Aktualisiert: Mai 2026 | Fachbereich: Architekten-Honorar · Fachplanung · LBK-Verfahren | Region: München & Umland | Datenbasis: HOAI 2021, DIN 276, Münchner Lokalbaukommission, eigene Architekten-Vergleiche
Zeigt für Ihre Bauwerkskosten die voraussichtlichen Baunebenkosten, aufgeschlüsselt nach DIN-276-Kostengruppen 100, 200, 500 und 700 – mit Münchner Werten.
Indikation auf Basis HOAI 2021, eigene Münchner Architekten- und LBK-Vergleiche.
📐 Baunebenkosten in München 2026
Münchner Baunebenkosten liegen bei 15–20 % der Bauwerkskosten – höher als der Bundesdurchschnitt (12–15 %). Wer sie pauschal mit „10 %" kalkuliert, unterschätzt das Budget um 30.000–80.000 € pro EFH und entsprechend mehr bei MFH-Projekten. Die HOAI-, LBK- und Vermessungs-Logik strukturiert kennen ist Pflicht für jeden Bauherrn.
Baunebenkosten München 2026 – die Kurzfassung: 15–20 % der Bauwerkskosten als Faustregel. Bei 600.000 € Bauwerkskosten typisch 100.000–125.000 € Baunebenkosten. Größte Posten: Architekt nach HOAI 8–12 % der Bauwerkskosten, Statik 2–3 %, Außenanlagen 3–7 %. Hinzu kommen LBK-Gebühren (0,3–0,5 % der Bauwerkskosten), Vermessung (2.000–5.000 €), Baugrund-Gutachten (1.500–4.500 €) und Versicherungen (0,3–0,5 %). Bei komplexen Projekten (Erhaltungssatzung, Grundwasser) bis 22 % möglich.
Die Pillar Page Baukosten München nennt Baunebenkosten als zweite Kostenschicht. Diese Seite vertieft die einzelnen Positionen: HOAI-Architekten-Honorar nach Leistungsphasen, Statik und Fachplaner-Honorare, LBK-Gebühren konkret, Münchner Baugrund-Besonderheiten (Schotterebene, Grundwasser), Versicherungen, und wo Baunebenkosten in der Praxis verdeckt sind.
Das Architektenhonorar nach Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021) ist der größte Einzelposten der Baunebenkosten und beträgt bei vollem Leistungsumfang typisch 8–12 % der Bauwerkskosten. Die HOAI unterscheidet neun Leistungsphasen, jede mit eigenem Honoraranteil. Welche Phasen ein Bauherr braucht, hängt vom gewählten Bauträger- oder Architekten-Modell ab.
Leistungsphasen 1–4 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurf, Genehmigungsplanung) decken rund 27 % des Honorars ab. Sie sind bei jedem Bauvorhaben notwendig – auch beim Bauträger-Modell, wo der Bauträger oder ein extern beauftragter Architekt diese Leistung erbringt.
Leistungsphasen 5–7 (Ausführungsplanung, Vorbereitung Vergabe, Vergabe) decken weitere 35 % und werden bei Bauträger-Projekten typisch vom Bauträger intern erbracht und in den m²-Preis eingerechnet. Leistungsphasen 8–9 (Objektüberwachung, Dokumentation) decken die restlichen 38 % und sind für die Bau-Qualitätskontrolle entscheidend.
Bei einem EFH mit 600.000 € Bauwerkskosten ergeben sich rund 54.000 € Architektenhonorar bei voller HOAI-Beauftragung (9 % Mittelwert). Bei Bauträger-Modellen werden meist nur die Bauantrags-/Genehmigungs-Leistungen extern bezahlt (LPH 1–4, ca. 18.000 € Eigenkostenanteil), der Rest steckt im Bauträger-m²-Preis.
Neben dem Architekten sind drei Fachplaner-Disziplinen für nahezu jedes Münchner Bauvorhaben relevant. Ihre Honorare addieren sich auf 2,5–4 % der Bauwerkskosten.
Berechnet die Tragwerke (Bodenplatte, Wände, Decken, Dach). Pflicht bei jedem Bauantrag. Honorar nach HOAI Anlage 14, typisch 1,5–3 % der Bauwerkskosten. Bei MFH und komplexen Grundrissen am oberen Ende. Beim EFH 8.000–18.000 €.
Pflicht seit GEG 2024 bei jedem Neubau. Bei KfW-Förderung (297/298/300) ist zusätzlich eine registrierte Effizienz-Expertenbegleitung nötig. Kosten 2.500–7.000 € EFH, 5.000–15.000 € MFH. QNG-Audit (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) zusätzlich 8.000–15.000 €.
Bei EFH/DHH meist nicht erforderlich. Bei MFH ab 4 WE und bei DHH-Grenzwand-Detailprüfung Pflicht. Kosten 1.500–6.000 €. Schallschutzgutachten bei lärmexponierten Münchner Lagen (Bahn-, Verkehrslärm, Flughafen-Einflugschneise) zusätzlich 2.000–5.000 €.
Der Bauantrag bei der Münchner Lokalbaukommission (LBK) verursacht zwei Kostenarten: die Verwaltungsgebühren der Stadt und die externen Vermessungsleistungen.
LBK-Verwaltungsgebühren richten sich nach der Bayerischen Bauverordnung und der Gebührensatzung der Stadt München. Faustregel: 0,3–0,5 % der Bauwerkskosten, bei einem EFH typisch 2.500–4.500 €, bei MFH 8.000–25.000 €. Hinzu kommen Sondergebühren für Bauvoranfragen (500–2.000 €), Abweichungs-/Befreiungs-Anträge (300–1.500 €) und ggf. Denkmalbehörden-Stellungnahmen bei Erhaltungssatzungs-Gebieten.
Vermessung ist Pflicht: Lageplan zum Bauantrag durch öffentlich bestellten Vermessungs-Ingenieur (2.000–4.000 € EFH, 4.000–8.000 € MFH), Einmessung nach Rohbau (1.500–3.000 €), Schlusseinmessung (1.000–2.500 €). Bei beengten innerstädtischen Lagen oder unklaren Grenzverhältnissen können Grenzanzeige-Verfahren weitere 2.000–5.000 € verursachen. Mehr zur LBK-Logik: Baugenehmigung München 2026.
Ein Baugrund-Gutachten ist baurechtlich nicht in jedem Fall verpflichtend – in München ist es aber faktisch immer empfehlenswert und bei zwei Sublage-Typen unumgänglich:
Münchner Schotterebene mit hohem Grundwasserstand in Au, Untergiesing, Schwabing-West, Lehel und Teilen von Bogenhausen verlangt häufig eine Weiße Wanne für Keller und Tiefgaragen. Ohne Baugrund-Gutachten kann der Planer die statische Auslegung des Bauwerks nicht zuverlässig berechnen – und der Bauträger ist im Schadensfall nicht vollumfänglich haftbar.
Aufgefüllte Grundstücke und ehemalige Industrieflächen (Sendling, Daglfing-Riem) erfordern zusätzlich Bodenkontaminations-Untersuchungen. Hinzu kommen Tiefenbohrungen bei Hanglagen (Solln, Harlaching, Pasing-Riemerschmid-Hang).
Kosten Baugrund-Gutachten: 1.500–4.500 € bei Standard-Schotterebenen-Grundstücken, 4.500–12.000 € bei Grundwasser-Verdacht oder Hanglage. Wer auf das Gutachten verzichtet, riskiert Nachträge im fünfstelligen Bereich bei unerwarteten Bodenverhältnissen während der Aushub-Phase.
Während der Bauphase haftet der Bauherr für eine Vielzahl von Risiken. Drei Versicherungen sind faktisch unverzichtbar, eine vierte ist je nach Konstellation sinnvoll.
Bauherrenhaftpflicht-Versicherung deckt Schäden gegenüber Dritten auf der Baustelle (Passanten, Nachbarn, Lieferanten). Pflicht-empfohlen, kostet 300–800 € einmalig für die gesamte Bauzeit. Bauleistungs-Versicherung deckt Schäden am Bauwerk selbst (Sturm, Hagel, Vandalismus, Diebstahl) während der Bauphase. 0,15–0,30 % der Bauwerkskosten, bei 600.000 € EFH 900–1.800 €. Feuerrohbau-Versicherung sichert das Bauwerk gegen Brandschäden bis zum Bezug ab. Häufig kostenlos in den ersten 12 Monaten enthalten, danach 0,10–0,25 % der Versicherungssumme.
Optional: Bauträger-Insolvenz-Versicherung oder ergänzende Vertrauensschadenversicherung bei Bauträger-Modell, da die MaBV-gesicherten Zahlungspläne zwar Schutz bieten, aber Folgekosten einer Bauträger-Insolvenz (neuer Bauträger, Verzögerungen) nicht vollumfänglich abdecken. Vertiefend: Makler- und Bauträgerverordnung MaBV.
| Architekt nach HOAI (LPH 1–9, 9 %) | 54.000 € |
| Statik (2,5 %) | 15.000 € |
| Energieberater & Energieausweis | 3.500 € |
| LBK-Gebühren Bauantrag | 3.500 € |
| Vermessung + Baugrund-Gutachten | 5.500 € |
| Versicherungen Bauphase | 2.500 € |
| Außenanlagen (KG 500, 5 %) | 30.000 € |
| Baustrom, Bauwasser, Bauschild, Reinigung | 2.500 € |
| Baunebenkosten gesamt | 116.500 € |
Baunebenkosten-Anteil: 19,4 % der Bauwerkskosten. Bei komplexen Lagen (Erhaltungssatzung, Grundwasser, Spezialtiefbau) steigt der Anteil auf 21–23 %. Bei Bauträger-Modellen sind LPH 5–9 typisch im m²-Preis enthalten, der Eigenkostenanteil reduziert sich entsprechend auf rund 75.000–85.000 €.
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15–20 % der Bauwerkskosten als Faustregel. Bei komplexen Projekten (Erhaltungssatzung, Grundwasser, Spezialtiefbau) bis 23 %. Bundesweit liegt der Wert bei 12–15 % – München höher wegen HOAI-Honorare auf höherer Baukosten-Basis und komplexerer LBK-Verfahren.
Volles HOAI-Honorar (LPH 1–9) typisch 8–12 % der Bauwerkskosten. Bei 600.000 € Bauwerkskosten EFH rund 54.000 €. Bei Bauträger-Modell mit eigenem Architekt nur für LPH 1–4 (Genehmigungsplanung) reduziert sich der Eigenkostenanteil auf rund 18.000 €.
Bauherrenhaftpflicht (300–800 €), Bauleistungs-Versicherung (0,15–0,30 % der Bauwerkskosten) und Feuerrohbau-Versicherung (oft kostenlos die ersten 12 Monate). Optional: Vertrauensschadenversicherung bei Bauträger-Modell.
Faktisch immer empfehlenswert. Zwingend bei: hohem Grundwasserstand (Au, Untergiesing, Schwabing-West, Lehel), aufgefüllten Grundstücken (Sendling, Daglfing-Riem), Hanglagen (Solln, Harlaching), Spezialtiefbau-Verdacht. Kosten 1.500–12.000 € je nach Komplexität.
0,3–0,5 % der Bauwerkskosten. EFH typisch 2.500–4.500 €, MFH 8.000–25.000 €. Plus Sondergebühren für Bauvoranfragen (500–2.000 €) und Abweichungs-/Befreiungs-Anträge (300–1.500 €). In Erhaltungssatzungs-Gebieten zusätzlich Denkmalbehörden-Stellungnahmen.
Ja, nach DIN 276 Kostengruppe 500 (Außenanlagen). Typisch 3–7 % der Bauwerkskosten. EFH-Außenanlagen München 25.000–75.000 € je nach Grundstücksgröße, Pflasterungs-Aufwand und Gartengestaltung. Häufig in Bauträger-m²-Preisen NICHT enthalten und müssen separat kalkuliert werden.
Realistisch begrenzt. Architekt-Honorar ist nach HOAI weitgehend festgelegt. Spareffekte möglich bei: paralleler Vergabe mehrerer Gewerke (Reduktion Architekt-LPH 6–7), Verzicht auf Bauvoranfrage bei klarer Genehmigungslage, kompakter Grundriss (geringerer Vermessungs- und Statik-Aufwand). Bei den Versicherungen Vergleichsangebote einholen.
Baunebenkosten in München sind 15–20 % der Bauwerkskosten – nicht 10 %. Wer sie sauber kalkuliert, vermeidet Budget-Überschreitungen von 30.000–80.000 €.
Methodische Grundlagen: HOAI 2021, DIN 276 (Kosten im Bauwesen), Bayerische Bauordnung BayBO, Münchner Lokalbaukommission Gebührensatzung, GEG 2024, KfW-Programme 297/298/300 (Stand März/April 2026), eigene FT Immobilien 24 Architekten- und Bauträger-Vergleiche.
Kontakt: FT Immobilien 24 München · ☎ 089 318 138 10 · 📧 [email protected]
