Aktualisiert: März 2026 | Expertise: Erben & Schenken München – FT Immobilien 24 | Lesezeit: ca. 8 Minuten
1. Wer zahlt das Pflegeheim, wenn ein Haus vorhanden ist?
Zunächst werden Rente, Pflegeversicherung und Ersparnisse der pflegebedürftigen Person herangezogen. Reicht das nicht aus, prüft das Sozialamt, ob verwertbares
Vermögen vorhanden ist – dazu kann auch das Haus zählen. Kinder müssen erst ab einem Jahresbruttoeinkommen über 100.000 € Elternunterhalt zahlen.
2. Mutter im Pflegeheim was passiert mit dem Haus?
Ein Verkauf kann verlangt werden, wenn das Haus leer steht und keine Schonvermögen-Ausnahme greift. Geschützt ist das Haus, wenn der Ehepartner, minderjährige
Kinder, behinderte Angehörige oder pflegende Familienmitglieder darin wohnen. Alternativ kann das Haus vermietet oder als Sicherheit für ein Darlehen genutzt werden.
3. Was passiert mit dem Wohnrecht, wenn die Mutter im Pflegeheim ist?
Ein eingetragenes Wohnrecht bleibt bestehen, auch wenn die Mutter ins Heim zieht – es kann aber meist nicht zu Geld gemacht werden. Bei einem
Nießbrauch hingegen darf das Haus vermietet werden; die Mieteinnahmen müssen dann vorrangig für die Heimkosten verwendet werden.
4. Wie schütze ich meine Immobilie vor dem Sozialamt im Pflegefall?
Frühzeitige Übertragung (mindestens 10 Jahre vor Pflegefall), Eintragung von Wohnrecht oder Nießbrauch, und Nutzung durch Angehörige sind mögliche Strategien.
Achtung: Schenkungen innerhalb der 10-Jahres-Frist können vom Sozialamt zurückgefordert werden. Lassen Sie sich rechtzeitig beraten!
5. Muss ich mein Haus verkaufen, wenn meine Frau ins Pflegeheim muss?
Nein – das Haus ist geschützt! Solange Sie als Ehepartner weiterhin darin wohnen, gilt es als Schonvermögen (§ 90 SGB XII) und darf vom Sozialamt
nicht zur Deckung der Pflegekosten verwertet werden. Ein Verkauf kann nicht erzwungen werden.
📑 Inhaltsverzeichnis
Professionelle Bewertung für die richtige Entscheidung im Pflegefall – 20 Jahre Erfahrung
Berechnen Sie die Finanzierungslücke und prüfen Sie, ob das Haus als Schonvermögen gilt
Monatliche Finanzierungslücke
nach Abzug von Rente + Pflegekasse
Jährliche Lücke
15.432 €
Ersparnisse reichen für
4 Monate
Da der Ehepartner weiterhin im Haus wohnt, gilt es als Schonvermögen und muss nicht verkauft werden.
Mit einem Jahreseinkommen unter 100.000 € müssen die Kinder keinen Elternunterhalt zahlen.
⚠️ Dies ist eine Schätzung. Die tatsächlichen Beträge können abweichen. Lassen Sie sich individuell beraten.
Wann darf das Sozialamt auf die Immobilie zugreifen, wann gilt das Haus als Schonvermögen und wie schützt die 10-Jahres-Frist das Familienerbe? Franco Tortorici erklärt es in 7 Minuten.
Ein Pflegeheimplatz kostet in Deutschland durchschnittlich 2.500–4.500 € monatlich. Die Pflegeversicherung übernimmt je nach Pflegegrad einen festen Zuschuss, der Rest muss selbst getragen werden. Wer über Immobilienvermögen verfügt, sollte die kostenlose Immobilienbewertung nutzen, um den Verkehrswert realistisch einzuschätzen. Die Finanzierung erfolgt in dieser Reihenfolge:
💡 Gut zu wissen: Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (2020) werden Kinder erst ab einem Jahresbruttoeinkommen über 100.000 € zum Elternunterhalt herangezogen. Das selbstgenutzte Eigenheim der Kinder bleibt dabei geschützt. Aktuelle Informationen zu Immobiliensteuer und Abschreibung finden Sie in unserem Ratgeber.
Nicht jedes Haus muss für die Pflegekosten verkauft werden. Das Sozialgesetzbuch (SGB XII) definiert bestimmte Ausnahmen, bei denen die Immobilie als Schonvermögen gilt. Wer ein Haus in München besitzt, ist aufgrund der hohen Verkehrswerte besonders betroffen:
Reichen Rente und Ersparnisse nicht aus und greift keine Schonvermögen-Ausnahme, kann das Sozialamt die Verwertung der Immobilie verlangen. Das bedeutet nicht zwingend einen Verkauf – auch eine Vermietung ist eine Option:
| Option | Beschreibung | Vorteil |
|---|---|---|
| Vermietung | Mieteinnahmen fließen in die Pflegekosten | Haus bleibt im Familienbesitz |
| Darlehen vom Sozialamt | Sozialamt übernimmt Kosten, sichert sich durch Grundschuld ab | Kein Notverkauf unter Zeitdruck |
| Teilverkauf | Anteil des Hauses wird verkauft, Wohnrecht bleibt | Sofortige Liquidität, teilweiser Erhalt |
| Leibrente | Haus wird gegen monatliche Rente übertragen | Regelmäßiges Einkommen für Pflegekosten |
| Verkauf | Vollständiger Verkauf über professionellen Makler | Höchste Liquidität, keine laufenden Kosten |
⚠️ Achtung Notverkauf: Unter Zeitdruck verkaufte Immobilien erzielen oft 10–20 % weniger als der Marktwert. Eine professionelle Hausbewertung schützt vor Verlusten. Beachten Sie auch die anfallenden Kaufnebenkosten bei einem Verkauf.
Wurde das Haus bereits an die Kinder übertragen, besteht oft ein eingetragenes Wohnrecht oder Nießbrauch. Was passiert damit, wenn die Mutter ins Pflegeheim zieht? Details zur Übertragung und Auszahlung finden Sie in unserem Ratgeber Haus überschreiben & Geschwister auszahlen.
Wurde das Haus innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Sozialhilfeantrag an die Kinder verschenkt, kann das Sozialamt die Schenkung wegen „Verarmung des Schenkers" zurückfordern (§ 528 BGB). Achten Sie auf Rechtssicherheit bei der Vertragsgestaltung. Das bedeutet:
💡 Tipp: Planen Sie eine Übertragung frühzeitig – idealerweise mehr als 10 Jahre vor einem möglichen Pflegefall. Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Erbrecht oder Sozialrecht beraten.
Es gibt verschiedene legale Strategien, um das Familienhaus zu schützen und das Vermögen zu retten. Bei einer Übertragung ist ein Notartermin zwingend erforderlich:
Nutzen Sie die aktuelle Münchner Immobilienmarkt-Analyse 2026, um den Wert Ihrer Immobilie realistisch einzuschätzen. Für die Finanzierung einer Auszahlung an Geschwister kann eine Baufinanzierung in Frage kommen. Informieren Sie sich auch über Änderungen für Immobilieneigentümer 2026, die Ihre Strategie beeinflussen können.
Weiterführende Ratgeber
Von 10-Jahres-Frist über Wohnrecht bis zum Hausverkauf im Erbfall: Im Ratgeber-Hub finden Sie alle Themen rund um Immobilienübertragung, Pflegefall und Erbschaft in München, praxisnah erklärt.
Jetzt Ratgeber finden → 100 % kostenlos · keine AnmeldungEine Zwangsversteigerung ist das letzte Mittel und kommt nur selten vor. Das Sozialamt bevorzugt in der Regel andere Lösungen wie Vermietung, Darlehen gegen Grundschuld oder einen freiwilligen Verkauf. Zudem muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.
Es gibt keine bundeseinheitliche Grenze. Als Richtwert gelten für Alleinstehende ca. 80–90 m² Wohnfläche, für Paare ca. 100–120 m². Entscheidend sind Größe, Wert und der regionale Immobilienmarkt. Ein Einfamilienhaus in einer Kleinstadt wird anders bewertet als eine Villa in München.
Nur wenn Ihr Jahresbruttoeinkommen über 100.000 € liegt (Angehörigen-Entlastungsgesetz). Darunter werden Sie nicht zum Elternunterhalt herangezogen. Ihr eigenes selbstgenutztes Wohneigentum bleibt in jedem Fall geschützt.
Hat das Sozialamt ein Darlehen mit Grundschuld gewährt, wird dieses aus dem Nachlass zurückgefordert. Wurde das Haus nicht verkauft, fällt es in die Erbmasse. Die Erben müssen dann entscheiden, ob sie das Darlehen ablösen oder das Haus verkaufen.
Nein, das ist nicht ratsam. Eine Übertragung kurz vor oder nach Eintritt des Pflegefalls kann als sittenwidrig oder als Vermögensverschiebung gewertet werden. Das Sozialamt kann die Schenkung innerhalb von 10 Jahren zurückfordern. Zudem kann eine solche Übertragung strafrechtliche Konsequenzen haben.
Wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Sozialrecht oder Erbrecht, die Verbraucherzentrale, den Pflegestützpunkt Ihrer Kommune oder das Sozialamt selbst. Für die Bewertung und den Verkauf der Immobilie helfen wir Ihnen gerne weiter.
Über diesen Ratgeber: Dieser Leitfaden basiert auf dem Sozialgesetzbuch (SGB XII), dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Angehörigen-Entlastungsgesetz. Stand: März 2026.
Wichtiger Hinweis: Dieser Ratgeber dient nur zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Jeder Pflegefall ist anders – lassen Sie sich von einem Fachanwalt oder der Verbraucherzentrale beraten.
Quellen: Verbraucherzentrale, Bundesgesundheitsministerium, SGB XII, BGB § 528 (Rückforderung wegen Verarmung). Ratgeber erstellt von FT Immobilien 24, März 2026.
