Was ändert sich 2025 an der Grundsteuer?
Ab dem 1. Januar 2025 gilt eine komplett neue Bemessungsgrundlage für alle 36 Millionen Grundstücke in Deutschland. Die veralteten Einheitswerte von 1935/1964 werden durch neue Grundsteuerwerte ersetzt. Jedes Bundesland kann ein eigenes Berechnungsmodell wählen – Bayern nutzt das besonders einfache Flächenmodell.
Ist die neue Grundsteuer höher als die alte?
Das hängt vom Bundesland und der Lage ab. In München sinkt die Grundsteuer drastisch – oft um 90–98 % dank des bayerischen Flächenmodells. In Hamburg, Köln oder Düsseldorf steigt sie dagegen teils um 50–200 %, da wertbasierte Modelle teure Lagen stärker belasten.
Wie berechne ich die neue Grundsteuer 2025?
Die Formel lautet: Grundsteuerwert × Steuermesszahl (0,31 ‰) × Hebesatz der Kommune. In Bayern ergibt sich der Grundsteuerwert aus Grundstücksfläche × 0,04 €/m² plus Wohnfläche × 0,50 €/m². Münchens Hebesatz beträgt aktuell stabile 535 %. Bodenrichtwerte und Immobilienpreise spielen im bayerischen Flächenmodell keine Rolle.
Ist die neue Grundsteuer ab 2025 verfassungswidrig?
Mehrere Musterklagen laufen derzeit gegen die Landesmodelle in Hamburg und Nordrhein-Westfalen. Kritiker bemängeln die stark ungleiche Belastung je nach Bundesland und Berechnungsmodell. Endgültige Urteile des Bundesverfassungsgerichts stehen noch aus. Eigentümer können vorsorglich Einspruch einlegen und ein Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung beantragen.
Für wen gilt die neue Grundsteuer?
Die Reform betrifft alle Grundstückseigentümer in Deutschland – ob Eigennutzer, Vermieter, Kapitalanleger oder Unternehmen. Auch Mieter sind indirekt betroffen, da die Grundsteuer als Betriebskosten über die Nebenkostenabrechnung voll umlagefähig ist. Steuerbefreiungen gelten nur für gemeinnützige Einrichtungen, Kirchen und denkmalgeschützte Immobilien.
Was ändert sich 2025 für Hausbesitzer?
Hausbesitzer erhalten ab 2025 neue Grundsteuerbescheide von ihrer Kommune mit der tatsächlichen Zahlungsaufforderung. In München profitieren Eigentümer vom Flächenmodell mit extremer steuerlicher Entlastung. In anderen Bundesländern wie Hamburg oder NRW können deutliche Mehrbelastungen entstehen. Alle Bescheide sollten innerhalb der einmonatigen Einspruchsfrist sorgfältig geprüft werden.
Am 1. Januar 2025 tritt die größte Grundsteuerreform seit der Nachkriegszeit in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 die bisherige Bemessungsgrundlage für verfassungswidrig erklärt, da sie auf völlig veralteten Einheitswerten aus den Jahren 1935 (Ost) und 1964 (West) basierte. Die Reform betrifft alle 36 Millionen Grundstücke in Deutschland und hat direkte Auswirkungen auf Eigentümer, Mieter und Kaufinteressenten.
Die Reform ist aufkommensneutral konzipiert – insgesamt soll nicht mehr Grundsteuer eingenommen werden als bisher. In der Praxis bedeutet dies jedoch: Manche Eigentümer zahlen deutlich mehr, andere deutlich weniger. Besonders betroffen sind attraktive Lagen in Großstädten wie München, Hamburg, Frankfurt und Berlin, wo die Grundsteuer teils um 50-200% steigen kann.
Die Reform gibt den Bundesländern die Möglichkeit, vom Bundesmodell abzuweichen. Aktuell nutzen Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Saarland eigene Modelle. Die übrigen Länder wenden das Bundesmodell an. Entscheidend sind drei Faktoren: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz.
| Modell | Anwendende Länder | Berechnungsgrundlage | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Bundesmodell | Berlin, Brandenburg, Bremen, MV, NRW, RP, Sachsen, Sachsen-Anhalt, SH, Thüringen | Grundsteuerwert basiert auf: Bodenrichtwert, Gebäudewert (Ertragswert/Sachwert), Grundstücksfläche, Alter | Komplexe Berechnung, stark lageabhängig, begünstigt Mietskasernen gegenüber EFH |
| Flächenmodell Bayern | Bayern | Reine Flächenberechnung: Grundstücksfläche + Wohnfläche, keine Wertermittlung | Einfachste Berechnung, lageunabhängig, begünstigt Toplagen wie München-Bogenhausen |
| Bodenwertmodell Baden-Württemberg | Baden-Württemberg | Bodenrichtwert × Grundstücksfläche, Gebäudewert spielt keine Rolle | Mittelweg zwischen Bundes- und Flächenmodell, bevorzugt bebaute Grundstücke |
| Wohnlagenmodell Hamburg | Hamburg | Nettokaltmiete × Wohnfläche, mit Zu- und Abschlägen je nach Lage | Stark mietpreisabhängig, benachteiligt hochpreisige Wohnlagen |
| Flächen-Faktor-Modell Hessen | Hessen | Grundstücks- und Gebäudefläche × Lagefaktor (1,0 = Durchschnitt) | Ähnlich Bayern, aber mit Lagekomponente, moderater als Bundesmodell |
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Schritt 1: Grundsteuerwert ermitteln
Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem jeweiligen Landesmodell. In Bayern z.B.: Grundstücksfläche (500 m²) × 0,04 €/m² + Wohnfläche (150 m²) × 0,50 €/m² = 20 € + 75 € = 95 €.
Schritt 2: Steuermesszahl anwenden
Der Grundsteuerwert wird mit der Steuermesszahl multipliziert. Diese beträgt für Wohngrundstücke bundesweit einheitlich 0,31 Promille (= 0,00031). Beispiel: 95 € × 0,00031 =
0,02945 € (Grundsteuermessbetrag).
Schritt 3: Hebesatz der Kommune multiplizieren
Die Kommune multipliziert den Messbetrag mit ihrem Hebesatz. In München beträgt dieser voraussichtlich 535%. Beispiel: 0,02945 € × 535 = 15,75 € jährliche Grundsteuer.
Das bayerische Flächenmodell ignoriert Bodenrichtwerte komplett. Eine 100 m² Wohnung in München-Bogenhausen (Bodenrichtwert 4.000 €/m²) zahlt dieselbe Grundsteuer wie eine identische Wohnung in Passau (Bodenrichtwert 300 €/m²). Dies macht München im Vergleich zu anderen Toplagen in Deutschland (Hamburg, Frankfurt, Stuttgart) deutlich attraktiver für Käufer.
Der Hebesatz ist der entscheidende Hebel der Kommunen zur Steuerung ihrer Einnahmen. Er wird lokal festgelegt und kann jährlich angepasst werden. Die Spreizung zwischen günstigen und teuren Städten ist enorm: Von unter 300% in ländlichen Regionen bis über 900% in verschuldeten Großstädten.
| Stadt | Hebesatz alt (bis 2024) | Hebesatz neu (ab 2025) | Veränderung | Berechnungsmodell |
|---|---|---|---|---|
| München | 535% | 535% | ±0% (stabil) | Flächenmodell Bayern |
| Berlin | 810% | 825% | +1,9% | Bundesmodell |
| Hamburg | 540% | 975% | +80,6% | Wohnlagenmodell |
| Frankfurt/Main | 500% | 500% | ±0% | Flächen-Faktor Hessen |
| Köln | 470% | 655% | +39,4% | Bundesmodell |
| Stuttgart | 420% | 420% | ±0% | Bodenwertmodell BW |
| Düsseldorf | 440% | 610% | +38,6% | Bundesmodell |
| Leipzig | 650% | 650% | ±0% | Bundesmodell |
| Dresden | 635% | 650% | +2,4% | Bundesmodell |
| Nürnberg | 580% | 580% | ±0% | Flächenmodell Bayern |
München behält seinen Hebesatz bei 535% und profitiert vom lageunabhängigen Flächenmodell. Hamburg verdoppelt faktisch die Grundsteuer durch Hebesatzerhöhung auf 975%. Düsseldorf und Köln erhöhen um ca. 40%. Stuttgart und Frankfurt halten den Hebesatz stabil, haben aber wertbasierte Modelle, die Toplagen stärker belasten.
Die Grundsteuer-Reform beeinflusst Kaufentscheidungen auf mehreren Ebenen: Erstens als laufende Kostenposition, die in die Renditeberechnung einfließt. Zweitens als Umlagefähigkeit bei vermieteten Objekten. Drittens als Vergleichskriterium zwischen verschiedenen Standorten und Bundesländern. Viertens als Verkaufsargument oder -hindernis.
| Immobilientyp | München (Flächenmodell) | Hamburg (Wohnlagenmodell) | Berlin (Bundesmodell) |
|---|---|---|---|
| ETW Toplage (80 m²) | Vorteil: Keine Mehrbelastung trotz hohem Bodenwert. Grundsteuer: ca. 250-350 €/Jahr | Nachteil: Deutliche Mehrbelastung durch hohe Mieten. Grundsteuer: ca. 800-1.200 €/Jahr (+150-200%) | Moderat: Erhöhung durch hohen Bodenrichtwert. Grundsteuer: ca. 450-650 €/Jahr (+30-80%) |
| EFH Speckgürtel (150 m², 600 m² Grund) | Vorteil: Flächenberechnung bevorzugt große Grundstücke. Grundsteuer: ca. 450-600 €/Jahr | Moderat: Mietpreisorientierung weniger relevant. Grundsteuer: ca. 600-900 €/Jahr (+20-50%) | Vorteil: Niedrigere Bodenrichtwerte im Umland. Grundsteuer: ca. 350-550 €/Jahr (-10 bis +20%) |
| Mehrfamilienhaus (10 WE) | Vorteil: Beste Rechnung für Bestandshalter in Toplagen. Grundsteuer: ca. 2.500-4.000 €/Jahr | Nachteil: Hohe Mieten führen zu hoher Steuer. Grundsteuer: ca. 8.000-15.000 €/Jahr (+100-250%) | Moderat: Ertragswertverfahren bevorzugt Mietshäuser. Grundsteuer: ca. 4.500-7.500 €/Jahr (+30-100%) |
| Gewerbegrundstück | Vorteil: Lageunabhängig, niedrige Flächenfaktoren. Grundsteuer B ca. 30-50% unter Bundesmodell | Nachteil: Hohe Gewerbemieten = hohe Steuer. Grundsteuer B ca. 50-150% über Bayern | Moderat: Sachwertverfahren führt zu mittleren Werten. Grundsteuer B ca. 20-40% über Bayern |
Ökonomen gehen davon aus, dass dauerhafte Steuermehrbelastungen zu 10-15% niedrigeren Kaufpreisen kapitalisiert werden. Eine jährliche Mehrbelastung von 1.000 € entspricht bei 4% Diskontierungszinssatz einem Wertverlust von ca. 25.000 €. In der Praxis zeigt sich:
Für Käufer wird München im deutschlandweiten Vergleich durch die Grundsteuer-Reform attraktiver. Eine 100 m² Wohnung in Bogenhausen zahlt ca. 300-400 € Grundsteuer jährlich, während eine vergleichbare Wohnung in Hamburg-Eppendorf mit 1.000-1.500 € belastet wird. Dieser Unterschied von 700-1.100 € jährlich kapitalisiert sich zu einem Preisvorteil von 17.500-27.500 € (bei 4% Diskontierung).
Eigentümer haben zwischen Juli 2022 und Januar 2023 eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt abgeben müssen. Daraus wurde der neue Grundsteuerwert ermittelt. Der Bescheid über den Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag wurde 2023/2024 zugestellt. Auf Basis dieser Werte berechnen die Kommunen ab 2025 die neue Grundsteuer.
| Faktor | Wert/Formel | Erläuterung |
|---|---|---|
| Grundstücksfläche | Fläche in m² × 0,04 €/m² | Aus Grundbuch/Kataster, bei 500 m² = 20 € |
| Wohnfläche/Nutzfläche | Fläche in m² × 0,50 €/m² | Aus Bauunterlagen, bei 120 m² = 60 € |
| Äquivalenzzahl | Summe = Grundsteuerwert | 20 € + 60 € = 80 € Grundsteuerwert |
| Steuermesszahl | 0,31 Promille (0,00031) | 80 € × 0,00031 = 0,0248 € Messbetrag |
| Hebesatz München | 535% | 0,0248 € × 535 = 13,27 € Grundsteuer/Jahr |
Faustregel für München: Grundsteuer/Jahr ≈ (Grundstücksfläche × 0,07 €) + (Wohnfläche × 0,88 €). Beispiel 120 m² Wohnung auf 500 m² Grundstück: (500 × 0,07) + (120 × 0,88) = 35 € + 105,60 € ≈ 141 € pro Jahr bzw. 11,75 € pro Monat.
Objektdaten:
• Wohnfläche: 85 m² | Anteiliger Grundstücksanteil: 42 m² (8,5% MEA von 500 m²) | Baujahr: 1985 | Bodenrichtwert 4.200 €/m²
Berechnung Flächenmodell Bayern:
Grundstücksfläche: 42 m² × 0,04 €/m² = 1,68 € | Wohnfläche: 85 m² × 0,50 €/m² = 42,50 €
Äquivalenzzahl: 1,68 € + 42,50 € = 44,18 €
Messbetrag: 44,18 € × 0,00031 = 0,0137 € | Grundsteuer 2025: 0,0137 € × 535 = 7,33 € pro Jahr (0,61 €/Monat)
Alte Grundsteuer (bis 2024): Ca. 150-200 €/Jahr → Ersparnis: ca. 143-193 € jährlich (-95%)
Vergleich Hamburg: Ca. 1.200-1.500 €/Jahr → 200x teurer als München!
Objektdaten:
• Wohnfläche: 145 m² | Grundstücksfläche: 580 m² | Baujahr: 2010 | Bodenrichtwert 850 €/m²
Berechnung Flächenmodell Bayern:
Grundstücksfläche: 580 m² × 0,04 €/m² = 23,20 € | Wohnfläche: 145 m² × 0,50 €/m² = 72,50 €
Äquivalenzzahl: 23,20 € + 72,50 € = 95,70 €
Messbetrag: 95,70 € × 0,00031 = 0,0297 € | Grundsteuer 2025: 0,0297 € × 535 = 15,88 € pro Jahr (1,32 €/Monat)
Alte Grundsteuer: Ca. 380-450 €/Jahr → Ersparnis: ca. 365-435 € jährlich (-96%)
Vergleich Düsseldorf (Bundesmodell): Ca. 650-850 €/Jahr → 40-50x teurer als Bayern
Objektdaten:
• 8 WE à 75 m² = 600 m² Gesamtwohnfläche | Grundstück: 420 m² | Baujahr: 1978 | Bodenrichtwert 5.500 €/m²
Berechnung Flächenmodell Bayern:
Grundstücksfläche: 420 m² × 0,04 €/m² = 16,80 € | Wohnfläche: 600 m² × 0,50 €/m² = 300,00 €
Äquivalenzzahl: 16,80 € + 300,00 € = 316,80 €
Messbetrag: 316,80 € × 0,00031 = 0,0982 € | Grundsteuer 2025: 0,0982 € × 535 = 52,54 € pro Jahr (6,57 € je WE / 0,55 €/Monat)
Alte Grundsteuer: Ca. 2.800-3.400 €/Jahr → Ersparnis: ca. 2.750-3.350 € jährlich (-98%!)
Rendite-Effekt: Ersparnis 3.000 € = +0,15% Nettorendite (bei 2 Mio. € Kaufpreis)
Vergleich Berlin: Ca. 4.500-6.500 €/Jahr (100x mehr als München!)
München wird durch das Flächenmodell zum Grundsteuer-Paradies für Kapitalanleger. Besonders Bestandsimmobilien in Toplagen profitieren enorm. Ein Mehrfamilienhaus in Bogenhausen, das bei wertbasierten Modellen 15.000-25.000 € Grundsteuer zahlen würde, kommt in München mit 100-200 € davon. Dies verbessert die Nettorendite um 0,5-1,5 Prozentpunkte.
Die Grundsteuer ist auf Mieter voll umlagefähig gemäß § 2 Nr. 1 Betriebskostenverordnung (BetrKV). Sie gehört zu den "warmen" Betriebskosten und muss in der jährlichen Nebenkostenabrechnung ausgewiesen werden. Für Vermieter bedeutet die Reform: Anpassung der Vorauszahlungen und transparente Kommunikation mit Mietern.
| Umlageschlüssel | Rechtliche Grundlage | Praxis-Anwendung |
|---|---|---|
| Nach Wohnfläche | Standard-Umlageschlüssel, wenn nichts anderes vereinbart | Am häufigsten, sachgerecht bei homogenen Wohnungen |
| Nach Verbrauch | Nicht zulässig | Grundsteuer ist keine verbrauchsabhängige Kostenart |
| Nach Mieteinheiten | Nur mit ausdrücklicher Vereinbarung | Selten, ungerecht bei unterschiedlich großen Wohnungen |
| Individueller Schlüssel | Möglich, muss im Mietvertrag stehen | Z.B. 70% nach Fläche, 30% nach Einheiten |
An alle Mieter – Anpassung der Nebenkostenvorauszahlung ab 2025
"Sehr geehrte Mieterin, sehr geehrter Mieter,
zum 1. Januar 2025 tritt die Reform der Grundsteuer in Kraft. Für unser Gebäude bedeutet dies:
Ihre monatliche Nebenkostenvorauszahlung reduziert sich daher ab 01.01.2025 um 17,54 € von 185 € auf 167,46 €.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift Vermieter]"
Die Anpassung der Vorauszahlung ist kein einseitiges Erhöhungsrecht. Bei sinkender Grundsteuer müssen Sie die Vorauszahlung reduzieren, bei steigender können Sie erhöhen – aber nur im Rahmen der tatsächlichen Kostensteigerung. In München profitieren Mieter von dramatisch sinkenden Grundsteuerkosten – kommunizieren Sie dies positiv!
Gegen die Grundsteuerbescheide können Sie auf drei Ebenen vorgehen: Gegen den Grundsteuerwertbescheid (Finanzamt), gegen den Grundsteuermessbescheid (Finanzamt) und gegen den Grundsteuerbescheid der Kommune. Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des jeweiligen Bescheids. Ein Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung – Sie müssen zunächst weiterzahlen.
| Einspruchsgrund | Bescheid-Ebene | Erfolgsaussicht & Hinweise |
|---|---|---|
| Falsche Grundstücksfläche | Grundsteuerwert (Finanzamt) | Hoch – Leicht nachweisbar mit Grundbuch/Kataster |
| Falsche Wohn-/Nutzfläche | Grundsteuerwert (Finanzamt) | Hoch – Mit Bauunterlagen/WoFlV belegbar |
| Falsches Landesmodell | Grundsteuerwert (Finanzamt) | Sehr hoch – Systemfehler bei grenznahen Grundstücken |
| Rechenfehler Steuermesszahl | Grundsteuermessbetrag (Finanzamt) | Mittel – Rundungsfehler kommen vor |
| Falscher Hebesatz | Grundsteuerbescheid (Kommune) | Niedrig – Nur bei formalen Fehlern erfolgreich |
| Verfassungsbeschwerde Modell | Alle Ebenen | Unklar – Musterklagen laufen. Vorläufigkeitsvermerk beantragen |
Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid
"An das Finanzamt [Zuständiges FA]
[Adresse]
Einspruch gegen Bescheid über den Grundsteuerwert
Aktenzeichen: [Aktenzeichen aus Bescheid]
Grundstück: [Adresse], Gemarkung [Name], Flurstück [Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den Bescheid über den Grundsteuerwert vom [Datum] lege ich hiermit fristgerecht Einspruch ein.
Begründung: Die im Bescheid zugrunde gelegte Wohnfläche von 120 m² ist unzutreffend. Tatsächlich beträgt die Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung (WoFlV) nur 105 m². Der
Kellerraum mit 15 m² wurde fälschlicherweise zur Wohnfläche gezählt, obwohl die lichte Höhe nur 1,85 m beträgt und dieser gemäß § 4 Abs. 4 WoFlV nicht anzurechnen ist.
Anlagen: Grundriss mit Bemaßung, Wohnflächenberechnung nach WoFlV, Lichtbilddokumentation
Ich beantrage, den Grundsteuerwert auf Basis der korrekten Wohnfläche von 105 m² neu zu berechnen.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift, Name, Anschrift]"
In München (Bayern) lohnen sich Einsprüche wegen der niedrigen absoluten Beträge meist nur bei großen Abweichungen. In Hamburg oder NRW kann schon 10 m² Flächenkorrektur 50-150 € Ersparnis bringen. Einspruch kostet nichts und wahrt Ihre Rechte.
Die Berechnung erfolgt in drei Schritten: (1) Grundsteuerwert wird vom Finanzamt ermittelt (nach Landes-Modell), (2) Steuermesszahl von 0,31 Promille wird angewendet, (3) Hebesatz der Kommune wird multipliziert. In Bayern (Flächenmodell) wird nur die Grund- und Wohnfläche bewertet, nicht der Bodenwert.
Bayern nutzt das Flächenmodell, das ausschließlich Grundstücks- und Wohnfläche berücksichtigt – ohne Bodenrichtwerte oder Immobilienwerte. Eine 100 m² Wohnung in München-Bogenhausen zahlt dieselbe Grundsteuer wie in Passau. Hamburg, Berlin und NRW verwenden wertbasierte Modelle, bei denen teure Lagen deutlich höher besteuert werden.
Ja, alle 36 Millionen Grundstückseigentümer erhalten neue Bescheide. Zunächst kam 2023/2024 der Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt. Ab 2025 verschicken die Kommunen den eigentlichen Grundsteuerbescheid mit der Zahlungsaufforderung.
Ja, vollständig. Die Grundsteuer ist gemäß § 2 Nr. 1 Betriebskostenverordnung (BetrKV) umlagefähig. Sie wird üblicherweise nach Wohnfläche umgelegt. Vermieter müssen bei Änderungen die Vorauszahlungen anpassen und in der Jahresabrechnung transparent ausweisen.
Käufer sollten die neuen Grundsteuerbescheide vom Verkäufer anfordern. In München wird der Kauf attraktiver durch extrem niedrige Grundsteuer (oft 90-98% unter Bundesdurchschnitt). In Hamburg, Köln, Düsseldorf wird's teurer – hier kapitalisieren sich Mehrkosten zu 10-15% niedrigeren Kaufpreisen.
In München: Gigantische Entlastung! MFH zahlen oft 95-98% weniger als bisher. Ein 10-Parteien-Haus in Schwabing spart ca. 3.000-5.000 € jährlich. In Hamburg/NRW: Deutliche Mehrbelastung durch hohe Mieten bzw. Bodenrichtwerte. München wird zum Hotspot für Bestandsinvestoren.
Häufigste Fehler: (1) Falsche Flächen – Grundstück oder Wohnfläche zu hoch angesetzt. (2) Kellerräume mitgezählt – Räume unter 2m Höhe dürfen nicht zur Wohnfläche zählen (§ 4 WoFlV). (3) Falsches Landesmodell – bei grenznahen Grundstücken. (4) Rechenfehler bei Multiplikation.
In München: Meist nein – die Beträge sind so niedrig, dass der Aufwand den Nutzen übersteigt. In Hamburg/NRW: Definitiv ja – schon 10 m² Flächenkorrektur können 50-150 € Ersparnis bringen. Einspruch kostet nichts und wahrt Ihre Rechte.
Grundsteuer A: Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke. Grundsteuer B: Bebaute und bebaubare Grundstücke – alle Wohn- und Gewerbeimmobilien. Grundsteuer C: Neu seit 2025, für unbebaute, baureife Grundstücke mit erhöhten Hebesätzen gegen Bauland-Spekulation. In München noch nicht eingeführt.
Ja, jederzeit. Hebesätze werden jährlich durch Gemeinde- oder Stadtrat beschlossen. Viele Kommunen planen nach 2025 weitere Erhöhungen. München hat Stabilität signalisiert (535% bleiben), Hamburg bereits auf 975% erhöht. Hoch verschuldete Kommunen werden Hebesätze eher anheben.
Jeder Wohnungseigentümer erhält einen individuellen Grundsteuerbescheid. Die Grundsteuer wird nach Miteigentumsanteil (MEA) aufgeteilt. Bei vermieteten WEG-Wohnungen wird sie über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt. Der WEG-Verwalter kümmert sich nicht um die Grundsteuer – das ist Sache jedes Eigentümers.
Die Grundsteuer ist zum 1. Januar fällig – der Eigentümer an diesem Stichtag zahlt die Jahressteuer. Im Kaufvertrag wird üblicherweise eine tagegenaue Abrechnung vereinbart. Ohne Vereinbarung bleibt der Verkäufer zur Zahlung verpflichtet – also unbedingt regeln!
Befreiungen: Denkmalgeschützte Immobilien, gemeinnützige Einrichtungen, Sozialwohnungen, öffentliche Grundstücke. Keine Ermäßigung für Rentner, Familien oder niedriges Einkommen – die Grundsteuer ist objektbezogen, nicht personenbezogen.
Experten rechnen mit schleichenden Erhöhungen durch Hebesatz-Anpassungen. Kommunen mit Haushaltslöchern werden Hebesätze alle 2-3 Jahre anheben. München signalisiert Stabilität – Erhöhungen unwahrscheinlich. Käufer sollten 20-30% Puffer für künftige Erhöhungen einkalkulieren.
München profitiert dreifach: (1) Flächenmodell ignoriert Toplagen – eine Wohnung in Bogenhausen zahlt wie eine in Freimann. (2) Stabiler Hebesatz – keine Erhöhung geplant. (3) Extremer Kostenvorteil – Grundsteuer liegt 80-95% unter anderen Großstädten. Dies macht München zur attraktivsten Metropole für Bestandsinvestoren.
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Leitfaden dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, jedoch können sich Gesetze, Hebesätze und Rechtsprechung ändern. Stand: November 2025.
Quellen: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Bayerisches Landesamt für Steuern, Gutachterausschüsse München, Statistisches Bundesamt.
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