Aktualisiert: März 2026 | Lesezeit: 11 Minuten | Autor: FT Immobilien 24 Immobilienmakler München | Kosten Immobilienmakler Bayern 2026
Rechtsgrundlage: §§ 656a–656d BGB, Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten (23.12.2020), IVD-Marktdaten 2026
1. Werden die Maklerkosten geteilt?
Kosten Immobilienmakler Bayern: Ja, seit 23.12.2020 zwingend. Beauftragt der Verkäufer den Makler, darf der Käufer maximal 50 % der Provision zahlen
– und erst, nachdem der Verkäufer seinen Anteil nachweislich beglichen hat. In München bedeutet das bei 7,14 % Gesamtprovision: je 3,57 % für Käufer und Verkäufer.
Nur bei Gewerbeimmobilien gilt weiterhin freie Vereinbarung.
2. Wer zahlt die 3,57 % Maklerprovision?
Im Regelfall zahlen Käufer und Verkäufer jeweils 3,57 % (inkl. MwSt.) des Kaufpreises. Beauftragt der Käufer selbst einen Suchauftrag (selten), kann er bis zu 100 %
tragen. Der Verkäufer muss seinen Anteil zuerst zahlen – erst danach wird die Käufer-Provision fällig. Alle Details zur Maklerkosten-Regelung seit 2020 finden Sie hier.
3. Wie setzen sich die Maklerkosten zusammen?
Kosten Immobilienmakler Bayern: Die Provision deckt: professionelle Immobilienbewertung, hochwertige Fotos und Exposé-Erstellung, Vermarktung auf
allen Portalen, Besichtigungsmanagement, Bonitätsprüfung der Interessenten, Preisverhandlung, Notartermin-Koordination und
Abwicklung bis zur Schlüsselübergabe.
4. Was ist der teuerste Fehler beim Hausverkauf?
Den Verkaufspreis falsch ansetzen – zu hoch schreckt Käufer ab und verlängert die Vermarktung, zu niedrig verschenkt bares Geld. Studien zeigen: Immobilien, die
länger als 90 Tage online stehen, erzielen im Schnitt 5–8 % weniger als der Marktwert. Eine professionelle Immobilienbewertung verhindert diesen Fehler.
Kosten Immobilienmakler Bayern: Seit dem 23. Dezember 2020 regelt das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten die Provisionsaufteilung bei Wohnimmobilien verbindlich. Die wichtigste Änderung: Käufer können nicht mehr allein die volle Provision tragen, wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Für Rechtssicherheit beim Immobilienkauf ist das Verständnis dieser Regeln essenziell.
| Paragraph | Kerninhalt | Bedeutung für Sie |
|---|---|---|
| § 656a BGB | Textform-Erfordernis | Maklervertrag muss schriftlich sein – mündliche Zusagen sind unwirksam |
| § 656c BGB | Doppeltätigkeit (beide Seiten) | Bei Beauftragung durch Käufer UND Verkäufer: zwingend gleiche Provision beider Seiten |
| § 656d BGB | Einseitige Beauftragung + Weiterreichung | Verkäufer beauftragt → Käufer zahlt max. 50 %, erst nach Zahlung durch Verkäufer |
| Gilt für | Nur Wohnimmobilien | Häuser, Wohnungen, Wohn-Grundstücke – nicht Gewerbe! |
Kosten Immobilienmakler Bayern: Die Provisionshöhe ist gesetzlich nicht festgelegt – nur die Aufteilung. In München hat sich folgende Marktpraxis etabliert:
Maklerprovison München: Professionelle Makler erzielen erfahrungsgemäß 3–5 % höhere Verkaufspreise als Privatverkäufer – bei einem Kaufpreis von 800.000 € sind das 24.000–40.000 € Mehrerlös, der die Provisionskosten oft überkompensiert. Details zur Wahl des richtigen Maklers finden Sie in unserem Ratgeber.
Kosten Immobilienmakler Bayern: Berechnen Sie Ihre individuellen Maklerkosten – je nach Kaufpreis, Provisionsmodell und Aufteilung.
Provision gesamt
57.120 €
Käufer zahlt
28.560 €
Verkäufer zahlt
28.560 €
Gesamte Kaufnebenkosten Käufer (Bayern):
Kaufnebenkosten gesamt: 70.160 € (8,77 %)
Ø Rückmeldung in 2 Stunden · 100 % kostenlos & unverbindlich
Kaufpreis: 800.000 €
Maklerprovision (3,57 %): 28.560 €
Grunderwerbsteuer (3,5 %): 28.000 €
Notar + Grundbuch (~1,7 %): 13.600
€
Total Investment: 870.160 €
Kaufpreis brutto: 800.000 €
Maklerprovision (3,57 %): −28.560 €
Netto-Erlös: 771.440 €
Vergleich vor 2020: Verkäufer zahlte oft 0 € → voller Erlös. Dafür erzielten unprofessionelle Privatverkäufe im Schnitt 3–5 % niedrigere Preise.
Die steuerlichen Aspekte beim Kauf und Verkauf sollten bei der Kalkulation berücksichtigt werden – Maklerkosten sind für Kapitalanleger als Anschaffungsnebenkosten über die AfA absetzbar.
Eine Auswertung von über 12.000 Immobilientransaktionen in München zeigt: Professionell vermarktete Objekte erzielen im Median 5,2 % höhere Verkaufspreise als vergleichbare Privatverkäufe. Bei einem Kaufpreis von 800.000 € entspricht das einem Mehrerlös von 41.600 € – abzüglich der Verkäufer-Provision von 28.560 € verbleibt ein Netto-Vorteil von 13.040 €. Gleichzeitig reduziert sich die durchschnittliche Vermarktungsdauer von 94 Tagen (privat) auf 47 Tage (Makler). Das minimiert Finanzierungskosten, die bei einem laufenden Kredit schnell mehrere tausend Euro ausmachen können. Wer den Verkauf seiner Immobilie in München plant, sollte diese Zahlen in die Entscheidung einbeziehen.
Käufer-Suchauftrag: Beauftragt der Käufer den Makler selbst, kann er 100 % tragen (selten, unter 5 % der Fälle).
Gewerbeimmobilien: Büros, Läden, Hallen – die 50/50-Regel gilt hier nicht. Mehr im Ratgeber zu Gewerbeimmobilien München.
Mietwohnungen: Eigenes Bestellerprinzip seit 2015 – Vermieter zahlt immer.
Gemischtnutzung: Wohnanteil über 50 % → Wohnimmobilien-Regel gilt.
Kaufpreis-Trick: Verkäufer rechnet Provision in den Kaufpreis ein (illegal, aber schwer nachweisbar).
Doppelvertrag: Verkäufer offiziell 0 %, Käufer separat 100 % → verboten.
Strohmann: Dritter beauftragt formal den Makler → illegal.
Folge: Provision wird unwirksam, Rückforderung möglich.
1. Nachweis einfordern, dass der Verkäufer seinen 50-%-Anteil zahlt.
2. Provisionsvereinbarung genau lesen – nur schriftlich gültig.
3. Leistungsumfang des Maklers hinterfragen und mit anderen Maklern vergleichen.
4. Bei Eigensuche: 30 % der Inserate sind von Privatanbietern – dort sparen Sie die komplette Provision.
1. Nur Erfolgsprovision vereinbaren – seriöse Makler verlangen keine Vorauszahlung.
2. Leistungspaket schriftlich fixieren (Fotos, Exposé, Marketing, Besichtigungen).
3. Preis-Optimierung durch den Makler nutzen – 3–5 % Mehrerlös kompensiert die Provision.
4. Bieterverfahren als
Alternative prüfen – maximiert den Verkaufspreis.
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Nicht zwingend. Hat der Verkäufer den Makler beauftragt, können Sie maximal 50 % der Provision tragen – müssen es aber nicht. Die schriftliche Vereinbarung mit dem Makler ist Voraussetzung. In der Praxis zahlen die meisten Käufer in München freiwillig 50 %, da Verkäufer Käufer ohne Provisionsbereitschaft oft benachteiligen. Ohne Makler suchen ist eine Alternative: Rund 30 % der Angebote sind Privatinserate.
Theoretisch ja, und es kommt vor. Der Verkäufer erhöht den Kaufpreis um seinen Provisionsanteil – der Käufer zahlt dann de facto die gesamte Provision versteckt. Das verstößt gegen den Geist des Gesetzes, ist aber schwer nachweisbar. Schutz bieten Marktvergleiche: Prüfen Sie auf Immobilienportalen, ob der Preis zu ähnlichen Objekten passt. Eine professionelle Immobilienbewertung schafft Transparenz.
7,14 % (inkl. MwSt.) ist der Münchner Standard für Full-Service-Makler mit professioneller Vermarktung: Drohnenfotos, Premium-Exposé, Multi-Portal-Marketing, Besichtigungsmanagement, Preisverhandlung und rechtssichere Abwicklung. Bei reduzierten Leistungen kann auf 5,95 % verhandelt werden. Der entscheidende Maßstab: Erzielt der Makler durch seine Arbeit einen höheren Verkaufspreis als Sie privat erreichen würden?
Nein. Die §§ 656c/d BGB gelten ausschließlich für Wohnimmobilien. Bei Gewerbeimmobilien (Büros, Läden, Hallen) ist die Provisionsaufteilung frei verhandelbar. In der Praxis zahlt der Käufer bei Gewerbe oft 60–100 %. Bei gemischt genutzten Objekten entscheidet der Wohnflächenanteil: Über 50 % Wohnfläche → Wohnimmobilien-Regel gilt.
Finanziell kann es sich lohnen: Bei 800.000 € sparen Verkäufer rund 28.560 €. Dem steht ein Eigenaufwand von 30–50 Stunden gegenüber. Wichtiger: Privatverkäufer erzielen statistisch 3–5 % niedrigere Preise – bei 800.000 € sind das 24.000–40.000 € weniger. Wer wenig Erfahrung hat, riskiert zudem Rechtsfehler, die teuer werden können.
Die Provision wird fällig nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags. Beim 50/50-Modell gilt zusätzlich: Der Käufer muss erst zahlen, wenn der Verkäufer seinen Anteil nachweislich beglichen hat (§ 656d BGB). Der Makler muss diesen Nachweis erbringen. Abschlagszahlungen vor dem Notartermin sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Ja – aber nur bei Kapitalanlagen. Wer eine Immobilie zur Vermietung kauft, kann die Maklerprovision als Anschaffungsnebenkosten über die AfA (Abschreibung) steuerlich geltend machen. Bei Eigennutzung sind Maklerkosten nicht absetzbar. Verkäufer können die Provision als Veräußerungskosten absetzen, wenn die Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen ist.
In Bayern fallen an: Grunderwerbsteuer (3,5 % – niedrigster Satz in Deutschland), Notar- und Grundbuchkosten (ca. 1,5–2,0 %) und ggf. Maklerprovision (3,57 % bei 50/50-Teilung). Insgesamt betragen die Kaufnebenkosten in München rund 8,5–9,3 % des Kaufpreises. Unser Ratgeber zu den Notarkosten München erklärt die einzelnen Posten.
Der Anteil maklergestützter Verkäufe ist von 68 % (2019) auf ca. 58 % (2026) gesunken – mehr Verkäufer versuchen den Privatverkauf. Die Provisionshöhe blieb stabil bei 7,14 %. Für Käufer hat sich die Belastung halbiert: Statt durchschnittlich 6,5 % (oft alleinige Zahlung) zahlen sie nun 3,57 %. Die Transparenz hat zugenommen, Umgehungsversuche werden seltener.
Fünf Punkte prüfen: (1) Provisionshöhe und Aufteilung klar beziffert, (2) Leistungsumfang konkret beschrieben, (3) Laufzeit und Kündigungsfrist (ideal: 3–6 Monate), (4) Exklusivität ja/nein, (5) Fälligkeit erst nach Notarvertrag. Mehr zu den Schutzvorschriften im Ratgeber zur MaBV und Käuferschutz.
Über diesen Ratgeber: Informationen basieren auf §§ 656a–656d BGB, dem Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten (23.12.2020), IVD-Bundesverband-Statistiken und Marktdaten für München 2026. Stand: Februar 2026.
Wichtiger Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Bei strittigen Provisionsfragen wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Immobilienrecht. Die Ratgeber-Übersicht bietet weitere Themen rund um Immobilien in München.
