Freiham-Entwicklung verändert ihn gerade grundlegend. Diese Dynamik richtig einzuschätzen, zählt beim Verkauf: Käufer für ein geerbtes Haus kommen aus dem Stadtteil selbst, von zuziehenden Familien sowie aus dem nahen Westen und Umland (Pasing, Germering, Gröbenzell, Puchheim). Als Erbschafts-Immobilienmakler für Aubing-Lochhausen-Langwied in den Postleitzahlen 81243, 81245 und 81249 bewerten wir Ihr Objekt lagegetreu auf Basis der aktuellen Immobilienpreise in Aubing-Lochhausen-Langwied. Bei großen Grundstücken prüfen wir zudem das Teilungs- und Bodenwertpotenzial. Eine erste fundierte Einschätzung liefert unsere kostenlose Immobilienbewertung München in unter 2 Minuten.
Geerbtes Haus verkaufen Aubing-Lochhausen-Langwied: Schätzen Sie in Sekunden den Verkaufswert Ihrer geerbten Immobilie, prüfen Sie die Spekulationsfrist und teilen Sie den Erlös fair unter Miterben auf:
Der Verkauf nach Erbschaft in Aubing-Lochhausen-Langwied folgt einem klaren Ablauf. Wer ihn kennt, vermeidet Zeitdruck, Steuerfallen und unnötige Preisabschläge:
Die meisten geerbten Häuser in Aubing-Lochhausen-Langwied fallen an mehrere Erben. Eine Erbengemeinschaft kann nur gemeinsam über die Immobilie verfügen – das blockiert schnell, wenn einer verkaufen will und ein anderer behalten oder selbst einziehen möchte. Einigt man sich nicht, droht die Teilungsversteigerung (§§ 180 ff. ZVG): 1–3 Jahre Dauer und erfahrungsgemäß 15–30 % weniger Erlös als ein freihändiger Verkauf. Gerade weil die Freiham-Entwicklung die Werte steigen lässt, lohnt sich ein abgestimmtes Vorgehen besonders. Als neutraler Erbschaftsimmobilienmakler für Aubing-Lochhausen-Langwied moderieren wir zwischen den Miterben, liefern ein Marktwert-Gutachten als gemeinsame Verhandlungsbasis und führen den Verkauf zu einem fairen Anteil für alle – berechnen Sie ihn mit dem Tab „Erbengemeinschaft" im Rechner oben.
Sie haben ein Haus oder eine Wohnung in Aubing-Lochhausen-Langwied geerbt und wissen nicht, was es wirklich wert ist – oder wie Sie es ohne Streit in der Erbengemeinschaft verkaufen? Bevor das Finanzamt einen Wert zuweist, sollten Sie ihn selbst kennen. Unsere kostenlose Immobilienbewertung München liefert eine fundierte, lagegetreue Einschätzung Ihrer Immobilie in unter 2 Minuten – als Basis für Erbschaftsteuererklärung, Erbauseinandersetzung oder Verkaufsentscheidung. Als Erbschaftsimmobilienmakler am Münchner Westrand begleiten wir Sie neutral bis zum Notartermin.
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In sieben Schritten: (1) Erbschein oder Testament, (2) Grundbuch berichtigen, (3) Verkehrswert nach Mikrolage ermitteln, (4) Spekulationsfrist (§ 23 EStG) prüfen, (5) Erbengemeinschaft abstimmen, (6) professionell vermarkten, (7) notariell verkaufen und Erlös aufteilen. Bei einem Verkauf nach Erbschaft in Aubing-Lochhausen-Langwied dauert ein freihändiger Verkauf bei gepflegten Objekten meist 6–12 Wochen. Ein lokaler Makler übernimmt Bewertung, Vermarktung und die Moderation der Miterben.
Die Maklerprovision liegt in Bayern bei 3,57 % inkl. MwSt., seit dem Bestellerprinzip 2020 hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Bei einem Haus von 920.000 € sind das rund 16.400 € Verkäuferanteil. Dafür übernimmt der Erbschafts-Immobilienmakler für Aubing-Lochhausen-Langwied Bewertung, Exposé, Vermarktung, Besichtigungen, Käuferbonität und die Moderation der Erbengemeinschaft – und holt durch lokalen Marktzugang erfahrungsgemäß mehr heraus als der private Direktverkauf.
Die Nachfrage zuziehender Familien ist hoch: Dank S3/S4-Anbindung, moderater Preise und der Freiham-Perspektive finden gepflegte, marktgerecht bepreiste Objekte meist innerhalb von 6–12 Wochen einen Käufer. Sanierungsbedürftige Häuser brauchen länger oder einen entsprechenden Preisabschlag. Verzögerungen entstehen fast immer durch zu hohe Startpreise oder eine uneinige Erbengemeinschaft – nicht durch fehlende Nachfrage.
Erforderlich sind Erbschein oder notarielles Testament, berichtigter Grundbuchauszug, Energieausweis, Grundriss und Wohnflächenberechnung, Lageplan sowie bei Wohnungen die Teilungserklärung und die letzten WEG-Protokolle. Bei Häusern auf großen Grundstücken sind Baulastenverzeichnis und ein aktueller Auszug zum Baurecht besonders wichtig – wegen des Teilungspotenzials. Für die Erbschaftsteuererklärung kommt der ermittelte Verkehrswert hinzu. Fehlende Unterlagen besorgen wir über Grundbuchamt, Bauamt und Hausverwaltung.
Bei Mietrenditen von brutto rund 3,2–3,8 % entscheidet die persönliche Situation. Verkaufen lohnt bei Erbengemeinschaften, Sanierungsstau, hohem Liquiditätsbedarf für die Erbschaftsteuer oder fehlender Verwaltungslust. Vermieten in Aubing-Lochhausen-Langwied kann dank wachsender Nachfrage durch Freiham sinnvoll sein, wenn die Wohnung schuldenfrei ist und langfristig in der Familie bleiben soll. Wer vermietet, profitiert zudem vom 10-%-Bewertungsabschlag (§ 13d ErbStG) bei der Erbschaftsteuer.
Stark positiv. Mit Freiham entsteht auf der größten unbebauten Fläche Münchens ein kompletter neuer Stadtteil mit Infrastruktur, Schulen und Arbeitgebern – samt geplanter U5-Verlängerung bis 2030. Bestandsobjekte in Aubing-Lochhausen-Langwied profitieren vom Aufwertungs- und Nachfrage-Spillover. Wer jetzt verkauft, trifft auf zunehmend zahlungskräftige Käufer – mehr zum Stadtteil im Überblick Wohnen in Aubing-Lochhausen.
Quellen & Datengrundlage: Gutachterausschuss München Immobilienmarktbericht 2026 (Bodenrichtwerte BORIS Bayern), Angebotsdaten Aubing-Lochhausen-Langwied 2026 (immowelt, Engel & Völkers, Homeday, IVD Süd), §§ 1922, 1944, 2042 BGB (Erbfall, Ausschlagung, Erbauseinandersetzung), §§ 180 ff. ZVG (Teilungsversteigerung), § 23 EStG (Spekulationsfrist), § 13 Abs. 1 Nr. 4b/4c ErbStG (Familienheim), § 13d ErbStG (Verschonungsabschlag Mietwohnungen), § 198 BewG (Gegengutachten), § 656c BGB (Maklerprovision / Bestellerprinzip).
Haftungsausschluss: Dieser Ratgeber dient ausschließlich Informationszwecken und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Alle Markt- und Rechenbeispiele sind vereinfacht und unverbindlich; tatsächliche Verkaufspreise und Steuern hängen von der individuellen Situation ab. FT Immobilien 24 ist ein Münchner Immobilienunternehmen, kein Steuerberater oder Rechtsanwalt. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Fachanwalt oder Steuerberater. Stand: Juni 2026.
