Aktualisiert: April 2026 | Lesezeit: 13 Minuten | Rechts-Expertise: FT Immobilien 24 | Basis: Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKModG), Betriebskostenverordnung, Verbraucherzentrale
1. Der Kabelanschluss ist in den Nebenkosten des Mieters bereits enthalten
Nein, seit 1. Juli 2024 nicht mehr! Das sogenannte Nebenkostenprivileg wurde abgeschafft. Vermieter dürfen Kabelgebühren nicht mehr über die Betriebskostenabrechnung
auf Mieter umlegen. In der Abrechnung 2024 dürfen Kabelkosten nur noch für Januar bis Juni 2024 erscheinen. Prüfen Sie Ihre Abrechnung genau – bei Überschreitung müssen Sie nicht
zahlen!
2. Wie viel kostet ein Kabelanschluss pro Monat?
8-13 € monatlich für einen Einzelvertrag. Über Sammelverträge (früher Nebenkosten) waren es oft nur 5-8 €. Die Preiserhöhung beträgt ca. 2-3 € pro Monat. Anbieter wie
Vodafone (TV Connect) oder PYUR (Basis TV) bieten Einzelverträge ab ca. 10 €/Monat an. Alternativen: DVB-T2 Antenne (kostenlos für ÖR), Streaming, Satellit.
3. Was ändert sich für Mieter beim Kabelfernsehen?
Volle Wahlfreiheit! Mieter müssen nicht mehr für einen ungenutzten Kabelanschluss zahlen. Wer Kabel-TV behalten will, muss einen eigenen Vertrag abschließen. Die
Nebenkostenvorauszahlung muss um die bisherigen Kabelkosten reduziert werden. Bei Inklusivmiete: Kündigung mit 1 Monat Frist möglich (nach 24 Monaten Mietdauer). Alternativen:
Streaming, Antenne, Satellit, IPTV.
4. Kann der Kabelanschluss über die Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden
Nein, seit 1.7.2024 verboten! Die Umlage über Nebenkosten ist nicht mehr zulässig (§ 2 Nr. 15 BetrKV geändert). Vermieter müssen Sammelverträge kündigen – Mieter
müssen nichts tun. Ausnahme Glasfaser: Bereitstellungsentgelt max. 60 €/Jahr für 5 Jahre (bei Neuverlegung) umlagefähig. Bürgergeld-Empfänger: Kabel wird nicht mehr über KdU bezahlt!
Berechnen Sie sofort, wie viel Sie durch den Wegfall des Nebenkostenprivilegs sparen – oder welche Alternative am günstigsten für Sie ist.
Fragen zu Nebenkosten, Mietrecht oder Immobilien?
Quelle: Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKModG), Betriebskostenverordnung (BetrKV), Bundesnetzagentur
| Zeitraum | Regelung | Umlage auf Mieter? | Typische Kosten/Monat |
|---|---|---|---|
| Bis 30.11.2021 | Nebenkostenprivileg aktiv | ✓ Ja (Pflicht!) | 5-8 € (Sammelvertrag) |
| 01.12.2021 - 30.06.2024 | Übergangsfrist (Altanlagen) | ⚠ Noch erlaubt | 5-8 € (Sammelvertrag) |
| Ab 01.07.2024 | Nebenkostenprivileg ABGESCHAFFT | ✗ Nein (verboten!) | 8-13 € (Einzelvertrag) |
| Betroffene Haushalte: ca. 12 Millionen in Deutschland (seit 1980er Jahren TV über Kabel in Miete) | |||
Was ist das Nebenkostenprivileg? Bis Juli 2024 durften Vermieter die Kabelgebühren über die Betriebskostenabrechnung auf alle Mieter umlegen – auch wenn diese den Kabelanschluss gar nicht nutzten. Geregelt war das in § 2 Nr. 15 der
Betriebskostenverordnung (BetrKV).
Warum wurde es abgeschafft? Viele Mieter nutzen heute Streaming, Internet-TV oder Satellit. Sie zahlten doppelt: einmal über Nebenkosten für Kabel, einmal für ihren
eigentlichen TV-Empfang. Die Abschaffung schafft Wahlfreiheit und beendet die Doppelbelastung.
Was müssen Mieter tun? Nichts! Die Kündigung des Sammelvertrags ist Sache des Vermieters. Wer weiter Kabel-TV möchte, muss selbst einen Einzelvertrag abschließen.
Alternativen prüfen: DVB-T2 Antenne (öffentlich-rechtliche kostenlos), Streaming, Satellit, IPTV.
Vorsicht Haustürgeschäfte! Unseriöse "Medienberater" versuchen, an der Haustür Verträge abzuschließen. Nichts unterschreiben! 14 Tage Widerrufsrecht bei Haustürverträgen.
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Kosten: Einmalig ca. 30-80 € für Antenne + Receiver. ARD, ZDF, Dritte Programme = kostenlos! Private Sender (RTL, ProSieben etc.) = ca. 7 €/Monat (freenet TV).
Vorteile: Keine monatlichen Kosten für ÖR-Sender, keine Vertragsbindung, einfache Installation (Zimmerantenne oft ausreichend).
Nachteile: Weniger Sender als Kabel, Empfang abhängig von Wohnlage, Private kostenpflichtig.
Kosten: Oft in Internet-Paketen enthalten (ab ca. 30-50 €/Monat inkl. Internet). Separate TV-Pakete ab ca. 5-10 €/Monat. Anbieter: MagentaTV (Telekom), Vodafone TV,
1&1 HD TV.
Vorteile: Viele Sender, HD-Qualität, Mediatheken, Timeshift, Aufnahmen, oft mit Streaming kombinierbar.
Nachteile: Erfordert schnelles Internet (mind. 16 Mbit/s für HD), Vertragsbindung, monatliche Kosten.
Kosten: Einmalig ca. 100-300 € für Schüssel + Receiver. Danach kostenlos (außer HD+ für Private = ca. 6 €/Monat).
Vorteile: Größte Sendervielfalt (über 400 frei empfangbar), keine monatlichen Kosten für ÖR, unabhängig von Internetleitung.
Nachteile: Installation erfordert Genehmigung (Vermieter/WEG), Schüssel an Fassade nötig, Wetterabhängig bei Sturm.
Kosten: Je nach Anbieter 5-18 €/Monat. Netflix ab 5 €, Amazon Prime 9 €, Disney+ ab 6 €, ARD/ZDF Mediatheken = kostenlos!
Vorteile: Flexibel, jederzeit kündbar, On-Demand (schauen wann Sie wollen), kein Live-TV nötig, mobile Nutzung.
Nachteile: Kein klassisches Live-TV (außer Zattoo, waipu.tv etc.), erfordert Internet, mehrere Abos können teuer werden.
Nebenkostenabrechnung 2024 prüfen: Kabelkosten dürfen nur für Jan-Juni 2024 enthalten sein. Bei Überschreitung: Widerspruch innerhalb 12 Monaten!
Vorauszahlung reduzieren: Ab Juli 2024 muss die Nebenkostenvorauszahlung um die bisherigen Kabelkosten sinken.
Eigenen Vertrag abschließen: Wer Kabel will, braucht jetzt Einzelvertrag. Vergleichen Sie Anbieter!
Alternativen prüfen: Streaming, Antenne, Satellit – oft günstiger und flexibler!
Sammelvertrag
kündigen: Sonderkündigungsrecht bis 30.06.2024 nutzen (falls nicht geschehen: Kosten selbst tragen!).
Keine Umlage mehr: Kabelkosten ab 01.07.2024 nicht mehr auf Mieter umlegbar – auch wenn Vertrag weiterläuft!
Vorauszahlung anpassen: Nebenkostenvorauszahlung um Kabelanteil reduzieren.
Alternative Glasfaser: Bereitstellungsentgelt max. 60 €/Jahr für 5 Jahre umlagefähig (bei Neuverlegung).
Inklusivmiete: Wenn Kabel in Grundmiete enthalten (nicht als Nebenkosten ausgewiesen): Miethöhe ändert sich nicht automatisch.
Aber: Kündigung mit 1 Monat Frist möglich nach 24 Monaten Mietdauer!
Bürgergeld-Empfänger: Kabel wird nicht mehr über "Kosten der Unterkunft" bezahlt – selbst zahlen oder Alternative wählen!
WEG-Beschluss nötig: Eigentümergemeinschaft muss über Kündigung abstimmen. Ohne Beschluss: Vertrag läuft weiter, aber nicht umlegbar!
Keine Umlage: Kabelgebühren dürfen ab 01.07.2024 NICHT mehr über Nebenkosten abgerechnet werden!
Keine Zwangsverträge: Mieter können nicht gezwungen werden, Kabelvertrag des Vermieters zu nutzen.
Keine Sperrdosen ohne Vertrag: Kabelanbieter dürfen Dose nur sperren, wenn Mieter keinen eigenen Vertrag hat.
Keine nachträgliche Abrechnung: Kabelkosten nach 30.06.2024 sind ungültig – nicht zahlen!
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Situation: Familie Müller zahlt bisher 7,50 €/Monat Kabelgebühren über die Nebenkosten. Sie nutzen den Kabelanschluss für TV.
Was passiert ab 01.07.2024: Vermieter kündigt Sammelvertrag. Nebenkostenvorauszahlung sinkt um 7,50 €. Familie Müller muss eigenen Kabelvertrag abschließen.
Kosten neu: Einzelvertrag Vodafone TV Connect = ca. 10 €/Monat. Mehrkosten: +2,50 €/Monat, aber dafür volle Wahlfreiheit!
Alternative: Wechsel zu Streaming (Netflix 5 € + ARD/ZDF Mediathek kostenlos) = Ersparnis: -2,50 €/Monat und flexibler!
Situation: Herr Schmidt schaut nur Netflix und Amazon Prime. Trotzdem zahlt er 8 €/Monat Kabelgebühren über Nebenkosten.
Was passiert ab 01.07.2024: Kabelumlage entfällt! Herr Schmidt spart 8 €/Monat = 96 €/Jahr Ersparnis!
Was er tun muss: Nichts! Vermieter kündigt Sammelvertrag. Nebenkostenvorauszahlung sinkt automatisch.
Ergebnis: Endlich keine Doppelbelastung mehr! Streaming + keine Kabelkosten = günstiger und flexibler.
Situation: Frau Weber bezieht Bürgergeld. Bisher wurden die Kabelkosten (6,50 €/Monat) über "Kosten der Unterkunft" (KdU) vom Jobcenter bezahlt.
Was passiert ab 01.07.2024: Kabel ist nicht mehr Teil der Nebenkosten → Jobcenter zahlt nicht mehr dafür!
Was sie tun kann: Option A: Eigenen Kabelvertrag abschließen (selbst zahlen = 10 €/Monat). Option B: Wechsel zu kostenloser Alternative!
Empfehlung: DVB-T2 Antenne (einmalig ca. 40 €) für ARD, ZDF, Dritte = dauerhaft kostenlos! Oder: ARD/ZDF Mediatheken über Internet = ebenfalls kostenlos.
1. Seit 01.07.2024: Kabelgebühren dürfen NICHT mehr über Nebenkosten auf Mieter umgelegt werden.
2. Betriebskostenabrechnung 2024: Kabelkosten nur für Januar-Juni 2024 zulässig. Prüfen
und ggf. widersprechen!
3. Kabel behalten? Eigenen Einzelvertrag abschließen (ca. 8-13 €/Monat). Anbieter vergleichen!
4. Alternativen nutzen: DVB-T2 (kostenlos für ÖR), Streaming, Satellit, IPTV – oft günstiger und flexibler!
5. Glasfaser-Ausnahme: Bereitstellungsentgelt max. 60 €/Jahr für 5 Jahre weiterhin umlagefähig.
Über diesen Ratgeber: Informationen basieren auf dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKModG), der Betriebskostenverordnung (BetrKV), Informationen der Bundesnetzagentur, des Deutschen Mieterbundes und der Verbraucherzentralen. Stand: März 2026.
Wichtiger Hinweis: Dieser Ratgeber dient nur zur allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, Mieterverein oder die Verbraucherzentrale.
Quellen: Bundesnetzagentur, Deutscher Mieterbund, Verbraucherzentrale, Telekommunikationsgesetz (TKG), Betriebskostenverordnung (BetrKV), Haufe Immobilien. Ratgeber erstellt von FT Immobilien 24, März 2026.
