Aktualisiert: April 2026 | Lesezeit: 10 Min. | Basis: § 652 BGB, § 22 EStG, § 15 EStG, IVD Süd, FT Immobilien 24 Tippgeberdaten
💰 10 % Maklerprovision • 0 % Risiko • Ø 5.712 € bei 800.000 EUR Immobilie • Auszahlung in 7 Tagen
Sie kennen jemanden in München, der seine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte? Dann verdienen Sie jetzt mit dem FT Immobilien 24 Tippgeber-Programm – ohne Aufwand, ohne Risiko, ohne Makler-Lizenz. Einfach Kontakt weitergeben, wir übernehmen den Rest. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie 10 % der Maklerprovision – bei einer 800.000-€-Immobilie sind das 5.712 € für ein kurzes Telefonat.
Was ist eine übliche Tippgeberprovision bei Immobilien?
5–15 % der Maklerprovision – branchenüblich bei Immobilienverkäufen. FT Immobilien 24 zahlt 10 %. Rechenbeispiel: Immobilie 600.000 €, Maklerprovision 7,14 % = 42.840 €, Ihre Tippgeberprovision 10 % = 4.284 €. Bei Vermietungen: 10 % der Vermittlungsprovision (2 Nettokaltmieten). Auszahlung binnen 7 Werktagen nach Provisionseingang. Kein Risiko, keine Vorabkosten.
Wie hoch ist die Vergütung für Tippgeber bei Immobilien?
Ø 850 € pro Empfehlung (FT Immobilien 24 Durchschnitt). Spanne: 170 € (Vermietung 1-Zi-Apartment) bis 12.852 € (Penthouse-Verkauf Bogenhausen). Jahresverdienst realistisch: 2–4 Empfehlungen/Jahr = 1.700–3.400 €. Aktive Netzwerker mit 8–12 Vermittlungen: 6.800–10.200 €. Über 180 erfolgreiche Tippgeber-Vermittlungen seit 2018 bestätigen diese Zahlen. Aktuelle Preise: Immobilienmarkt München 2024/2025.
Lohnt es sich, für Tippgeber zu bezahlen?
Absolut – für beide Seiten. Für den Makler: Neukundengewinnung ohne Werbekosten (Google Ads kosten 50–200 € pro Lead). Für den Tippgeber: Nebeneinkommen ohne Aufwand (5 Minuten Zeitinvestition). Für den Immobilieneigentümer: professionelle Vermarktung statt Privatverkauf (Ø 5–12 % höherer Verkaufspreis). Win-Win-Win.
Ist Tippgeberprovision steuerpflichtig?
Ja – Tippgeberprovisionen sind steuerpflichtig. Privatpersonen (1–3 Vermittlungen/Jahr): sonstige Einkünfte nach § 22 EStG, persönlicher Steuersatz. Ab ca. 4+ Vermittlungen: Gewerbeanmeldung empfohlen, § 15 EStG. Unternehmen: Betriebseinnahme + 19 % MwSt. Freibetrag: Sonstige Einkünfte unter 256 €/Jahr bleiben steuerfrei. Steuerberater konsultieren!
Was ist der teuerste Fehler beim Hausverkauf?
Zu niedrig ansetzen und trotzdem zu lange vermarkten. Privatverkäufer verschenken Ø 5–12 % des Marktwerts – bei 800.000 €: 40.000–96.000 € Verlust. Zweiter Fehler: fehlender Energieausweis (Bußgeld 10.000 €). Dritter: Bonität des Käufers nicht geprüft (30 % der Privatverkäufe scheitern daran). Lösung: Professionelle Vermarktung – und als Tippgeber verdienen Sie dabei. Faktoren der Immobilienbewertung.
Was darf ein Tippgeber?
Ausschließlich den Kontakt herstellen. Erlaubt: Immobilieneigentümer ansprechen, Interesse an Beratung abfragen, Kontaktdaten an FT Immobilien 24 weitergeben, als Vertrauensperson beim Erstkontakt dabei sein. Verboten: Immobilien bewerten, Preise nennen, Verträge verhandeln, Besichtigungen durchführen, sich als Makler bezeichnen. Die Makler-Tätigkeit übernimmt ausschließlich der lizenzierte IVD-Makler.
Wann ist eine Tippgeberprovision steuerfrei?
Nur unter 256 € Jahresgesamtbetrag (§ 22 Nr. 3 EStG Freigrenze für sonstige Einkünfte). Liegt die Tippgeberprovision darüber, wird der gesamte Betrag steuerpflichtig – nicht nur der übersteigende Teil. In der Praxis: Fast jede Immobilien-Tippgeberprovision übersteigt 256 €, daher ist Steuerfreiheit die Ausnahme. Kostenlose Immobilienbewertung.
Was ist eine Tippgebervereinbarung bei einem Immobilienmakler?
Ein schriftlicher Vertrag zwischen Tippgeber und Makler, der Provisionshöhe (z. B. 10 %), Auszahlungszeitpunkt (z. B. 7 Tage nach Provisionseingang), Gültigkeitsdauer (z. B. 24 Monate), Datenschutz und Haftungsausschluss regelt. Basis: § 652 BGB (Maklerlohn) bzw. privatrechtlicher Empfehlungsvertrag. FT Immobilien 24 stellt transparente Vertragsunterlagen bei Anmeldung bereit – kostenfrei.
Berechnen Sie Ihre Tippgeberprovision – für Verkauf und Vermietung:
Maklerprovision (gesamt)
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💰 Ihre Tippgeberprovision
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⏱️ Ihr Zeitaufwand
5 Minuten
📊 Stundenlohn (effektiv)
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Sie kennen jemanden, der verkaufen/vermieten möchte. Sprechen Sie die Person an und geben Sie den Kontakt an FT Immobilien 24 weiter – per Formular oder Telefon.
Wir kontaktieren die Person binnen 24 Stunden, führen die Bewertung durch und übernehmen die komplette Vermarktung. Sie müssen nichts weiter tun.
Bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie 10 % der Maklerprovision – Auszahlung binnen 7 Werktagen per Überweisung. Schriftliche Bestätigung inklusive.
Hausverwalter, Architekten, Handwerker, Finanzberater, Bankberater – sie kennen Eigentümer aus dem Berufsalltag.
Steuerberater, Rechtsanwälte (Erbrecht), Versicherungsvertreter, Unternehmensberater – regelmäßig im Gespräch mit Immobilienbesitzern.
Vereinsmitglieder, Elternbeiräte, Business-Club-Mitglieder, Friseure, Gastronomen – jeder mit großem sozialen Netzwerk.
👉 Tabelle horizontal scrollbar
| Ihre Situation | Steuerliche Einordnung | Was zu tun ist |
|---|---|---|
| Privatperson (1–3/Jahr) | § 22 EStG (sonstige Einkünfte) | In Steuererklärung angeben, persönlicher Steuersatz |
| Privatperson (4+/Jahr) | § 15 EStG (gewerblich) | Gewerbe anmelden, EÜR, ggf. MwSt. |
| Unternehmen | Betriebseinnahme + 19 % MwSt. | Rechnung mit USt-ID ausstellen |
| Unter 256 €/Jahr gesamt | Steuerfrei (Freigrenze) | Keine Angabe erforderlich |
Steuerlicher Hinweis: FT Immobilien 24 übernimmt keine Steuerberatung. Bei Unsicherheit: Steuerberater konsultieren.
Die erfolgreichsten Tippgeber verdienen 8.000–12.000 € jährlich – nur durch gelegentliche Empfehlungen im Bekanntenkreis. Kein Risiko, keine Verpflichtung, keine Mindestanzahl. Ihre Empfehlung bleibt 24 Monate gültig – auch wenn die Person erst Monate später verkauft, erhalten Sie Ihre Provision. Der nächste Verkäufer sitzt vielleicht gerade neben Ihnen beim Abendessen.
"Als Hausverwalter verdiene ich 8.000–12.000 € jährlich durch Empfehlungen. Win-Win für alle!"
— Thomas K., Hausverwalter
"Nachbarin wollte verkaufen, ich habe FT empfohlen. 6 Wochen später: 2.850 € auf meinem Konto."
— Michael R., Privatperson
"4 Empfehlungen im ersten Jahr, 5.200 € verdient. Abwicklung immer fair und transparent."
— Sandra M., Finanzberaterin
🔒 100 % kostenlos & unverbindlich – München & Umland – Ergebnis in 2 Minuten – Vertraulich – Gutachterausschuss-Daten
Kennen Sie jemanden, der verkaufen möchte? Empfehlen Sie zuerst die kostenlose Wertermittlung – das schafft Vertrauen und senkt die Hemmschwelle. Über 3.200 Eigentümer in München haben bereits vertraut. Ihre Empfehlung: „Lass doch mal kostenlos den Wert deiner Immobilie checken – ohne Verpflichtung." So einfach starten die erfolgreichsten Tippgeber-Empfehlungen.
Tiefer einsteigen? Hier sind die 12 Ratgeber, die Eigentümer und Käufer in München am häufigsten lesen:
Kein Login, keine E-Mail – sofort frei zugänglich
Nein. Tippgeber benötigen keine Makler-Lizenz nach § 34c GewO, keine Gewerbeanmeldung (bei 1–3 Vermittlungen/Jahr) und keine Vorkenntnisse. Sie vermitteln ausschließlich den Kontakt – die gesamte Makler-Tätigkeit (Bewertung, Vermarktung, Vertragsabwicklung) übernimmt FT Immobilien 24 als lizenzierter IVD-Makler. Jeder kann mitmachen: Privatpersonen, Selbstständige, Unternehmen.
Binnen 7 Werktagen nach Eingang der Maklerprovision auf unserem Konto. Zeitrahmen: Bei Verkäufen ca. 6–8 Wochen nach Notartermin (Kaufpreiszahlung nach Fälligkeitsvoraussetzungen). Bei Vermietungen: 2–4 Wochen nach Mietvertragsbeginn. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung per E-Mail mit Provisionsabrechnung und die Auszahlung per Überweisung auf Ihr Konto.
Kein Risiko für Sie. Kommt es nicht zum Abschluss, erhalten Sie keine Provision – tragen aber auch keinerlei Kosten. Ihre Empfehlung bleibt 24 Monate gültig. Entscheidet sich die Person innerhalb dieser Zeit doch zum Verkauf oder zur Vermietung über FT Immobilien 24, erhalten Sie Ihre Provision. Keine Mindestanzahl, keine Verpflichtung, keine Vertragsstrafen.
Ja – unbegrenzt. Es gibt keine Obergrenze für Empfehlungen. Jede erfolgreiche Vermittlung wird einzeln abgerechnet und honoriert. Besonders erfolgreiche Tippgeber empfehlen 2–4 Immobilien pro Monat. Jede Empfehlung wird mit einer individuellen Tippgeber-ID zugeordnet, sodass keine Verwechslung möglich ist.
Ja, auf Wunsch. Wenn Sie nicht möchten, dass die empfohlene Person Ihren Namen erfährt, kontaktieren wir sie ohne Namensnennung. Ihre Provision erhalten Sie trotzdem. Viele Tippgeber bevorzugen jedoch Transparenz – „Ich kenne jemanden, der dir helfen kann" funktioniert erfahrungsgemäß besser als anonyme Kontaktaufnahme und schafft Vertrauen.
Ab ca. 4+ Vermittlungen pro Jahr kann das Finanzamt gewerbliche Tätigkeit unterstellen (§ 15 EStG). Bei 1–3 Vermittlungen/Jahr gilt die Tätigkeit meist als gelegentlich und privat (§ 22 EStG – sonstige Einkünfte). Kriterien für Gewerblichkeit: Regelmäßigkeit, Gewinnerzielungsabsicht, Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr. Gewerbeanmeldung ist unkompliziert (Kosten: 20–65 € je nach Gemeinde). Steuerberater bei Unsicherheit konsultieren.
Klare rechtliche Abgrenzung. Tippgeber: Stellt ausschließlich den Kontakt her. Darf nicht bewerten, beraten, verhandeln oder Besichtigungen durchführen. Braucht keine § 34c-Erlaubnis. Makler: Führt die gesamte Vermittlung durch – Bewertung, Vermarktung, Besichtigungen, Vertragsverhandlung, Notarbegleitung. Benötigt Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO und Vermögensschadenhaftpflicht. Überschreitung der Grenze kann Bußgeld bedeuten.
Ja – besonders beliebt bei Dienstleistern. Hausverwalter, Finanzberater, Steuerberater, Versicherungsmakler nutzen das Programm als zusätzliches Geschäftsfeld. Unternehmen stellen eine Rechnung mit 19 % MwSt. aus und erhalten die Netto-Provision zzgl. Mehrwertsteuer. Vorteil: Kein eigener Aufwand, kein Risiko, zusätzlicher Umsatzkanal. Rahmenvereinbarung für regelmäßige Partner möglich.
Exklusivvertrag: Wenn ein anderer Makler bereits exklusiv beauftragt wurde, können wir nicht tätig werden – keine Provision. Nicht-exklusiv oder kein Vertrag: Wir können ein Angebot unterbreiten. Tipp: Fragen Sie vorab: „Hast du schon einen Makler?" – das spart allen Beteiligten Zeit. Bei Unzufriedenheit mit dem aktuellen Makler ist nach Vertragsende ein Wechsel jederzeit möglich.
Drei Wege – alle kostenlos: 1. Online: Kontaktformular auf ftimmobilien24.com (3 Minuten). 2. Telefonisch: 089-31813810 (Mo–Fr 8–19 h, Sa 10–16 h). 3. Persönlich: Termin im Büro Unterföhring. Benötigt: Name, E-Mail, Telefon, Bankverbindung (für Auszahlung). Sie erhalten Tippgeber-ID, Vertragsunterlagen und Zugang zum Status-Tracking. Sofort einsatzbereit – Ihre erste Empfehlung kann noch heute erfolgen.
Kostenlos registrieren – Ihre erste Provision kann schon nächste Woche fließen.
➤ Jetzt kostenlos Tippgeber werdenQuellen & Grundlagen: § 652 BGB (Maklerlohn), § 656d BGB (Halbteilungsprinzip), § 22 Nr. 3 EStG (sonstige Einkünfte, Freigrenze 256 €), § 15 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb), § 34c GewO (Erlaubnis Makler/Bauträger), IVD Süd Provisionsübersicht 2025, DSGVO (Datenschutz bei Kontaktweitergabe), FT Immobilien 24 Tippgeberdaten (180+ Vermittlungen seit 2018).
Hinweis: Tippgeberprovisionen sind steuerpflichtig. FT Immobilien 24 übernimmt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bei Unsicherheit: Steuerberater konsultieren. Provisionsbeispiele auf Basis München-Standard (7,14 % gesamt). Stand: April 2026.
